Karton verwaren?

Hallo Leute,

schon lange steht eine Frage im Raum! Wenn man eine Ware kauft, dann fällt ja die Umverpackung oder Karton an! Will sagen, muss ich den Karton bis zum Ende der Garantiezeit aufbewahren? Nehmen die Firmen nur das Gerät zurück, wenn es im Originalkarton verpackt ist?

Gibt es eine „gesetzliche“ Regelung?

Hallo Leut,

sind die Firmen nicht irgendwie verpflichtet Umverpackungen wieder zurück zunehmen!:wink:

Kannst Dir doch ne Klotze im Laden auspacken lassen und mit nach Hause nehmen!
Wenn was ist, musst Du für die „neue“ Umverpackung sorgen!
Da fällt mir ein…bist Du dann verpflichtet die „neue“ Umverpackung wieder zu entsorgen???

VG René

Hallo,

muss ich den Karton bis zum Ende der Garantiezeit
aufbewahren?

vergiß die vorstehende Spaßantwort. Die Antwort lautet: nein.

Nehmen die Firmen nur das Gerät zurück, wenn es
im Originalkarton verpackt ist?

FAQ:1152

Gibt es eine „gesetzliche“ Regelung?

Ja: die Ware muß beim Verkauf mangelfrei sein. Das hat mit dem Karton in der Regel nur sehr wenig zu tun.

Gruß
Christian

Hallo,

muss ich den Karton bis zum Ende der Garantiezeit
aufbewahren?

vergiß die vorstehende Spaßantwort. Die Antwort lautet: nein.

Beiu Sachmangelhaftung hätte ich Dir ohne weiteres zugestimmt. Aber hier geht es um Garantie. Und darf da der Garantiegeber nicht sogar festlegen, das das Garantiefall ausschließlich dann bearbeitet wird, wenn der Ablieferer rote Socke trägt? Und auch, dass der Originalkarton Voraussetzung ist?

Gibt es eine „gesetzliche“ Regelung?

Ja: die Ware muß beim Verkauf mangelfrei sein. Das hat mit dem
Karton in der Regel nur sehr wenig zu tun.

Nein. Es geht doch um Garantie, oder nicht?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Aber hier geht es um Garantie.

sicher? Ich war so frei, anzunehmen, daß hier tatsächlich die Sachmangelhaftung gemeint ist und auf das gerne von Verkäufern verbreitete Gerücht angespielt wurde, daß die Rücksendung in der Originalverpackung vorgenommen werden muß.

Davon abgesehen davon, gibt es auch ein Urteil des LG Bochum, daß (interpretiert) besagt, daß eben die Originalverpackung nicht Voraussetzung für die Garantieleistung sein darf.

Gruß
Christian

Hallo,

Aber hier geht es um Garantie.

sicher?

Nein. Aber wenn es um Garantie geht (und der UP sprach ja davon) sollte man zumindest erwähnen, dass das nur bei Sachmangelhaftung so gilt, oder?

Davon abgesehen davon, gibt es auch ein Urteil des LG Bochum,
daß (interpretiert) besagt, daß eben die Originalverpackung
nicht Voraussetzung für die Garantieleistung sein darf.

Das hätte ich gern mal als Link. Immerhin schränkt das ja die Vertragsfreiheit bezüglich der Garantie heftig ein.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Aber hier geht es um Garantie.

sicher?

Nein. Aber wenn es um Garantie geht (und der UP sprach ja
davon) sollte man zumindest erwähnen, dass das nur bei
Sachmangelhaftung so gilt, oder?

Davon abgesehen davon, gibt es auch ein Urteil des LG Bochum,
daß (interpretiert) besagt, daß eben die Originalverpackung
nicht Voraussetzung für die Garantieleistung sein darf.

Das hätte ich gern mal als Link. Immerhin schränkt das ja die
Vertragsfreiheit bezüglich der Garantie heftig ein.
Gruß

Hi, http://www.damm-legal.de/lg-bochum-bitte-benutzen-si…
da ist d.das Urteil mit Kommentar dazu.
Zudem ist ein LG Urteil nicht für andere Gerichte bindend.
MfG ramses90

loderunner (ianal)

Hallo,

http://www.damm-legal.de/lg-bochum-bitte-benutzen-si…
da ist d.das Urteil mit Kommentar dazu.

Wenn das das gemeinte Urteil ist, hat es genau gar nichts mit dem hier diskutierten zu tun. Weder ging es um Garantie noch um Sachmangelhaftung, sondern um Widerruf.
Aber danke jedenfalls. Mal sehen, ob exc noch was dazu sagt.
Gruß
loderunner (ianal)

Ich meine, muss man die Karton so lange aufbewahren muss, wie lang die Garantiezeit läuft? Das die Geschäftsleute, auch wenn kein Originalkarton mehr vorhanden ist, doch noch die Ware umtauschen oder auf eine anderen Art reklamieren kannst!

Gruß Dieter und danke schön für die Antwort!

Danke Christian! Da hat mir sehr weitergeholfen!

Hallo,
Du hast die faq:1152 gelesen und verstanden? Besonders den Unterschied zwischen Garantie und Sachmangelhaftung (‚Gewährleistung‘)? Wenn nicht, solltest Du das dringend nachholen. Denn das:

Ich meine, muss man die Karton so lange aufbewahren muss, wie
lang die Garantiezeit läuft? Das die Geschäftsleute, auch wenn
kein Originalkarton mehr vorhanden ist, doch noch die Ware
umtauschen oder auf eine anderen Art reklamieren kannst!

weist darauf hin, dass Du das noch nicht hast.

Und wenn Du schon dabei bist, lies auch gleich noch http://www.ekritik.de/html/umtausch__gewahrleistung_… zum Umtauschrecht, das ist wieder ein ganz anderes Thema, was aber gern in den gleichen Topf geworfen wird.

Und frag gern nach, wenn Dir irgendwas dabei noch nicht klar ist.
Gruß
loderunner (ianal)