Kaskoschaden: Glasbruch und Erstattung von Vignetten

Moin,

ist die Erstattung einer Vignette, Feinstaubplakette o.ä. Teil der Leistung einer Kaskoversicherung die Glasbruch abdeckt? Es besteht einerseits die Ansicht, dass Vignette und Glas eine einzige Einheit bilden - denn schließlich sind sie untrennbar miteinander verbunden. Versicherungen behaupten aber gerne, dass der Verlust einer solchen ein Folgeschaden wäre.

Gibt es da eine neuere Erkenntnis oder sogar ein passendes Urteil zu? Diese Seite hier http://www.iww.de/ue/archiv/teilkasko-das-glasschade… nennt keines. Die Quelle ist mir aber unbekannt und auch schon Stand 2008.

Der Blick in die Versicherungsbedingungen scheint mir übrigens wenig hilfreich, schließlich waren in der Vergangenheit schon ganz anderen Klauseln nichtig.

Dank und Grüße,
J~

Hallo!

Es gibt Kaskoversicherer, die auch die Vignette bei Glasbruch ersetzen.

Hier ein Beispiel https://www.provinzial.de/web/html/privat/versicheru…

Aber man kann immer mit der Kaufquittung(!) der Jahresvignette Österreich(nicht Zeitvignetten), der Werkstattrechnung der Scheibenreparatur und einem Umtauschformular eine Ersatzvignette bekommen. Info auf der Seite des Mautbetreibers dort.
geringe Servicegebühr wird fällig.

MfG
duck313

Hi!

Aber man kann immer mit der Kaufquittung(!) der Jahresvignette
Österreich(nicht Zeitvignetten), der Werkstattrechnung der
Scheibenreparatur und einem Umtauschformular eine
Ersatzvignette bekommen. Info auf der Seite des Mautbetreibers
dort.
geringe Servicegebühr wird fällig.

Und wenn man auch noch Mitglied eines der beiden Autofahrerclubs ist, bekommt man das alles sogar ohne Gebühren.

Grüße,
Tomh

Hallo,

Moin,

ist die Erstattung einer Vignette, Feinstaubplakette o.ä. Teil
der Leistung einer Kaskoversicherung die Glasbruch abdeckt?

Schauen wir doch einfach mal in die Versicherungsbedingungen zum Thema
Teilkaskoschaden -
Glasbruch:
A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden
sind nicht versichert. Bei Bruch des Scheinwerferglases ersetzen wir auch
die Leuchtmittel, wenn dies erforderlich ist.

Aufkleber sind hier nicht aufgeführt, also auch nicht über diese Schadensart mitversichert.

Allerdings entscheidet jeder Versicherer selbst, ob er diese Kosten im Rahmen der Kulanz übernimmt.

Gruß Merger

Schauen wir doch einfach mal in die Versicherungsbedingungen
zum Thema
Teilkaskoschaden -

Ah, er ist dein Kunde …

Aufkleber sind hier nicht aufgeführt,

Ganz genau

Allerdings entscheidet jeder Versicherer selbst, ob er diese
Kosten im Rahmen der Kulanz übernimmt.

Was genau es mit Kulanz zu tun hat, wenn es in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich eingeschlossen ist, was anhand vonducks Beispiel nicht so selten der Fall zu sein scheint, erklärst Du sicher anhand deiner umfangreichen mit Quellen belegten Sachkenntnisse, nicht wahr?

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Hallo!

Also wenn es die österreichische Vignette ist, erhält man ein Duplikat dieser Vignette. Dafür muss man nachweisen, dass die Scheibe kaputt ist und benötigt den zweiten Abschnitt der Vignette (-> bei dem draufsteht, dass man ihn aufheben soll).

Gruß
Tom

Hallo!

Nicht die Kaufquittung, sondern den 2. Abschnitt der Vignette braucht man. Der hat zwei Funktionen, nämlich die hier und als zweite erhält man bei der Jahresvignette damit eine (stark) vergünstigte Jahreskarte einer Sondermautstrecke.

Gruß
Tom

Guido - bleib in deinem Wissensgebiet Arbeitsrecht von dem Du Ahnung hast.
Mein lieber Guido,

auf deine blödsinnigen Anmerkungen kann man nicht antworten.

Kontaktiere deinen Versicherungsvertreter, der wird dir mitteilen, was man unter Kulanz versteht.

Ich bin nicht in diesem Forum um dir Versicherungsfachwissen beizubringen.

Merger

Hallo M.,

neugierhalber: Wenn die Deckung eines Schadens vertraglich vereinbart ist, wofür wird dann eine Kulanzentscheidung benötigt?

Schöne Grüße

MM

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auf deine blödsinnigen Anmerkungen kann man nicht antworten.

Dass DU nicht auf Sachfragen antworten kannst, ist nicht wirklich überraschend.

Kontaktiere deinen Versicherungsvertreter, der wird dir
mitteilen, was man unter Kulanz versteht.

Mein Makler würde sich vermutlich laut lachend einen Wein einschenken, wenn ich ihn mit deinen Äußerungen konfrontiere …

Ich bin nicht in diesem Forum um dir Versicherungsfachwissen
beizubringen.

Wozu du in diesem Forum bist, weiß nun wirklich mittlerweile jeder!

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Beispiel einer Kasko-Versicherung (Provinzial):

" Glasbruch einschließlich Plaketten und Vignetten. Erforderliche Reinigung des Innenraumes bis max. 50 EUR werden ebenfalls übernommen "

MfG
duck313

Hallo MM,

Hallo M.,

neugierhalber: Wenn die Deckung eines Schadens vertraglich
vereinbart ist, wofür wird dann eine Kulanzentscheidung
benötigt?

Wenn die Vertragsbedingungen besagen, dass der Schaden vollständig gezahlt wird, dann natürlich nicht.

Allerdings gibt es auch Schadensfälle, wo keine 100 %ige Schadensregulierung erfolgen müsste und dann kann ein Versicherungsunternehmen auf Basis der Kulanz auch etwas mehr zahlen.

Liegt also in der Entscheidung des Versicherers, wobei dann natürlich auch die entsprechende Kundenverbindung betrachtet wird.

Schöne Grüße

MM

Viele Grüße

Merger

ist die Erstattung einer Vignette, Feinstaubplakette o.ä. Teil
der Leistung einer Kaskoversicherung die Glasbruch abdeckt?

Schauen wir doch einfach mal in die Versicherungsbedingungen
zum Thema
Teilkaskoschaden -
Glasbruch:
A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des
Fahrzeugs. Folgeschäden
sind nicht versichert. Bei Bruch des Scheinwerferglases
ersetzen wir auch
die Leuchtmittel, wenn dies erforderlich ist.

Aufkleber sind hier nicht aufgeführt, also auch nicht über
diese Schadensart mitversichert.

aha, aber es ist auch kein folgeschaden, sondern ein direkter, und jetzt

Allerdings entscheidet jeder Versicherer selbst, ob er diese
Kosten im Rahmen der Kulanz übernimmt.

also einfach mal was schreiben, das falsch auslegen und dann meinen, das regelt sowieso jeder anderes… daumen hoch!

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Hallo!

Und woher wusstest du jetzt, dass die von dir in deinem ersten Posting angeführten Versicherungsbedingungen auf den Sachverhalt des UP passen?

Gruß
Tom

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Hallo,

ist die Erstattung einer Vignette, Feinstaubplakette o.ä. Teil
der Leistung einer Kaskoversicherung die Glasbruch abdeckt?

Wenn es explizit in den Bedingungen benannt wurde, dann ja.

Es besteht einerseits die Ansicht, dass Vignette und Glas eine
einzige Einheit bilden - denn schließlich sind sie untrennbar
miteinander verbunden.

Wer hat den die Vignette da angepappt?
Der Autohersteller?
Die Zulassungstelle?
Oder doch der Halter/Besitzer?

Versicherungen behaupten aber gerne,
dass der Verlust einer solchen ein Folgeschaden wäre.

Es ist ein Folgeschaden, da die Vignette nicht zur Zulassung des Autos notwendig ist. Auch nicht die Feinstaubplakette!

Gibt es da eine neuere Erkenntnis oder sogar ein passendes
Urteil zu?

Nun, dies dürfte wohl schwer sein, denn der Kostenblock für Vignette oder Feinstaubplakette hält sich in Grenzen und dafür zu klagen hat sich wohl noch keiner so recht getraut!

Der Blick in die Versicherungsbedingungen scheint mir übrigens
wenig hilfreich, schließlich waren in der Vergangenheit schon
ganz anderen Klauseln nichtig.

Ist aber leider unabdingbar, um die Plaketten- und Vignettenproblematik abzuarbeiten.

Im Übrigen finde ich den von duck313 gesetzten Link recht interessant, da wohl dann jeder nach seinem Wunsch, die Gesellschaft auswählen soll, aber doch die Bedingungen in der Gänze lesen müsste.
Wer Wert legt auf den Ersatz der Vignette/Feinstaubplakette, sollte sich folgendes vor Augen halten:

(Hier folgt eine Vergleich der ProZial-Teilkasko mit dem Markt:smile:
__________________________________________________-
Maximale Vorteile für Sie

-Sie sind PKW-Erstbesitzer? Dann erhalten Sie innerhalb der ersten 18 Monate nach der Erstzulassung den Neupreis bei einem Totalschaden von uns erstattet.
Marktüblich sind 24 Monate!

-Bei älteren Fahrzeugen verzichten wir auf die „pauschalen“ Abzüge neu für alt von der Lackierung und den Ersatzteilen.
Marktüblich, keine Besonderheit!

-Sie haben ein Leasing- oder kreditfinanziertes Fahrzeug? Nutzen Sie unsere GAP-Deckung, denn diese schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Restforderung aus dem Leasing oder Kreditvertrag.
GAP-Deckung hat nicht jede Gesellschaft, daher interessant für Leasingfahrzeuge!

-Grobe Fahrlässigkeit bei verursachten Schäden sind bei uns mitversichert, es sei denn Ihr Fahrzeug wurde entwendet oder der Schaden ist infolge von Trunkenheit oder Rauschmittelkonsum entstanden.
…lt. VVG ist ersteres eh mitversichert und letzteres bei anderen Gesellschaften auf den %0 Wert begrenzt.

-Werkseitig eingebaute Sonderausstattung versichern wir beitragsfrei mit.
Werkseitig ist immer mitversichert!
Für nachträglich eingebaute Sonderausstattungen gibt es eine Entschädigungsgrenze ( Zeitwert ) von 5.000 EUR.
5000,-€ sind nicht optimal, meist aber ausreichend. Bis 10000,-€ sind marktüblich.

-Glasbruch einschließlich Plaketten und Vignetten. Erforderliche Reinigung des Innenraumes bis max. 50 EUR werden ebenfalls übernommen.
Plaketten und Vignette sind nicht marktüblich!!
Die Reinigung aber schon und leider etwas zu billig angesetzt!

-Elementarschäden durch zum Beispiel Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen (nicht sogenannte Dachlawinen).
EL ist normal in seinem Umfang. Die Dachlawinen sollte man jedoch mitversichert wissen!!!

-Schäden durch Brand oder Explosion.
Standard!

-Diebstahl, Raub oder Unterschlagung des Fahrzeugs oder seiner Teile.
Standard!

-Schäden aus Unfällen mit Tieren aller Art.
Nicht marktüblich, sondern nur gegen Extrabeitrag meist versichert.

-Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Manschetten und Dämmmaterial, einschließlich Folgeschäden bis 3.000 EUR.
Folgeschäden bist 5000,-€ marktüblich.

-Schäden durch Kurzschlüsse an der Verkabelung, einschließlich Folgeschäden an direkt angrenzenden stromführenden Bauteilen bis 3.000 EUR.
Folgeschäden sind nicht marktüblich, also top!!

-Ersatz der Tür- und Lenkradschlösser nach Schlüsselverlust durch Einbruchsdiebstahl (nicht aus dem Fahrzeug) oder Raub.
Standard.

-Ersatz von Betriebsstoffen bis 150 EUR - Öl, Kühl-, Brems- und Hydraulikflüssigkeit (nicht Kraftstoff).
Nicht marktüblich.
_____________________________________________

Wie nun ersichtlich ist, ist es am Ende immer der Inhalt der Bedingungen, was versichert ist und ersetzt wird.
Da jeder aber seine eigene Meinung über Umfang und Preis der KFZ-Versicherung hat, kommt eigentlich niemand um das Lesen der Bedingungen drumrum.

Für was sich jemand schlussendlich entscheidet, ist ihm überlassen, jedoch im Schadensfall sicher diskussionswürdig!
Für jeden, wetten!

VG