Hallo zusammen.
Mich würde interessieren, ob man die Kasernenunterkunft (unentgeltlich), im Rahmen der Steuererklärung, als Zweitwohnung anerkennen lassen kann. In meiner Internetsuche habe ich dies öfter gelesen, aber das Finanzamt denk da anders drüber. Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen. Auch eine rechtliche Begründung (Gesetz, Urteile,…) wäre super.
Hallo!
Genau kenne ich mich da nicht aus. Wenn Du in der Kaserne schläfst, dann kommt ja die Bundeswehr ganz für die Kosten auf. Wenn sie für ein Quartier in der Nähe der Kaserne zahlt, dann gibt es auch keinen Anspruch auf Zweitwohnung. Nur wenn Du au0erhalb schläfst und es keinen Zuschuß von der Bundeswehr gibt, dann gibt es eine Chance für einen Zuschuß, aber auch nur, wenn das sozusagen „unabdingbar“ ist.
Hallo Mario,
ich bin mir leider nicht ganz sicher, aber ich würde sagen, es ist möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass schon ein eigener Haushalt besteht.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Sylke
auch wenn´s bitter ist: keine chance, sowas durchzubekommen.
die unterkunft in der kaserne gilt nicht als eigener hausstand (und das wäre eine zwingende voraussetzung); die unterkunft in der kaserne ist unentgeltlich (was also wollte man da absetzen?); der dienst an der waffe gilt als „vaterlandsdienst“, für den es eine „entschädigung“ zur deckung laufender kosten gibt (keine gehaltszahlung, somit auch - sofern´s kein fester sold eines zeit- oder berufssoldaten ist - keine steuern).
die drei gründe reichen schon aus, da braucht´s keine „gesetze“, sondern das ergibt sich konkludent aus den vorschriften und gesetzen.