Hallo.
Ein Mieter bewohnt seid mehreren Jahren eine Mietwohnung in der das Wasser über einen in der Wohnung installierten Durchlauferhitzer erhitzt wird.
Dieser ist nun Defekt (Gerät wurde nicht unsachgemäß behandelt bzw nicht angerührt)
Muss der Vermieter die Reperatur bzw ein neues Gerät bezahlen oder ist bleibt das am Mieter hängen?
Normalerweise muss der Vermieter doch Garantieren das sein Mieter bei bezahlter „Warmmiete“ nicht nur Heizung sondern auch Warmwasser hat oder?
Danke.