angenommen in einem 8-Parteien-Haus wohnt ein Mieter, der relativ häufig (mind. alle 3 Wochen) diverse große Pakete per Post erhält.
Durch das Zusammentreffen mehrerer Käufe (z. B. Betten und andere Großartikel) kam nun innerhalb von weniger als 2 Wochen eine große Menge an Kartonagen zusammen.
Damit die Wertstofftonnen nicht überquellen stellt der Mieter die Kartons in den gemeinschaftlichen Keller-Vorraum - die Mieter-Keller sind extrem klein. Da der Vorraum recht groß ist, wird damit niemand behindert.
Da die Müllabfuhr bei der der 14tägigen Wertstoffabholung auch lose Kartons mitnimmt, wollte der Mieter seine „Sammlung“ beim nächsten Abholungstermin mit abholen lassen. Da jedoch an diesem Tag sehr stürmisch war, entscheidet sich der Mieter dazu, bis zum nächsten Termin zu warten, damit nicht die Kartons in der ganzen Nachbarschaft verteilt werden und evtl. noch Autos beschädigen.
Wie bewertet Ihr diese Verhaltensweise? Hätte der Mieter die Kartons umgehend anderweitig entsorgen müssen oder ist es OK, die Kartons kurzfristig bis zum Abholtermin abzustellen?
Das hilft leider nicht weiter.
Durch die Kartonagen wird kein Fluchtweg behindert. Zum einen, weil immer noch ein Weg von ca. 2m Breite frei ist. Zum anderen, weil die Kartons im Keller stehen und damit nicht auf einem Fluchtweg aus den Wohnungen oder der Tiefgarage. Außerdem befindet sich zwischen dem Kellerraum und dem Treppenhaus eine Brandschutztür.
Das hilft leider nicht weiter.
Durch die Kartonagen wird kein Fluchtweg behindert. Zum einen,
weil immer noch ein Weg von ca. 2m Breite frei ist. Zum
anderen, weil die Kartons im Keller stehen und damit nicht auf
einem Fluchtweg aus den Wohnungen oder der Tiefgarage.
Außerdem befindet sich zwischen dem Kellerraum und dem
Treppenhaus eine Brandschutztür.
Hi,
trotzdem erhöht sich die Brandlast. Ich nehme mal an, daß der Mieter den Kellervorraum nicht mitgemietet hat? Dann dürfte das Lagern von Abfällen dort auch nicht erlaubt sein.
Wie bewertet Ihr diese Verhaltensweise? Hätte der Mieter die
Kartons umgehend anderweitig entsorgen müssen oder ist es OK,
die Kartons kurzfristig bis zum Abholtermin abzustellen?
da Du in einem Rechtsbrett fragst, gehe ich mal davon aus, daß Du keine moralische Wertung, sondern eine rechtliche willst.
Da es bereits diskutiert wurde: ob die Kartonagen brandschutztechnisch ein Problem sind, kann man aus den vorhandenen Informationen nicht beurteilen. Beides ist möglich.
Aber: es gibt kein Recht darauf, eigenmächtig Gemeinschaftsflächen zu belegen. Der Vermieter kann die Lagerung der Kartonagen also problemlos und ohne nähere Begründung verbieten - dann ist es Sache des Mieters, was er damit macht (Lagerung im eigenen Keller oder in der Wohnung, eigenständige Entsorgung…)
Der miet- und brandschutzrechtliche Aspekt wurde ja schon hinreichend beleuchtet.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Kartonflut nicht irgendwann verebbt, nämlich, wenn die Wohnung neu eingerichtet ist. Wird hingegen ein schwungvoller Handel betrieben, so ist der Müll gewerblich und kann nicht so ohne weiteres über die private Gemeinschaftsmüllentsorgung beseitigt werden.
Sollte es privater Müll sein, so empfehle ich, es ganz einfach so zu machen wie ich in ähnlich gelagerten Fällen: Taschenmesser rausholen und Kartons zusammenschneiden auf Tablettformat - und damit flach und in die Mülltonnen passend. Erstens wird dieses platzsparende Verfahren in den einschlägigen Bedingungen der Müllentsorger sowieso gefordert, zweitens wird der brennbare Müll da aufbewahrt, wo er bis zur Abholung aufzubewahren ist, drittens hat man keinen Ärger mit Vermieter und Mitbewohnern.
und darüberhinaus gibts in etlichen Gemeinden Wertstoffhöfe, wo Wertstoffe kostenlos angeliefert werden können. Dann wären die Kartonagen auf einen Schlag weg und alle glücklich.