Kartenführerschein

Hallo zusammen,

mir wurde heute empfohlen meinen bisherigen, rosafarbenen Führerschein (Klasse 3 vom 22.11.1990) noch vor Ende des Jahres in einen Kartenführerschein umzutauschen. Es hieß daß ich nur dann in den Genuß käme zukünftig Fahrzeuge bis 12t fahren zu dürfen.
Es soll allerdings auch eine ärztliche Untersuchung geben, die ab dem 50. Lebensjahr notwendig wird - oder eben nicht…

Ich kenne diese ganzen neuen Buchstaben-Fahrzeugklassen nicht, würde deswegen gerne wissen ob es stimmt daß ich die Pappe jetzt schnellstmöglich tauschen muß, ob ich dann zukünftig Kfz bis 12t fahren darf und was es mit der ärztlichen Untersuchung ab 50 auf sich hat.

Letztlich möchte ich meine bisherigen Möglichkeiten behalten, möglichst die 12t-Fahrerlaubnis dazugewinnen und vor allem auch nicht gezwungen sein ab 50 mehr oder weniger oft zum Arzt rennen zu müssen um meine Fahrerlaubnis zu behalten.

Kann mich jemand aufklären?

Vielen Dank!

MecFleih

Hey Micki!
Ja, da hat der Karl-Heinz mal wieder voll die Panik losgetreten… :wink:
Umtauschen ist OK, mehr fahren als bisher darfst Du trotzdem nicht, DENN die 12t zGG beziehen sich auf ein max. 3-achsiges Gespann, dessen Zugmaschine nach wie vor nicht mehr als 7,49t zGG haben darf. Der Tausch bringt ad hoc also nix, nur auf längere Sicht hin ist es ratsam.
Äwwer der Waare fiehrste doch eh nit… :wink:))

Bess die Daach!

die Pläät

Hallo MecFleih,

mir wurde heute empfohlen meinen bisherigen, rosafarbenen
Führerschein (Klasse 3 vom 22.11.1990) noch vor Ende des
Jahres in einen Kartenführerschein umzutauschen. Es hieß daß
ich nur dann in den Genuß käme zukünftig Fahrzeuge bis 12t
fahren zu dürfen.

Stimmt net. Auf Antrag bekommst Du auch später noch den C1 mit Zusatz 79 eingetragen.

Es ist in der Tat aber so, daß wer bis 31.12.2001 seinen 50.Geburtstag begangen hat, seine Klasse 2 nicht umgeschrieben in Klasse C, der bekommt diese nur nach Vorlegung eines Ärztlichen Attestes zur Prüfung der Fahrtauglichkeit.

Letztlich möchte ich meine bisherigen Möglichkeiten behalten,
möglichst die 12t-Fahrerlaubnis dazugewinnen und vor allem
auch nicht gezwungen sein ab 50 mehr oder weniger oft zum Arzt
rennen zu müssen um meine Fahrerlaubnis zu behalten.

Das mußt Du als alter Klasse 3 Spezifikant nicht. Die Arztprüfung ist nur für die Klasse 2 -> heute „C“ ab dem 50. Lebensjahr erforderlich.

Ebenso für mich als "D"ler (Bus)

gruss

dennis

12t ??
Hi,
mit meinem alten Klasse 3 Lappen darf ich Kombinationen (Zugmaschine mit Auflieger oder aber Zugfahrzeug 7,49t + 1-Achs oder Tandemachsanhänger 10,5t) fahren. Also insg. 18t ZGg.
Gruss Sebastian