Hallo Sebix,
folgender hypothetischer Sachverhalt: Nach einer ungewollten
Kaltverformung an einem PKW (Kaskoschaden) wurde der
Versicherungsnehmer nun von der Versicherung zurückgestuft.
Der Unfall geschah eine Woche nach Erreichen der SF-Klasse 2.
das verstehe ich nicht so ganz: Üblicherweise erfolgt die Umstufung der Schadenfreiheitsklasse zum Jahreswechsel. Wenn nun der Unfall NACH der Umstufung passierte, erfolgt die nächste (Hoch-)Stufung demnach erst zum 01.01.12.
Sind die Angaben aus dem ersten Posting tatsächlich so korrekt?
Der Versicherungsnehmer hat nun eine neue vierteljährliche
Rechnung bekommen: 355 Euro. 323 Euro würde bei dieser
Versicherung der Beitrag kosten, wenn der Versicherungsnehmer
jetzt mit gleichen Vorraussetzungen zum ersten Mal ein
Fahrzeug versichern würde.
Das ist grundsätzlich durchaus möglich: Eine Ersteinstufung erfolgt i.a.R. - je nach Voraussetzung - in die SF0 (=230%), SF 1/2 (=140%) oder SF 2 (=85%) (Abweichungen je nach Gesellschaft möglich).
Von diesen Einstiegsklassen aus werden dann die weiteren schadenfreien Jahre fortgezählt.
Bei einem Schaden erfolgt dann eine Rückstufung. In welche Klasse man zurückgestuft wird, erfährt man u.a. aus den Bedingungen bzw. Verbraucherinformationen. Bei relativ niedriger SF-Klasse kann das auch schon einmal bedeuten, dass man in einer Malus-Klasse (M=155%, S=245%) landet.
So erklärt sich dann auch, dass der neue Beitrag dann höher liegt, als bei einer Ersteinstufung.
Es könnte sich aber wie gesagt lohnen, noch einmal zu überprüfen, WANN der Schaden war bzw. zu WANN umgestuft wurde.
Viele Grüße
Loroth
P.S.: Sollte die Stufung korrekt sein, kann der VN erst einmal nicht viel dagegen tun. Mögliche Alternativen wären: Kulanzregelung verhandeln oder Fahrzeug auf jemanden mit unbelastetem Schadenverlauf versichern.