Hallo,
ein Mieter zog fristegrecht aus einer Wohnung (2 Jahre Mietzeit). Jeder Mieter hat in dem Wohnhaus im Waschkeller sein eigenen WM-Anschluss. Der Anschluss (Wasserhahn) muss per Schlüssel geöffnet/geschlossen werden. Dies funktionerte ohne Probleme.
Beim Auszug aus der Wohnung konnte jedoch die WM nicht ohne Hilfe des Hausmeisters abmontiert werden, Grund: lt. Hausmeister war der Wasserhahn kaputt. Dieser wurde umgehend von ihm ausgetauscht. Angaben des Hausmeisters zum Verscheliß des Wasserhahns sind schriftlich erbeten. Der Vermieter verlangt vom ehemaligen Mieter nun nachträglich Schadenersatz. Kann er dies ohne weiteres von ihm verlangen?