Kaputter Wasserhahn

Hallo,

ein Mieter zog fristegrecht aus einer Wohnung (2 Jahre Mietzeit). Jeder Mieter hat in dem Wohnhaus im Waschkeller sein eigenen WM-Anschluss. Der Anschluss (Wasserhahn) muss per Schlüssel geöffnet/geschlossen werden. Dies funktionerte ohne Probleme. 
Beim Auszug aus der Wohnung konnte jedoch die WM nicht ohne Hilfe des Hausmeisters abmontiert werden, Grund: lt. Hausmeister war der Wasserhahn kaputt. Dieser wurde umgehend von ihm ausgetauscht. Angaben des Hausmeisters zum Verscheliß des Wasserhahns sind schriftlich erbeten. Der Vermieter verlangt vom ehemaligen Mieter nun nachträglich Schadenersatz. Kann er dies ohne weiteres von ihm verlangen?

Hallo!

Ja, über die berüchtigte „Kleinreparaturklausel“ in der kleinere Reparaturen an Dingen, die der Abnutzung durch den Gebrauch des Mieters entstehen.
Dazu gehören auch Wasserarmaturen.
Das man den WM-Schlauch schon nicht abbauen konnte, spricht ja für eine Fehlmontage beim Einzug,weniger für einen schon vorh. Defekt am Wasserhahn (wäre möglich,aber wie jetzt noch beweisen ?).

Klausel hat aber Höchstsummen. z.B. Einzelfall bis 50 € Mieter, sonst Vermietersache.

Hat man so etwas nicht im Vertrag gehabt, dann grundsätzlich keine Mieterhaftung. Vermieter müsste nachweisen, Wasserhahn wurde von Mieter beschädigt.

MfG
duck313

Ergänzend zur vorhandenen Antwort. Auch wenn der Hahn nicht vom Mieter beschädigt wurde, sondern beispielsweise durch Nutzung verschlissen ist, greift die Kleinreparaturklausel.

Mit der Kleinreparaturklausel hatte ich schon vermutet, wohl gängie Praxis.
Im MV steht „bis 75€“. Ich gehe davon aus, alles was drüber ist, müsste daher der Vermieter zusteuern.

Hallo!

Falsch !

Rechnung bis 75 € zahlt der Mieter.

Kostet es z.B. 76,50 €, dann zahlt ALLES der Vermieter.

Die 75 € sind keine Art Selbstbeteiligung an jedem Schaden ,also nicht vergleichbar Kaskoversicherung beim Auto.

Und wenn es keine weitere Angabe, eine Höchstsumme pro Jahr gibt, dann wäre das sowieso hinfällig und unwirksam.

MfG
duck313

Danke für die Aufklärung!