Hallo zusammen,
habe im Netz mittlerweile verschiedene Informtionen bzgl. der anmeldepflichtigen und genehmigungspflichtigen Kartelle gelesen. Im GWB scheinen diese ja nicht mehr verankert zu sein. ISt es dann so, dass die Unternehmen sich gar nicht mehr beim Kartellamt melden müsen? oder wie läuft das jetzt neuerdings ab???
Wie erfährt das Landes- oder auch Bundeskartellamt von den geschlossenen Kartellen??? Da muss es dohc trotzdem eine Art „Anmeldung“ geben, sodass das Amt auch die Unterlagen zur Prüfung hat…
Lieben Gruß
Teufelchen
Im GWB scheinen diese ja nicht mehr verankert zu
sein. ISt es dann so, dass die Unternehmen sich gar nicht mehr
beim Kartellamt melden müsen? oder wie läuft das jetzt
neuerdings ab???
Hallo,
ja, das ist korrekt. Die Unternehmen handeln nun auf „eigenes Risiko“, und müssen somit selber prüfen, ob sie gegen das GWB verstoßen. Es ist somit das Prinzip der „Legalausnahme“ eingeführt worden, wie es auf Europaebene schon lange bestand. Also Ausnahme nach Gesetz, nicht nach Behördenentscheidung. Deswegen Verlagerung des Risikos der Falschinterpretation des Gesetzes von der Behörde auf das Unternehmen. Das ganze wurde mit der 7. GWB Novelle zum 01.07.2005 eingeführt. Mehr Infos? Einfach mal nach „7. GWB-Novelle“ googln!
Wie das Amt von Kartellen erfährt? Recherchen? Mitteilungen von Bürgern, Kunden und Konkurrenten?
Mfg vom
showbee