Hi!
Beim Bestellen von Eintrittskarten kann man immer wieder feststellen, dass manche Vorverkaufsstellen die Mehrwertsteuer nicht ausweisen. Warum ist das eigentlich so ? Und darf man das einfach so machen ? Nach dem, was ich bisher darüber gelesen habe, soll es wohl so sein, dass die Veranstalter die Mehrwertsteuer entrichten – das Ganze wird dann als durchlaufender Posten behandelt. Die Vorverkaufsstellen „vermitteln dann nur den Käufer an den Veranstalter“.
Aber wieso können die Vorverkaufsstellen die Mehrwertsteuer dann nicht ausweisen? Wenn man eine Karte kauft, ist die Mehrwertsteuer doch trotzdem im Preis mit drin und müsste somit ausgewiesen werden!?
Angenommen ein Unternehmer kauft Eintrittskarten für Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartners o.ä. . Dann könnte er die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen, weil sie nicht ausgewiesen wird? Oder kann der Unternehmer die VS doch geltend machen, da klar ist, dass die Mehrwertsteuer bereits enthalten sein muss (auch wenn sie nicht ausgewiesen wird)? Auf diesen Gedanken kam ich dadurch:
http://www.finanzfrage.net/frage/darf-ich-vorsteuer-…
(ich hoffe, das Posten von Links ist gestattet)
Nur woher kennt der Unternehmer dann die Höhe des Mehrwertsteuer?
Schonmal Vielen Dank für eure Antworten!