Kartenzahlung nicht möglich

Hallo allerseits,
ich habe da mal eine Frage.

Wenn in einem Restaurant die Zahlung per Kreditkarte ausnahmsweise nicht möglich ist (funktioniert gerade nicht, etc.)und man das erst nach dem Essen erfährt und kein Bargeld dabei hat, wie ist dann die Rechtslage? Wie kann man denn dann bezahlen? Müsste man sich da vorher erkundigen? Oder hinterher schnell zur nächsten Bank gehen? Darf das überhaupt sein?

Dank und Gruß,
Jessica

Hallo,

ich bin kein Jurist, schreibe also nur meine persönliche Meinung.

Wenn in einem Restaurant die Zahlung per Kreditkarte
ausnahmsweise nicht möglich ist (funktioniert gerade nicht,
etc.)und man das erst nach dem Essen erfährt und kein Bargeld
dabei hat, wie ist dann die Rechtslage? Wie kann man denn dann
bezahlen? Müsste man sich da vorher erkundigen? Oder hinterher
schnell zur nächsten Bank gehen? Darf das überhaupt sein?

Klar darf das sein! Es soll sogar vorkommen, dass Züge, Flugzeuge, Geldautomaten usw. Defekte haben und ihren Dienst nicht machen können.

Wenn der Wirt den Defekt bemerkt hat und einen Hinweis im Eingangsbereich angebracht hat „Aufgrund eines technischen Defektes ist heute das Bezahlen mit der Kredikarte leider nicht möglich“, sieht es natürlich blöd aus.

Fehlt der Hinweis sollte die Vorlage des Personalausweises reichen, Daten werden notiert, evtl. Kontonr. erfragt, falls das Restaurant weiter entfernt ist und gut ist.

WEnn Ihr mit mehreren Personen unterwegs seid, kann tatsächlich vielleicht einer zu einer nahegelegenen Bank gehen und Geld abheben.

Also keine Panik!

Gruß Volker

Es bedarf keines Ganges zur nächsten Bank. Natürlich muss die
Forderung dennoch bezahlt werden, aber eben nicht stante pede, es
genügt die Überweisung oder spätere (Bar-)Zahlung…
Gruß
Torsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

meine Laienmeinung:

üblicherweise hängen am Eingeng der Restaurants die zulässigen Kreditkarten aus. Wer nun im Glauben, mit seiner dort gelisteten Karte zahlen zu können ein Essen zu sich nimmt, akzeptiert den Vertrag, mit einem vom Wirt vorgeschlagenen Zahlungsmittel bezahlen zu können.Stellt sich nachher heraus, dass das technisch nicht möglich ist, so ist das nicht das Verschulden des Gastes. Ihm sollten daraus also keine Nachteile entstehen.
Die vorgeschlagene nachträgliche Überweisung halte ich auch für sinnvoll.

Gruß, Niels