Kaputtes Bett in Mietwohnung--schadensersatzpflig?

Guten Tag,

ab wann kann man bitte von Sachbeschädigung sprechen, wenn dem Mieter in einer Ferienwohnung etwas vom Bett abbricht? Auch ohne Gewalt, bei einem nicht sehr stabilen Bett.

Darf der VM dann ohne Absprache mit einer fertigen Rechnung ankommen und die Begleichung einfordern?

Muss der M die Kosten (insbes. hohe Schreinerkosten pro Stunde) tragen?

Vielen Dank schonmal für die Antwort,

Heiko W.

Hallo

ab wann kann man bitte von Sachbeschädigung sprechen, wenn dem
Mieter in einer Ferienwohnung etwas vom Bett abbricht? Auch
ohne Gewalt, bei einem nicht sehr stabilen Bett.

Das kann man genau dann, wenn Verschulden vorliegt. Der Benutzer der FeWO muss sich schuldhaft verhalten haben. Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ist nicht schuldhaft. Und wenn z. B. der Vermieter aus wirtschaftlichem Interesse an einen offensichtlich übergewichtigen Mann trotzdem vermietet, liegt auch kein Mieterverschulden vor.

Darf der VM dann ohne Absprache mit einer fertigen Rechnung
ankommen und die Begleichung einfordern?

Ja, in einem freien Land schon, aber der VM wird mit seinem Ansinnen wohl keinen Erfolg haben, da er für seinen Anspruch die Beweislast trägt. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger würde dazu erst mal feststellen müssen, warum das Bett zerbrach. Schon daran scheitert es, da bereits repariert wurde…

Muss der M die Kosten (insbes. hohe Schreinerkosten pro
Stunde) tragen?

Der Mieter muss die angemessenen Kosten tragen, die zur Beseitigung eines schuldhaft verursachten Schadens aufgewendet wurden. Dazu gehört auch ein schadenminderndes Verhalten des Vermieters.

Gruß
smalbop