hallo steve,
erst einmal - schön, daß du den kopf nicht in den sand steckst, in selbstmitleid zerfließt und endlich was ändern willst… ich bin sicher, daß du es schaffst, dein berufsleben umzukrempeln und einen neuen erfolgreichen weg einzuschlagen.
_ ausbildung (zum beispiel industriekaufmann): wie es sich anhört, hast du dich noch um keinen platz bemüht, sondern gehst schon fast davon aus, daß dich mit deinen 28 jahren niemand mehr einstellt, oder? nimm die möglichkeit eines beratungsgesprächs bei der ihk wahr, denn die ist mit ausbildungssbetrieben in direktem kontakt; es gibt sicher betriebe, die mit zu jungen auszubildenden schlechtere erfahrungen gemacht haben und möglicherweise ü25 bevorzugen - all das weißt du nicht, wenn du es nicht versuchst… also: rumtelefonieren, internetrecherche, bewerbungsmappen…
_ berufsausbildung an privaten einrichtungen: es gibt institute, die ausbildungsplätze anbieten, deren teilnahme allerdings entweder kostenpflichtig ist oder zwar kostenfrei, du jedoch kein gehalt erhältst; da es ein meer von solchen angeboten gibt, gilt es, ein seriöses zu finden, das anerkannt (ihk-prüfung o.ä.) und gegebenenfalls noch bafög gefördert ist… schau, ob es sowas auch in deiner stadt gibt, wie die konditionen sind… und ein beratungsgespräch kostet auch nichts…
_ abitur/studium: eine andere idee wäre, dich noch eine weile mit jobs über wasser zu halten und an einem abendgymnasium dein abitur nachzuholen, um vielleicht auch ein studium ins auge zu fassen; in vielen fällen ist elternloses bafög möglich, es gibt studienangebote neben dem beruf (= abenstudium/ samstags; auch staatliche unis/FHs bieten das an, so daß sich die semesterbeiträge in grenzen halten und du tagsüber arbeiten kannst)…
und noch ein schuß ins blaue - du hast leider nicht genug informationen zu deinen bisherigen tätigkeiten gegeben und ob diese zusammengefaßt einem beruf nahekommen, denn:
_ es gibt die möglichkeit, bei der ihk eine externe abschlußprüfung in einem anerkannten ausbildungsberuf abzulegen, wenn bestimmte voraussetzungen erfüllt sind: dafür ist es erforderlich, daß du eine einschlägige berufspraxis nachweisen kannst (tätigkeitsbescheinigungen), die mindestens das 1,5fache der zeit, die als ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem beruf tätig gewesen sein mußt, in dem die prüfung abgelegt werden soll. ferner besteht die möglichkeit, durch vorlage von zeugnissen oder auf eine andere weise glaubhaft gemacht werden kann, daß du die berufliche handlungsfähigkeit erworben hast, die die zulassung zur prüfung rechtfertigen… das bedeutet im klartext: wenn du (auch über die zeitarbeitsfirma oder bei der bundeswehr) lange genug eine tätigkeit ausgeübt hast, deren anforderungen sich mit einem ihk-beruf decken, wird das durch die ihk geprüft und du wirst zur theoretischen und praktischen prüfung zugelassen, ohne eine eigentliche ausbildung in ihrer herkömmlichen form gemacht zu haben… die prüfungsfächer und die inhalte der prüfung richten sich nach vorgaben der jeweiligen ausbildungsordnung und dem in der berufsschule vermittelten stoff…
sicher kannst du auch mit dem arbeitsamt sprechen, ob ein (um-)schulungsprogramm für dich in frage kommt. damit kenne ich mich leider nicht so aus, aber auch hier sind die beratungen kostenfrei, einfach mal nachfragen…
und noch ein letztes - persönliches: auch wenn einiges bisher nicht so super gelaufen ist, wie du es dir möglicherweise vorgestellt hast, und jetzt ein wenig hinterherhinkst… mach dich nicht kleiner, als du bist, nutze die möglichkeiten der beratung, und ich bin sicher, daß du etwas findest, das dir entspricht und dich endlich voranbringt…
viel erfolg und ausdauer für alles weitere, was dich noch erwartet…
natasha