Kartunfall. Anspruch auf Schmerzensgeld?

Rein fiktives Beispiel:

Eine Firma veranstaltet seine Weihnachstfeier auf einer Kartbahn.
Der Angestellte X wird vom Angestellten Y von hinten (wahrscheinlich unabsichtlich) gerammt, verliert die Kontrolle über das Kart und landet im Reifenstapel. Y fährt einfach weiter ohne sich zu entschuldigen und bleibt bis heute unbekannt. X hat eine starke Knie.-, Oberschenkel.- und Hüftprellung wie später im Krankenhaus diagnostiziert wurde. Der Unfall wird als Arbeitsunfall eingestuft. Zuständig ist daher die Berufsgenossenschaft.

A) Lohnt es sich dem Fall auf den Grund zu gehen?
B) Muß nun Anzeige bei der Polizei erstattet werden oder sollte der Fall innerbetrieblich gelöst werden?
C) Besteht überhaupt Anspruch auf ein Schmerzensgeld?

Gruß

A) Lohnt es sich dem Fall auf den Grund zu gehen?

Was verstehst Du mit „auf den Grund gehen“? Ermitteln wer Y war ?

B) Muß nun Anzeige bei der Polizei erstattet werden oder
sollte der Fall innerbetrieblich gelöst werden?

Was willst Du anzeigen ? Du schreibst dass ddie Kollision unabsichtlich war.

C) Besteht überhaupt Anspruch auf ein Schmerzensgeld?

Wenn ich auf die Kartbahn gehe und mich in ein Kart setze, muß ich damit rechnen, dass so etwas passiert. Da der Y nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, wird man kaum Schmerzensgeld von ihm erhalten.

A) Lohnt es sich dem Fall auf den Grund zu gehen?

Was verstehst Du mit „auf den Grund gehen“? Ermitteln wer Y
war ?

Ja. Mit Hilfe des Kartbahnbetreibers bzw. evtl. Zeugen reden um den Unfallverursacher zu ermitteln.

B) Muß nun Anzeige bei der Polizei erstattet werden oder
sollte der Fall innerbetrieblich gelöst werden?

Was willst Du anzeigen ? Du schreibst dass ddie Kollision
unabsichtlich war.

Spielt da die Absicht denn überhaupt eine Rolle? Beispiel: jemand fährt mit seinem PKW. Völlig unabsichtlich fährt er einen Fußgänger an, der zufällig die Straße überquerte. Der Autofahrer hatte keine Chance zu bremsen bzw. den Unfall zu vermeiden. Absicht lag auch nicht vor. Der Fußgänger ist schwerer verletzt. Müßte in so einem Fall die KFZ-Haftpflicht nicht auch ein Schmerzensgeld bezahlen?
Man kann ja nicht sagen: lieber Fußgänger, das hättest Du aber wissen müssen, dass wenn Du am Straßenverkehr teilnimmst (in diesem Fall die Straße überquerst), die Gefahr besteht das Dich ein Auto umfährt. Hast halt Pech gehabt.

C) Besteht überhaupt Anspruch auf ein Schmerzensgeld?

Wenn ich auf die Kartbahn gehe und mich in ein Kart setze, muß
ich damit rechnen, dass so etwas passiert. Da der Y nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, wird man kaum
Schmerzensgeld von ihm erhalten.

Wäre es denn fahrlässig wenn der Unfallverursacher Alkohol vor Fahrtantritt konsumiert hätte? Dies würde sich nun leider sehr schwer beweisen lassen.