die Untersuchung des Arztes bei der Musterung als Grundlage
für die Tauglichkeit von was auch immer heranzuziehen, ist
schon ziemlich gewagt.
Nein.
Und wenn du das so gewagt findest, dann wirst du dich wundern, dass auch du bei so ziemlich jeder im Kontext deiner Gesundheit abgeschlossenen Versicherung in Deutschland dem Versicherungunternehmen erlaubst im Schandenfalle Einblick in deine Gesundheitsakte bei der Bundeswehr (sofern vorhanden) zu nehmen. Das ist eine Standartvertragsklausel.
Auch ist es bei uns und mehreren anderen Standorten, die mir bekannt :sind, nicht notwendig gewesen, eine Krankenakte mitzunehmen, noch :wurde danach gefragt.
Ist auch pauschal erst mal nicht notwendig. Notwendig wird das erst, wenn bei den Fragen nach den Vorerkrankungen entsprechende Aussagen gemacht werden. Und auch dann untersucht die Bundeswehr im Regelfall entweder selber oder mustert gleich aus.
Die ärztlichen Untersuchungen, sei es bei der Musterung selbst,
oder am Ende der Wehrdienstzeit, waren allesamt absolut
oberflächlich, wenn sie nicht teilweise sogar schlampig
durchgeführt wurden. Einen Rückschluss auf die tatsächliche
gesundheitliche Verfassung konnte so niemals getroffen werden.
Soso, klingt für mich eher nach einem „es kann nicht sein, was nicht sein darf“.
Das der Wehrpflichtige verpflichtet ist wahrheitsgemäße Angaben über seinen Gesundheitszustand und seine Krankheitsgeschichte zu machen ist durchaus neben den Grundlagenuntersuchungen ausreichend für eine Einschätzung des Allgemeinzustandes.
Und nicht nur das, das System hat sich sogar bewährt.
Die Vorgeschichte kennt das KWEA dann natürlich auch nicht,
wenn nicht explizit nach dem Hausarzt gefragt wird und dann
die Unterlagen angefragt werden (falls das überhaupt ohne
Einverständnis zulässig ist).
Die Unterlagen des Hausarztes sind auch grundsätzlich irrelevant, da der Wehrpflichtige ja Auskunft gibt. Und wenn es Unzulänglichkeiten gibt führt die Bundeswehr in aller Regel selbst die notwendigen Untersuchungen durch bzw. mustert direkt aus und verlässt sich nicht auf die Unterlagen eines zivilen Arztes.
Das ist sicherlich auch einer LH nicht unbekannt, daher kann ich :deinen Ausführungen auch nicht wirklich Glauben schenken.
Der Lufthansa sind die Musterungskriterien bekannt. Und auf den Ergebnissen baut sie wo es nötig ist im Zweifelsfall auf. Das ist ein logischer Prozess, den du natürlich nicht nachvollziehen können musst, wenn du es nicht willst/kannst.
Aber nach allem was man hier so liest, bist du ja sowieso ein :brennender Verfechter der Bundeswehr. Da kann man natürlich immer :wieder mit den verschiedensten Paragraphen kommen, aber hinterfragen :sollte man das eine oder andere ja schon mal (ok, ist bei Soldaten ja
eher hinderlich)…
Schätze mal es muss ziemlich deprimierend sein eine so eindimensionale Wahrnehmung zu haben.
Im Interesse der Flugsicherheit hoffe ich doch, dass sich die LH auf :solche wackeligen Informationen nicht verlässt.
Musterungsergebnisse sind keine „wackeligen Informationen“, sondern amtlich festgestellte und ein Leben lang vorgehaltene Gesundheitsdaten bei deren Erhebung der entsprechende Wehrpflichtige gesetzlich zur Auskunft über seine Gesundheitsgeschichte verpflichtet ist. Wer da lügt oder anderweitig unwahre Angaben macht wird diese schriftlich festgehaltenen Angaben Zeit seines Lebens nicht mehr los und das kann sich schnell zu einem Bumerang entwickeln.
Diese Daten sind logischer Weise ein medizinisches Eldorado für entsprechende zivile Bedarfstträger, die vom Wehrpflichtigen/ehemaligen Soldaten zur Einsichtnahme befugt wurden.
Oder um es mal aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu sagen: Kein Unternehmen erhebt selbst Daten, die es anders günstiger bekommen kann.
Gruß Andreas