Karrenzzeit bei 2 verschiedenen Krankheiten PKV

hallo, wer kann helfen ?! folgender Fall: jemand ist privat versichert und krank geschrieben. Nach der erforderl. Karenzzeit von 6 Wochen erhält er Krankengeld. Nach weiteren 5 Wochen, während der ersten Krankheit, wird er mit Notarzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Ist dort 3 Wochen. Es liegt eine weitere Krankheit vor!
Läuft die Karrenzzeit für die 2. Krankheit ab der Einlieferung? Der Hausarzt konnte im Zusammenhang mit der 2. Krankheit nicht krankschreiben! 2 mal krank schreiben geht ja auch sowieso nicht ??! Der Krankenhausaufenthalt wurde nun vor 2 Wochen beendet. Die erste Krankheit besteht noch. Ebenso die zweite. Ein Termin beim Facharzt zu 2. Krankenheit ist am 21.05. Die Karrenzzeit von 6 Wochen würde für diese 2. Krankheit am 24. enden. Falls die erste Krankheit in der Woche ab 21.5. durch den Hausarzt abgeschlossen werden kann, was zu erwarten ist, kann man dann von der PKV weiter Krankengeld aufgrund der 2. Krankheit erwarten/erhalten bzw. was ist event. noch zu tun??
Ist relativ dringend!
Danke für die Antworten!

aufgrund der 2. Krankheit erwarten/erhalten bzw. was ist
event. noch zu tun??
Ist relativ dringend!

Die Versicherung ansprechen,
und nicht i einem Forum
nach Antworten suchen, ohne Angabe der Versicherung und des Tarifes ist keine Aussage möglich
Gruß

tut mir leid, da weiss ich auch nicht 100%bescheid, würde aber bei der kv selbst anrufen, die beraten einen eigentl immer ganz gut!viel erfolg u gute besserung!

Hallo, Herr oder Frau Hofmann,

2 unterschiedliche Krankheiten werden normalerweise nicht separat in Betracht gezogen. Es gibt ein Tagegeld, solange durch Krankheit oder Unfallfolgen eine 100 %-ige Arbeitsunfähigkeit gemäß ärztlichem Attest vorliegt. Was allerdings die Karenzzeit betrifft
(die Zeit, nach der Leistungsanspruch im Tagegeld beträgt), kann die 2.Krankheit dann unter Umständen schon eine Rolle spielen. Besteht denn zwischen der 1. und 2. Krankheit tatsächlich keinerlei medizinischer Zusammenhang? Das könnte ausschlaggebend sein. Bei den meisten Versicherern steht auch in den Bedingungen, daß dann, wenn der Arbeitgeber berechtigterweise die Karenzzeiten zusammenrechnet, dies dann auch für den Versicherer gilt. Ist es aber wirklich ein ganz neuer Versicherungsfall, der keinerlei medizinischen Zusammenhang zum ersten Versicherungsfall hat, müssen mit der neuen Erkrankung die 6 Wochen Karenzzeit neu erfüllt werden. Unter Umständen kann das nur von ärztlicher Seite her beurteilt werden. Der Versicherer kann auch seinen Beratungsarzt zur Beurteilung heranziehen; nicht immer reicht daher die Beurteilung des behandelnden Arztes.

Ich hoffe, ich kann etwas zur Klarheit beitragen.

Liebe Grüße von
PKV-Spezialist (Vers.-Kfm.)
Michael Rischer

Home: www.pkv-netz.com

Hallo!

Tut mir Leid, bei dem Thema kann ich leider nicht helfen - ich habe es auch nicht verstanden.

Alles Gute!

H.C. Sanders

hallo hofmann,

zweite Krankheizt nachmelden und gut ist.

wenn der versicherer sich weigert, (schriftliches einfordern warum) dann hier wieder melden. auch den versicherer fragen, was er noch braucht.

wird schon
pe sturm

Normal für die neue Krankheit neue Karenzzeit.
Bitte in Ihre Bedingungen sehen. Ist teilweise von PKV zu PKV manchmal unterschiedlich geregelt.

Tut mir leid ich bin nicht Zuhause. Die Kollegen haben Ihnen bestimmt schon geholfen.
MfG -Leo