Kar98k

Wäre es theoretisch möglich, sich einen Kar98k zu kaufen und dafur einen Waffenschein zu bekommen?? Oder fällt der Kar98k unter die Kriegswaffen, ist ja eigentlich kein (Halb)automatisches Gewehr.

Vielen Dank für die Antworten

Wäre es theoretisch möglich, sich einen Kar98k zu kaufen und
dafur einen Waffenschein zu bekommen?? Oder fällt der Kar98k
unter die Kriegswaffen, ist ja eigentlich kein
(Halb)automatisches Gewehr.

Hallo,(bin zwar noch nicht so lange dabei aber scheinbar übliche Anrede hier)
Weißt Du eigentlich für was ein Waffenschein ist???
scheinbar nicht sonst würdest du hier nicht so ne frage stellen.

Gruß RS99

Vielen Dank für die Antworten

Hallo Jojojol,

da du anscheinend den Unterschied zwischen einem Waffenschein und einer Waffenbesitzkarte nicht kennst, sind bei dir die elementaren Voraussetzungen für den legalen Erwerb WBK-pflichtiger Waffen in Deutschland nicht gegeben.
Ergo darfst du dir auch keinen Karabiner 98k kaufen.

Grüße von
Tinchen

Mit 14-15 (lt. ViKa) darfst du weder einen Karabiner noch sonst eine andere reguläre Schußwaffe kaufen.

auch grußlos
Christian

Mit 14-15 (lt. ViKa) darfst du weder einen Karabiner noch
sonst eine andere reguläre Schußwaffe kaufen.

…dir ist schon klar, dass dieses Forum gerade nicht der Lösung persönlicher Probleme der Poster, sondern der Diskussion abstrakter Rechtsfragen dient?

Wenn jemand fragt „WÄRE es THEORETISCH MÖGLICH, … zu kaufen und dafür einen Waffenschein zu bekommen“, hat sein Alter mit der Antwort darauf absolut nichts zu tun.

Kopfschüttelnde Grüße,
Sebastian

wenn du das so sagst, aber sicher ist es „irgendwie“ möglich ein kar98k auf waffenschein zu bekommen. die chance dafür sind zwar 0.0001% aber es ist möglich.
das hilft dem fragesteller auch nicht weiter.

wenn du das so sagst, aber sicher ist es „irgendwie“ möglich
ein kar98k auf waffenschein zu bekommen. die chance dafür sind
zwar 0.0001% aber es ist möglich.
das hilft dem fragesteller auch nicht weiter.

Vielleicht hilft es ihm weiter, wenn du ihm (und mir) erklärst, warum die Chance so niedrig ist? Das würde ja bedeuten, dass es nur aus Versehen geschieht, also eine gesetzliche Hürde im Weg steht? Welche denn? Ich weiß es wirklich nicht, ich bin sowohl in Waffen als auch Waffenrecht völlig unbeleckt.

Grüße,
Sebastian

bin mal faul, daher den wiki auszug
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein

der hauptgrund hier isst das führen einer waffe, ich glaube die gründe die er haben muss, das er dieses gewehr bei sich führen darf müssen schon verdammt gut sein.

gruss

bin mal faul, daher den wiki auszug
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein

der hauptgrund hier isst das führen einer waffe, ich glaube
die gründe die er haben muss, das er dieses gewehr bei sich
führen darf müssen schon verdammt gut sein.

Aha, dann ist die Erlaubnis, die man als Sportschütze benötigt, um eine Waffe einfach nur daheim zu haben, also die Waffenbesitzkarte? Und das Führen der Waffe und das Schießen im Vereinsraum/-schießstand sind wohl durch Ausnahmeregelungen des Waffengesetzes abgedeckt… ich habe gerade mal hineingeschaut.

Grüße,
Sebastian

Aha, dann ist die Erlaubnis, die man als Sportschütze
benötigt, um eine Waffe einfach nur daheim zu haben, also die
Waffenbesitzkarte?

Richtig zum erwerb einer Waffe benötige ich die Waffenbesitzkarte. Um diese zu bekommen muß ich aber ein Bedürfnis vorweisen. Für eine Langwaffe wäre das z.B. die Mitgliedschaft in einem Schützenverein welcher aber zwingend auch mit diesen Waffen schießt. Ich kann nicht Mitglied in einem Schützenverein für Kurzwaffen sein und dann auf dieses Bedürfnis hin eine Langwaffe kaufen.

Und das Führen der Waffe und das Schießen
im Vereinsraum/-schießstand sind wohl durch Ausnahmeregelungen
des Waffengesetzes abgedeckt… ich habe gerade mal
hineingeschaut.

Auch richtig so und hier beißt sich die Frage wegen dem FÜHREN dieser Langwaffe. Zum führen, also außerhalb meines Hausrechtsbereiches die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausüben (nicht verwechseln mit transportieren) benötige ich den Waffenschein. Nun muß ich für die erlangung des Waffenscheines aber ebenso ein Bedürfnis vorweisen können.
Laßen wir mal die Jäger / Büchsenmacher und ähnliche aussen vor, dann bleiben nur noch Personen welche mehr als die Allgemeinheit bedroht sind oder Personen welche ander Personen schützen welche mehr als die Allgemeinheit gefährdet sind. (eine weiter Möglichkeit sind Objekte welche bedroht sind, siehe z.B. Atomkraftwerke)
Nun sagt der Gesetzgeber das ich dann in so einem Fall auch noch Nachweisen muß, das die Waffe dafür geeignet und erforderlich ist die Gefährdung zu senken.
Und hier sehe ich den Haken bei einem Gewehr.
Ein Gewehr (Langwaffe) ist in den seltensten Fällen dazu geeignet mich oder andere vor Angriffen in der öffentlichkeit zu schützen. Aus diesem Grund wirst Du wahrscheinlich keinen Waffenschein für einen K98 bekommen.

Gruß RS99

Grüße,
Sebastian

Ich habe keine Ahnung von der Thematik, muss aber für eine Debatte in deutsch „Sollte das Waffenrecht eingeschränkt werden“ was vorbereiten. Und wollte anhand einer Waffe (eine der einzigen die mir grad einfällt) aufzeigen wie das Waffenrecht gegliedert ist (als Beispiel), deswegen bitte ich um detaillierte Beantwortung meiner Frage, da ich mit dieser Thematik wirklich nicht vertraut bin. Ich bitte Fehler in der Formulierung daher zu entschuldigen.
MfG

JOJOJOL

Ließ meine Antwort von 22:30 oder wenn du willst danns chreib mir ne mail mit deiner genauen Frage und ich werde sie versuchen zu beantworten.

Gruß RS99