Hallo Versicherungsexperten,
ich fahre manchmal mit dem Dienstwagen in meine Ex-Heimatstadt, rd. 500km von meinem jetzigen Wohnort entfernt, und nehme gerne immer 2 Leute über die Mitfahrzentrale mit, da man so mehr Unterhaltung hat und die Spritkosten teilt (für Privatfahrten werden diese bei uns nicht durch den Arbeitgeber übernommen.)
Nun meinte ein Kollege, er wisse gar nicht, ob das erlaubt sei. Nachfrage bei unsererm Auto-Verwalter ergab eine weitere Nachfrage von diesem bei der Kaskoversicherung, und diese sprach von einer Grauzone und davon, dass meine Firma dies explizit in der nächsten Fassung der Autoregelung verbieten solle.
Soweit ich das bislang verstanden habe, muss die Kasko ganz normal leisten bei solchen Fahrgemeinschaften. Einzig, wenn ich damit einen Gewinn erwirtschaften wollte, würde die Lage brenzlig sein.
Wie schätzt ihr die Lage ein? Noch ist, zumindest in unserer Autoregelung, nichts explizit verboten. Ich will mich natürlich auch nicht aufs versicherungstechnische Glatteis begeben…
Danke für Eure Meinung und Tipps,
Axel