Karaoke-Songs im Internet hochladen?

Hallo Gemeinde,

meine Beispielfrage zu dem „Hörspiel hochladen“ (wurde beantwortet) hat eine neue Frage erzeugt:

Wie verhält es sich urheberrechtlich, wenn ein Mensch eigene Texte auf Karaoke-Musik singt (also Instrumentalversionen oder Originale von Songs, bei denen technisch der Original-Gesang herausgefiltert wurde), und diese selbstgesungenen Lieder dann auf seine Homepage zum Anhören hochlädt?

Fragt BT

Hallo,

wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt, läge hier ein klarer Verstoss gegen das Urheberrecht vor, welcher das volle Programm wie Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadenersatz, hohe Anwaltskosten etc. nach sich ziehen könnte.

Gruß

S.J.

Wie verhält es sich urheberrechtlich, wenn ein Mensch eigene
Texte auf Karaoke-Musik singt (also Instrumentalversionen oder
Originale von Songs, bei denen technisch der Original-Gesang
herausgefiltert wurde), und diese selbstgesungenen Lieder dann
auf seine Homepage zum Anhören hochlädt?

Fragt BT

Hi Steve,

wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt,

davon muss man doch ausgehen, wenn man „handelsübliche Musik“ (z.B. Songs von den Rolling Stones) als Begleitmusik für den Gesang nimmt, oder?

Das würde ja auch bedeuten, dass z.B. bei einem Karaoke-Auftritt eines Menschen in einem Ü-Wagen eines Fernsehsenders GEMA-Gebühren für die Begleitmusik fällig werden.

Oder noch umfassender formuliert:

Ein Karaoke-Song auf Originalmusik, mag sie auch technisch verfremdet sein, ist ohne Probleme mit dem Urheberrecht nur im privaten Kreis erlaubt.
Sobald eine Aufzeichnung davon öffentlich zugänglich gemacht wird - z.B. auf einer Homepage -, gibts Probleme.

Richtig?

Gruß
BT

wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt,

davon muss man doch ausgehen, wenn man „handelsübliche Musik“
(z.B. Songs von den Rolling Stones) als Begleitmusik für den
Gesang nimmt, oder?

Davon muss man immer ausgehen, wenn man nicht selbst Urheber ist oder vom Urheber eine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.

Das würde ja auch bedeuten, dass z.B. bei einem
Karaoke-Auftritt eines Menschen in einem Ü-Wagen eines
Fernsehsenders GEMA-Gebühren für die Begleitmusik fällig
werden.

Wir Musik öffentlich wiedergegeben sind GEMA Gebühren zu entrichten, womit die Urheber vergütet werden.

Oder noch umfassender formuliert:

Ein Karaoke-Song auf Originalmusik, mag sie auch
technisch verfremdet sein, ist ohne Probleme mit dem
Urheberrecht nur im privaten Kreis erlaubt.

Sobald eine Aufzeichnung davon öffentlich zugänglich gemacht
wird - z.B. auf einer Homepage -, gibts Probleme.

Richtig?

Ja.

Gruß

S.J.