Rein fiktives Beispiel:
Eine Firma veranstaltet seine Weihnachstfeier auf einer Kartbahn.
Der Angestellte X wird vom Angestellten Y von hinten (wahrscheinlich unabsichtlich) gerammt, verliert die Kontrolle über das Kart und landet im Reifenstapel. Y fährt einfach weiter ohne sich zu entschuldigen und bleibt bis heute unbekannt. X hat eine starke Knie.-, Oberschenkel.- und Hüftprellung wie später im Krankenhaus diagnostiziert wurde. Der Unfall wird als Arbeitsunfall eingestuft. Zuständig ist daher die Berufsgenossenschaft.
A) Lohnt es sich dem Fall auf den Grund zu gehen?
B) Muß nun Anzeige bei der Polizei erstattet werden oder sollte der Fall innerbetrieblich gelöst werden?
C) Besteht überhaupt Anspruch auf ein Schmerzensgeld?
Gruß