wir wollen Ausziehen und ich rechne damit, dass der Vermieter den stark abgenutzten Holzfußboden im Wohnzimmer beanstandet.
Dieser ist aber aus dermaßen billigem, schlecht versiegeltem, miesem Material, dass man ihn schon mit nem Fingernagel einritzen kann, also kein wunder, dass er nach 2 Jahren stark abgenutzt aussieht.
Kann er mir da Kosten aufdrücken??
Das kommt darauf an, wie der Jurist zu sagen pflegt. Entscheidend ist, ob der Zustand des Bodenbelages auf normale Abnutzung zurückzuführen ist, oder nicht. Wenn der Holzfußboden nach zwei Jahren Wohndauer mit normaler Benutzung nur so aussehen kann, wie er jetzt aussieht, dann hat Dein Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dein Vermieter wird jedoch mit aller Wahrscheinlichkeit „Vandalismus“ als Grund für den schlechten Zustand angeben, zumal zwei Jahre Mietdauer nicht so viel sind und den Boden ersetzt verlangen (abzüglich „Neu für Alt“).
Im Falle eines Falles hilft da nur ein fachmännisches Gutachten (entsprechender Handwerker bekannt, der sich den Boden mal ansieht und seine fachmännische Meinung preisgibt?).
Liebe Grüße
Anja
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]