Hallo,
Vorab: das folgende Gedankenspiel ist heute in der Mittagspause entstanden und lässt mich irgendwie nicht richtig los.
Jeder kennt wahrscheinlich diese nervigen Typen, die einem gerne eine Visitenkarte des Autofensters pinnen. Kaufe alles, zahle gut blablasülz. Erfahrungsberichten nach trifft das so alles nicht zu, das soll hier aber auch nicht Thema sein.
Nun stelle man sich vor, ein Autobesitzer sei von diesem Verhalten arg genervt und klebt sich nun an die Fenster einen kleinen Aufkleber mit dem Inhalt ‚Zu verkaufen: wie gerade gesehen, Preis 10.000 €. Wenn Sie Ihre Karte hier platzieren, kaufen Sie!‘
Der genannte Preis wäre nicht allzu überzogen, vielleicht das doppelte des Schwacke-Wertes und es wird auch niemand gezwungen, an genau diesem Auto eine Karte zu hinterlassen.
Wenn ich jetzt in meinen grauen Zellen krame, fällt mir das invitatio ad offerendum ein. Grundsätzlich könnte man so ein Angebot ja mit einer Schaufensterwerbung vergleichen. Weiter gekramt erinnere ich mich, das ein Kaufvertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Der Einwurf einer Karte mit ‚kaufe alle Autos‘ klingt nach einer Kaufabsicht. Somit hätte man 2 WE. Ein schriftlicher Kaufvertrag ist auch nicht nötig.
Aber so einfach kann das doch gar nicht sein, irgendwo muss es doch noch einen Haken in der Theorie geben!
Grau ist alle Theorie, in der Praxis, falls meine Überlegungen nicht komplett hirnrissig sind, scheitert es wahrscheinlich daran, das der Kartenmensch in Begleitung die Forderung ablehnt und man freiwillig zurückzieht.
Aber mal in der Theorie verbleibend: könnte man solch einen Anspruch durchsetzen? Wo habe ich den Denkfehler?
Danke,
Little.