Hallo zusammen 
Wenn ein Fenster zuschlägt und die Scheibe springt, wer ist dann für den Schaden verantwortlich? Der Vermieter, oder eine Versicherung?
Weiß jemand eine Internetseite, auf der ich zu dieser Frage wohl - nicht verbindliche - Informationen finden kann?
Danke und Gruß,
Tobi
Hallo zusammen 
Moin,
Wenn ein Fenster zuschlägt und die Scheibe springt, wer ist
dann für den Schaden verantwortlich? Der Vermieter, oder eine
Versicherung?
Der Verursacher, also der der das Fenster ungesichert offen stehen lies. Wenn derjenige eine Glasbruchversicherung haben sollte, dann kann er möglicherweise von dieser Kostenersatz fordern. Ob er ihn bekommt wissen die Versicherungsrechtler.
Weiß jemand eine Internetseite, auf der ich zu dieser Frage
wohl - nicht verbindliche - Informationen finden kann?
Wie wäre es mit dem gesunden Menschenverstand? Verursacher zahlt.
Danke und Gruß,
Bitte
Tobi
vnA
Vielen Dank für die Antwort,
ob man bei Miet-/Versicherungssachen nur aufgrund „gesunden Menschenverstandes“ handeln sollte, halte ich allerdings für fraglich…
Hi
ob man bei Miet-/Versicherungssachen nur aufgrund „gesunden
Menschenverstandes“ handeln sollte, halte ich allerdings für
fraglich…
Also man sollte sicherlich in diesem Bereich nicht nur aufgrund von gesundem Menschenverstand handeln - vor Gericht geschehen immer wieder seltsame Dinge - , aber manchmal reicht der Menschenverstand durchaus aus. 
Gruß
Edith
Hallo,
ob man bei Miet-/Versicherungssachen nur aufgrund „gesunden
Menschenverstandes“ handeln sollte, halte ich allerdings für
fraglich…
Unberechtigte Forderungen an den Vermieter zu stellen ist für das Verhältnis nicht sehr förderlich.
Wenn bei Durchzug das Fenster zufällt ist der Schaden durch den Mieter zu ersetzen, bzw. durch dessen Haftpflichtversicherung, (Alles was mit dem Haus fest verbunden ist geht die Hausrat nix an)sofern es dort keine Ausschlussklausel gibt, etwa weil Glas ein extra Paket wäre.
Da hilft nur einen Blick in die Police zu werfen.
Gruß
Maja
Unberechtigte Forderungen an den Vermieter zu stellen ist für
das Verhältnis nicht sehr förderlich.
genau! schön dass mich jemand verstanden hat 
Danke für eure Hilfe
Wenn bei Durchzug das Fenster zufällt ist der Schaden durch
den Mieter zu ersetzen
wenn nun aufgrund des alters z.b. eine einfachverglasung wegen mangelnder verbindung mit dem rahmen (verkittung verbröselt, holzrahmen gammelig) sich so verabschieden würde, wie wäre dann die lage?
e.c.
sehen wir das mal ganz von Ferne…
Hi Tobias!
Wenn ein Fenster zuschlägt und die Scheibe springt, wer ist
dann für den Schaden verantwortlich?
In erster Linie wohl der, der das Fenster zugeschlagen hat.
Allerdings ist Petrus bisher nur selten zur Klärung zugeschlagener Fenster verantwortlich gemacht worden. Aber Du hast den Täterkreis ja selbst schon eingeschränkt…
Der Vermieter, oder eine
Versicherung?
Vergessen hast Du denjenigen, der das Fenster vorher geöffnet hat.
Ob derjenige allerdings eine Versicherung hat - das kann nur der Verursacher mit seinen Versicherung (Haftpflicht??) klären.
Viel Erfolg
Ulli
Wenn bei Durchzug das Fenster zufällt ist der Schaden durch
den Mieter zu ersetzen
wenn nun aufgrund des alters z.b. eine einfachverglasung wegen
mangelnder verbindung mit dem rahmen (verkittung verbröselt,
holzrahmen gammelig) sich so verabschieden würde, wie wäre
dann die lage?
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/obhutspflicht-des…
Inwieweit zu der Obhutspflicht auch dazugehört, Fenster bei Durchzug gegen Zuschlagen zu sichern entzieht sich meiner Kenntnis. Auf jeden Fall aber müßte er etwaige Schäden dem VM melden um Schaden zu minimieren, wenn das Fenster gar so schadhaft wäre, wäre das sicher nicht von heute auf morgen passiert, und wenn er diesen Schaden nicht gemeldet hätte…könnte das ihn wiederum schadenersatzpflichtig machen.
Etwas anderes wäre es, wenn zB ein Vogel gegen die Scheibe geknallt wäre. dann müßte der VM das Fenster ersetzen.
Gruß
Maja
Hallo,
Wie wäre es mit dem gesunden Menschenverstand? Verursacher
zahlt.
Schön wärs, aber stimmt nicht.
Bei einer angebrannten Küche als Beispiel zahlt die Versicherung des Vermieters nicht die Verursacherin, da Küche Vermieter gehört. (ich dachte auch erst, dass die Haftpflicht der Verursacherin einspringen muss)
Ich habe das so verstanden, bei Doppelverglasung, gehört die Außenscheibe zur Versicherung des Vermieters (Gebäude), es zahlt seine Versicherung, die innere Scheibe wird von der Hausrat getragen, soweit eine Glasversicherung existiert abzüglich Selbstbeteiligung.
LG
Wölkchen
Moin,
Ich habe das so verstanden, bei Doppelverglasung, gehört die
Außenscheibe zur Versicherung des Vermieters (Gebäude), es
zahlt seine Versicherung, die innere Scheibe wird von der
Hausrat getragen, soweit eine Glasversicherung existiert
abzüglich Selbstbeteiligung.
Welche Versicherung des Vermieters (außer bei Sturm) sollte hier Leistung erbringen, die Gebäudeversicherung (Brand, Sturm Elementar) erst ab Windstärke xy, wenn überhaupt? Und selbst wenn es wirklich eine gäbe, so würde diese an den Verursacher herantreten.
LG
auch LG
Wölkchen
vnA