Karenzzeit in der BU rausnehmen..?

Hallo liebe Com.unity,
kann man bei einer BU Versicherung die Karenzzeit herausnehmen? sprich gegen Gesundheitsprüfung? Meine Gesellschaft (ALte Leipziger) lässt dies bisher nicht zu …
Hat jemand Erfahrung oder kann mir einen entsprechenden Hinweis geben?
Lieben Dank
dasista82

Guten Tag dasista,
vielleicht ist Ihnen nicht so richtig klar, was die Karenzzeit in der
BUV bedeutet ?
Zunächst einmal: Eine Gesundheitsprüfung findet regelmäßig statt, Sie können sie nicht als freiwillige Dreingabe Ihrerseits anbieten und dann im Gegenzug eine Bedingungsänderung verlangen.
Eine Karenzzeit in der BUV ist eine von ungefähr sieben bis elf
Möglichkeiten, Angebote verschiedener Anbieter untereinander so
zuzurichten, dass ein durchschnittlich verständiger Interessent
nicht mehr durchblickt.
Vordergründig wird bei der Karenzzeit gerne damit geworben, dass durch
diesen Baustein die Prämie sinkt. Das mag vom Grundsatz her so sein.
Im Zweifel ist das aber überhaupt nicht nachprüfbar, weil die Anbieter
ihre Kalkulationsgrundlagen ohnehin nicht offenlegen.
Die Folgen einer Karenzzeit im Versicherungsfall können haarig ausfallen. Das heißt, es kann schnell finanziell so eng werden, dass
die Betroffenen nicht einmal mehr das Geld haben, um die BUV weiter
zu bedienen. Wohlgemerkt, im BU-Fall bereits, wenn ohnehin alles
kneift. In dieses Schnappmesser greift auch die Frage, ob die
Bedingungen für die Karenzzeit Beitragsbefreiung vorsehen oder nur für einen Ausschnittszeitraum.
Der langen Rede kurzer Sinn: Sie können sich viel Nerverei ersparen, wenn Sie sich einen Anbieter suchen, der keine Karenzzeit in seinen
Tarif hineingestrickt hat.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günther,

ich habe bereits eine Karenzzeit von 6 Monaten in meinem Vertrag,den ich vor4 Jahren abschloss.Damals auch ohne Karenzzeit!
Zwischenzeitlic hat die Gesellschaft ein KOMBI Produkt mit der PKV angeboten, welche garantiert das KT für 180 tage zahlt - im gegenzug wird die Karenzzeit bei der BU eingerichtet.
Jetzt bin ich jedoch im Ausland angestellt und nicht mehr selbständig und benötige keine PKV mehr - derzeit läuft der Vertrag als große Anwartschaft.
Nur mein BU Schutz ist nun nicht lückenlos…die gesellschaft weigert sich bisher die Karenzzeit herauszunehmen, obwohl die von der Gesellschaft geforderten bedingungen nicht mehr aktuell sind…

lg dasista

Guten Tag dasista,
vielleicht ist Ihnen nicht so richtig klar, was die Karenzzeit
in der
BUV bedeutet ?
Zunächst einmal: Eine Gesundheitsprüfung findet regelmäßig
statt, Sie können sie nicht als freiwillige Dreingabe
Ihrerseits anbieten und dann im Gegenzug eine
Bedingungsänderung verlangen.
Eine Karenzzeit in der BUV ist eine von ungefähr sieben bis
elf
Möglichkeiten, Angebote verschiedener Anbieter untereinander
so
zuzurichten, dass ein durchschnittlich verständiger
Interessent
nicht mehr durchblickt.
Vordergründig wird bei der Karenzzeit gerne damit geworben,
dass durch
diesen Baustein die Prämie sinkt. Das mag vom Grundsatz her so
sein.
Im Zweifel ist das aber überhaupt nicht nachprüfbar, weil die
Anbieter
ihre Kalkulationsgrundlagen ohnehin nicht offenlegen.
Die Folgen einer Karenzzeit im Versicherungsfall können haarig
ausfallen. Das heißt, es kann schnell finanziell so eng
werden, dass
die Betroffenen nicht einmal mehr das Geld haben, um die BUV
weiter
zu bedienen. Wohlgemerkt, im BU-Fall bereits, wenn ohnehin
alles
kneift. In dieses Schnappmesser greift auch die Frage, ob die
Bedingungen für die Karenzzeit Beitragsbefreiung vorsehen oder
nur für einen Ausschnittszeitraum.
Der langen Rede kurzer Sinn: Sie können sich viel Nerverei
ersparen, wenn Sie sich einen Anbieter suchen, der keine
Karenzzeit in seinen
Tarif hineingestrickt hat.
Gruß
Günther

Verstehe. Ursprünglich war nicht klar, dass das Teil schon seit vier Jahren läuft. Nun ist es so, dass die damalige Hereinnahme der K-Zeit
durch beiderseitiges Einverständnis und versicherungsmathematische
Neuausrichtung des Vertrages erfolgte. Wenn die Gesellschaft heute nicht mehr bereit ist, das gleiche Spiel rückwärts zu spielen, dann
ist sie das eben nicht mehr. Und es besteht keine Verpflichtung der Gesellschaft zum Spielen. So geht Versicherung auch.
Das Beste aus der Sicht der Gesellschaft ist es in solchen und ähnlichen Fällen, wenn der Kunde die Police in die Tonne haut.

Dann sind vier Jahre Beiträge geflossen, die Anfangskosten sind bezahlt. Die Gesellschaft hat auch schon etwas Geld damit verdient. Und die Risikotragung für den Teil der Laufzeit, in dem allmählich das Risiko steigt, entfällt.
Sie können jetzt so verfahren, wie viel zu viele und in der Folge
Ihren Frust über die LV-Gilde leben oder aber Sie behalten die Police,
grollen noch eine Weile vor sich hin und denken sich, dass die Ekeltaktik an Ihnen wirkungslos abprallt.
Gruß
Günther

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Hallo Dasista82,

vielleicht gibt es ja eine BU, die nur BIS sechs Monate absichert? Die dürfte dann recht billig sein…Und eine perfekte Ergänzung zum Altvertrag.

Andreas

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Hallo dasista82,

ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Produkt um die sog. KTBU Absicherung der Alten Leipziger und der Hallschen geht.

Hier wird garantiert, dass der Übergang vom Krankentagegeld zur BU Leistung nahtlos ist. In der Praxis ist das nämlich fast immer ein Problem. Der Krankenversicherer sagt Du bist nicht mehr krank sondern BU. Und der BU Versicherer meint das eine BU noch nicht eingetreten ist, sondern man lediglich krank ist. Da gehen locker mal 3-6 Monate ins Land bis man sich einige ist, und der man eventuell keine Leistung von beiden Seiten erhält.

Aufgrund der Bedingungen bei diesem Produkt (nahtloser Übergang) gibt es für Dich eigentlich gar keine „Karenzzeit“. Les dazu am besten mal die Bedingungen KTBU oder Frag den Berater der die Versicherung empfohlen hat.

Die Einrichtung der Karenzzeit in der BU ist eigentlich nur ein Weg den Beitrag zu senken und hat für Dich keinen Nachteil, sofern es tatsächlich um die KTBU Absicherung handelt und Du bei der Halleschen eine Krankentagegeldversicherung hast.

LG Sven