Vorab: das folgende Gedankenspiel ist heute in der Mittagspause entstanden und lässt mich irgendwie nicht richtig los.
Jeder kennt wahrscheinlich diese nervigen Typen, die einem gerne eine Visitenkarte des Autofensters pinnen. Kaufe alles, zahle gut blablasülz. Erfahrungsberichten nach trifft das so alles nicht zu, das soll hier aber auch nicht Thema sein.
Nun stelle man sich vor, ein Autobesitzer sei von diesem Verhalten arg genervt und klebt sich nun an die Fenster einen kleinen Aufkleber mit dem Inhalt ‚Zu verkaufen: wie gerade gesehen, Preis 10.000 €. Wenn Sie Ihre Karte hier platzieren, kaufen Sie!‘
Der genannte Preis wäre nicht allzu überzogen, vielleicht das doppelte des Schwacke-Wertes und es wird auch niemand gezwungen, an genau diesem Auto eine Karte zu hinterlassen.
Wenn ich jetzt in meinen grauen Zellen krame, fällt mir das invitatio ad offerendum ein. Grundsätzlich könnte man so ein Angebot ja mit einer Schaufensterwerbung vergleichen. Weiter gekramt erinnere ich mich, das ein Kaufvertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Der Einwurf einer Karte mit ‚kaufe alle Autos‘ klingt nach einer Kaufabsicht. Somit hätte man 2 WE. Ein schriftlicher Kaufvertrag ist auch nicht nötig.
Aber so einfach kann das doch gar nicht sein, irgendwo muss es doch noch einen Haken in der Theorie geben!
Grau ist alle Theorie, in der Praxis, falls meine Überlegungen nicht komplett hirnrissig sind, scheitert es wahrscheinlich daran, das der Kartenmensch in Begleitung die Forderung ablehnt und man freiwillig zurückzieht.
Aber mal in der Theorie verbleibend: könnte man solch einen Anspruch durchsetzen? Wo habe ich den Denkfehler?
Tolle Geschäftsidee! So werde ich also ein Schild an die Haustür pinnen:
Ihr Konterfei wurde per Videokamera aufgezeichnet und gespeichert. Wenn Sie hier klingeln/etwas in den Briefkasten einwerfen
verpflichten Sie sich, 10 Festmeter Holz zu hacken, wenn Sie männlich sind
nackt zu putzen, wenn Sie eine Frau sind
die Bruchbude zum 10-fachen des ortsüblichen Preises zu kaufen
Wir reden hier von einem Angebot, wie Du selber schreibst („Hinzu kommt, dass es sich nicht um ein Angebot handelt, denn ein Angebot ist immer persönlich gerichtet und nicht an die Allgemeinheit“). Also das gleiche wie Angebote im Supermarkt oder beim online-Händler. Das ist dann ja auch eher öffentlich und somit kann irgendwas bei Deiner Aussage nicht stimmen.
Das ist eine Beweisfrage und keine Rechtsfrage und insofern auch nicht relevant. Außerdem steht - glaube ich - auf so einer Karte auch oft drauf, von welchem Unternehmen sie stammt.
Reicht dir da Wikipedia? Denn genau so ist es mit Supermarkt, Onlinehändler Schaufenster, Tankstellenpreissäulen und vielen mehr.
Ist der Vertragspartner nicht bestimmt, liegt folglich regelmäßig kein
Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (lat. invitatio ad offerendum)
vor; klassische Beispiele hierfür sind Schaufensterauslagen oder
Zeitungsanzeigen. Eine Annahme ist hier nicht möglich. Die Gegenseite
kann lediglich ein eigenes Angebot abgeben. Angebot (Recht) – Wikipedia
das Problem ist, daß der Kartenlieferant eine Willenserklärung - wie Du sie ihm unterschieben willst - ja gar nicht abgeben will. Daran änderst Du auch nichts, indem Du irgendwas auf Dein Auto malst.
Somit gibt es keine zwei gleichlautende Willenserklärungen und damit auch keinen Vertrag.
Dafür, daß man nur an die Willenserklärungen gebunden ist, die man auch wirklich abgeben wollte, hat der Gesetzgeber auch sehr gründlich gesorgt (§§ 119, 120, 133 BGB). Das läßt sich durch ein lustiges Zettelchen am Auto auch nicht ohne weiteres aushebeln.