Kasko (VK + TK)

Hallo beisammen,

nun mal eine Frage zur Kasko:

Ich habe VK mit 1000.- SB und TK mit 150.- SB.

Wenn ich nun einen TK-Schaden mit z.B. 90.- habe, dann zahlt die Versicherung da nichts, den müsste ich dann selber reparieren lassen - wenn ich dies möchte?

Und sollte ich eine kaputte Scheibe durch Steinschlag haben, Kosten z.B. 500.-, dann würde ich 150.- zahlen und die V. 350.-?

Und die VK tritt nur ein, wenn z.B. Totalschaden oder Diebstahl? Die VK hat mit Einzelteilschäden ja nichts zu tun, oder?

Letzte Frage: Angenommen, ich habe einen VK oder TK Schaden. Geht dann bei der Versicherung die Schadensklasse für Kasko auch hoch? Wenn ja: was kann ich denn dafür, wenn mir einen mit einem gespitzen Schlüssel ums Auto herum läuft oder der Wagen gestohlen wird? Dann müsste ich ja zukünftig mehr blechen, wegen fremdverschuldeten Fällen?

Bin gespannt auf Eure Antworten. Danke!!!

Hallo Andreas,

nun mal eine Frage zur Kasko:

Ich habe VK mit 1000.- SB und TK mit 150.- SB.

Wenn ich nun einen TK-Schaden mit z.B. 90.- habe, dann zahlt
die Versicherung da nichts, den müsste ich dann selber
reparieren lassen - wenn ich dies möchte?

Ist richtig.

Und sollte ich eine kaputte Scheibe durch Steinschlag haben,
Kosten z.B. 500.-, dann würde ich 150.- zahlen und die V.
350.-?

Ist auch richtig.

Und die VK tritt nur ein, wenn z.B. Totalschaden oder
Diebstahl? Die VK hat mit Einzelteilschäden ja nichts zu tun,
oder?

Ist nicht ganz richtig. Die VK zahlt bei selbstverschuldeten Schäden, bei Vandalismus oder auch bei fremdverschuldeten Schäden mit Fahrerflucht und es muss kein Totalschaden vorhanden sein. Diebstahl zählt zu TK.

Letzte Frage: Angenommen, ich habe einen VK oder TK Schaden.
Geht dann bei der Versicherung die Schadensklasse für Kasko
auch hoch? Wenn ja: was kann ich denn dafür, wenn mir einen
mit einem gespitzen Schlüssel ums Auto herum läuft oder der
Wagen gestohlen wird? Dann müsste ich ja zukünftig mehr
blechen, wegen fremdverschuldeten Fällen?

Nur bei VK-Schäden erfolgt eine Rückstufung, also auch bei Vandalismus.

TK-Schäden sind z.B. Glas-, Einbruch-Diebstahl-, Feuer-, Sturm- und Wildschäden. Bei solchen Schäden erfolgt keine Rückstufung.

Bin gespannt auf Eure Antworten. Danke!!!

Gruß
Ralf

Hallo Andreas,
folgendes steht in einer Broschüre zur Leistung der KFZ Versicherung:

Durch die Teilkasko ist Ihr Fahrzeug versichert gegen:

Brand
Explosion
Diebstahl (ganz oder der Teile des KFZ)
Sturm
Hagel
Blitzschlag
Überschwemmung
Marderbiss (an Pkw und Wohnmobilen)
Kollision mit Haarwild, Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen
Glasbruch
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

Vollkasko schließt den den Teilkaskoschutz immer mit ein: Außerdem sind versichert:
Unfallschäden, z. B. bei selbstverschuldetem Unfall Mut- und böswillige Handlungen fremder Personen Neupreiserstattung für Pkw - in den ersten sechs Monaten nach Erstzulassung bei Verlust und Totalschaden, außerdem bei Beschädigung, wenn die Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises erreichen

Dazu ein Beispiel:
Man klaut die deine Felgen mit Reifen und zerkratzt dir auch noch deinen ganzen Wagen. Die Felgen sind abgesichert über die TK (diebstahl) und da zahlst du 150 € selber, es erfolgt keine Hochstufung, da die TK keine Rabattstaffel kennt. Der Vandalismus (zerkratzen des Wagens) wird über die Vollkasko abgewickelt und da zahlst du 1000 € selbst und wirst in der Vollkasko zum nächsten Jahr hochgestuft.

Hast du einen Schadenfall der durch die Leistungen der Teilkasko abgesichert ist, bleibt die Vollkasko davon unberührt und umgekehrt.

Wenn ich nun einen TK-Schaden mit z.B. 90.- habe, dann zahlt
die Versicherung da nichts, den müsste ich dann selber
reparieren lassen - wenn ich dies möchte?

Wenn du es nicht reparieren läßt und ein neuer Schaden soll über die VK oder TK abgewickelt werden, so wird der „alte“ Schaden abgezogen (meiner Kenntnis nach).

Ich hoffe ich konnte helfen, viele Grüße und bis denne.

Martin