Karten - Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen

Hi!

Beim Bestellen von Eintrittskarten kann man immer wieder feststellen, dass manche Vorverkaufsstellen die Mehrwertsteuer nicht ausweisen. Warum ist das eigentlich so ? Und darf man das einfach so machen ? Nach dem, was ich bisher darüber gelesen habe, soll es wohl so sein, dass die Veranstalter die Mehrwertsteuer entrichten – das Ganze wird dann als durchlaufender Posten behandelt. Die Vorverkaufsstellen „vermitteln dann nur den Käufer an den Veranstalter“.

Aber wieso können die Vorverkaufsstellen die Mehrwertsteuer dann nicht ausweisen? Wenn man eine Karte kauft, ist die Mehrwertsteuer doch trotzdem im Preis mit drin und müsste somit ausgewiesen werden!?

Angenommen ein Unternehmer kauft Eintrittskarten für Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartners o.ä. . Dann könnte er die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen, weil sie nicht ausgewiesen wird? Oder kann der Unternehmer die VS doch geltend machen, da klar ist, dass die Mehrwertsteuer bereits enthalten sein muss (auch wenn sie nicht ausgewiesen wird)? Auf diesen Gedanken kam ich dadurch:
http://www.finanzfrage.net/frage/darf-ich-vorsteuer-…
(ich hoffe, das Posten von Links ist gestattet)

Nur woher kennt der Unternehmer dann die Höhe des Mehrwertsteuer?

Schonmal Vielen Dank für eure Antworten!

Hi Kauser,

Angenommen ein Unternehmer kauft Eintrittskarten für Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartners o.ä. . Dann könnte er die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen, weil sie nicht ausgewiesen wird?

Ich habe jetzt keine Karte vor Augen, deshalb formuliere ich es allgemein und hoffe das, dass in Ordnung ist.
Sofern eine Karte nicht mehr als 150 EUR kostet reicht es wenn die Anforderungen gem. § 14 UStG in Verbindung mit § 33 UStDV erfüllt sind. Stichwort: Kleinbetragsrechnungen. Gilt dieses als Erfüllt kann der Unternehmer Vorsteuer anrechnen.

Nur woher kennt der Unternehmer dann die Höhe des Mehrwertsteuer?

Formel: 160 EUR : 1,19 x 19% (Der Prozentsatz variiert mit dem anzuwenden Steuersatz siehe § 12 UStG)

Ist nur ein Gedanke - kann man bei der Vorverkaufsstelle nicht 5 Karten bestellen und eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen?

Ich hoffe mein Beitrag hilft Dir weiter…

Viele Grüße
Timm Picker
FELICON

Servus,

es wäre jetzt hübsch zu wissen, ob die Veranstaltung selbst, zu deren Besuch die Eintrittskarte berechtigt, nicht unter die USt-Befreiung gem. § 4 Nr. 20 UStG fällt. Es gibt kaum eine Musikveranstaltung, die nicht die Bescheinigung dafür bekommt.

Wichtig: Wenn keine USt ausgewiesen ist, darf ein Unternehmer, der sie als Vorsteuer geltend machen will, nicht selbst ausrechnen. Der einzige Fall, in dem auch auf Kleinbetragsrechnungen dafür nicht wenigstens der USt-Satz ausgewiesen sein muss, sind Fahrkarten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

also soweit ich weiß, liegt der USt-Satz normalerweise bei 7 % in dieser Branche. Manche Vorverkaufsstellen weisen die Umsatzsteuer auch aus, berechnen hierbei 7 % Ust. auf den Kartenpreis und 19 % USt. auf die Vorverkaufsgebühr (19%, da dies eine Dienstleistung oder sonstige Leistung ist, schätze ich mal). Andere hingegen weisen nur die 19 % auf die Vorverkaufsgebühr aus, da die 7 % USt. auf den Kartenpreis vom Veranstalter entrichtet wurden und als durchlaufender Posten behandelt werden. Nur warum die Vorverkaufsstelle diese 7 % USt. dann nicht ausweisen kann, verstehe ich nicht. Schließlich trägt der Käufer diese ebenfalls.

Von einer Umsatzsteuerbefreiung in diesem Bereich wüsste ich dagegen nichts.

Servus,

wenn Du sagst, um was für eine Veranstaltung es konkret geht (Musik? Kabarett? Schlammringen? Schaumparty? Theater?), lässt sich das klären.

Auf dieser konkreten Basis lässt sich dann im Einzelnen noch mehr dazu sagen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

sagen wir mal konzerte oder kabarett.

Hallo,

ich habe hierzu (weil ich grade versuche, mich damit zu beschäftigen) noch eine Frage:

da die 7 % USt. auf den Kartenpreis vom Veranstalter entrichtet wurden und als durchlaufender Posten behandelt werden. :

Woher hast du denn den Begriff durchlaufender Posten? Ist der in dem zusammenhang mal „offiziell“ gefallen, oder ist es „dein“ Begriff dafür, dass die Kosten weiter gereicht werden?

Ich frage nur, weil bei einem echten durchlaufenden Posten (oft wird der Begriff verwendet, wenn es gar keiner ist…) ja die grundsätzliche Leistung zwischen (hier) Veranstalter und Konzertbesucher zustande kommt - die Vorverkaufsstelle hat so gesehen nichts damit zu tun. Und stellt deshalb die 7% nicht in Rechnung. Allerdings müsste dann ein VST-Abzug direkt vom Veranstalter her möglich sein (das ist praktisch meine Zusatzfrage dazu… möchte jetzt nicht hier Verwirrung rein bringen, indem ich vielleicht vom Thema abkomme, weil es hier nichts zu suchen hat… also sorry schon mal vorab. Wollte nur erklären, warum ich nach dem durchlaufenden Posten frage…)

Danke für Info und
Gruß
Shannon

Hi!

Den Begriff „durchlaufender Posten“ hatte ich in dem Zusammenhang mal irgendwo gelesen. Die Quelle werde ich wohl jetzt nicht mehr finden. Nach dem, was du dazu geschrieben hast, würde es aber einiges erklären, da die Leistung ja zwischen Veranstalter und Kartenkäufer zustandekommt und die Vorverkaufsstelle lediglich vermittelt (wenn ich da richtig informiert bin).

Gruß

Karten - Umsatzsteuer nicht ausgewiesen
Servus,

kurz vorab: Die Sache ist hier anders gelagert als oben bei den Müllgebühren - der Verkäufer der Eintrittskarten erbringt mit der Vermittlung der Eintrittsberechtigung eine selbständige Leistung, die sich von derjenigen, die der Veranstalter an den Endkunden erbringt, unterscheidet.

Im Fall Konzert wird die Leistung des Veranstalters in der Regel ohnehin USt-frei sein, alldieweil die Bescheinigung über Gleichwertigkeit mit Darbietungen der Orchester etc. der öffentlichen Hand leicht zu erlangen ist. In diesem Fall ist es akademisch, ob es sich bei der Darbietung um eine von der USt befreite Leistung handelt, oder ob aus anderen Gründen auf die Eintrittskarte selbst keine USt ausgewiesen wird.

Grundsätzlich wäre ein offener Ausweis der USt durch den Verkäufer der Eintrittskarte nur dadurch möglich, dass er eine geeignete vom Veranstalter ausgestellte Rechnung beibringt.

Wenn ich mich recht entsinne, gibt es von der Finanzverwaltung einiges an Literatur zum analogen Thema „Telefonkarten“ und „Parkkarten“ - vielleicht kannst Du da ja was finden, was zum Thema Eintrittskarten passt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder