Hallo,
an einem Pkw entstand ein gewaltiger Kasko-Schaden (Aquaplaning auf der Autobahn).
Der Sachverständige der Versicherung erstellte ein Gutachten (soweit richtig) und legte den Wiederbeschaffungswert entsprechend Schwacke fest. Zu diesem Preis ist aber kein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zu haben, da die Ausstattung besonders sicherheitsrelevant hochwertig ausgestattet war. Ein selbst beauftragtes Gegengutachten berücksichtigte diesen Umstand. Da beide Gutachten sehr weit auseinander lagen wurde ein Sachverständigenverfahren durchgeführt. Dieser Obmann legte den Wiederbeschaffungswert ohne Prüfung der Marktlage nur in der Mitte der beiden Gutachten fest. Der eingeschaltete Rechtsanwalt will jetzt den Vorgang (läuft bereits über 1 Jahr, ohne einen Cent vom Versicherer bisher ausgezahlt bekommen zu haben) auf Grund der Entscheidung des Sachverständigen-Obmanns abschließen. Mit dem Ergebnis des Sachverständigenverfahrens kann man aber absolut nicht einverstanden sein.
Kann jetzt eventuell geklagt werden? Der angesetzte Wiederbeschaffungswert reicht nicht mal für ein ähnlich ausgestattetes Fahrzeug sondern nur für einfache Ausstattung.
Ich benötige dringend Rat.
Vielen Dank im Voraus.