Hallo,
ist die Erstattung einer Vignette, Feinstaubplakette o.ä. Teil
der Leistung einer Kaskoversicherung die Glasbruch abdeckt?
Wenn es explizit in den Bedingungen benannt wurde, dann ja.
Es besteht einerseits die Ansicht, dass Vignette und Glas eine
einzige Einheit bilden - denn schließlich sind sie untrennbar
miteinander verbunden.
Wer hat den die Vignette da angepappt?
Der Autohersteller?
Die Zulassungstelle?
Oder doch der Halter/Besitzer?
Versicherungen behaupten aber gerne,
dass der Verlust einer solchen ein Folgeschaden wäre.
Es ist ein Folgeschaden, da die Vignette nicht zur Zulassung des Autos notwendig ist. Auch nicht die Feinstaubplakette!
Gibt es da eine neuere Erkenntnis oder sogar ein passendes
Urteil zu?
Nun, dies dürfte wohl schwer sein, denn der Kostenblock für Vignette oder Feinstaubplakette hält sich in Grenzen und dafür zu klagen hat sich wohl noch keiner so recht getraut!
Der Blick in die Versicherungsbedingungen scheint mir übrigens
wenig hilfreich, schließlich waren in der Vergangenheit schon
ganz anderen Klauseln nichtig.
Ist aber leider unabdingbar, um die Plaketten- und Vignettenproblematik abzuarbeiten.
Im Übrigen finde ich den von duck313 gesetzten Link recht interessant, da wohl dann jeder nach seinem Wunsch, die Gesellschaft auswählen soll, aber doch die Bedingungen in der Gänze lesen müsste.
Wer Wert legt auf den Ersatz der Vignette/Feinstaubplakette, sollte sich folgendes vor Augen halten:
(Hier folgt eine Vergleich der ProZial-Teilkasko mit dem Markt:smile:
__________________________________________________-
Maximale Vorteile für Sie
-Sie sind PKW-Erstbesitzer? Dann erhalten Sie innerhalb der ersten 18 Monate nach der Erstzulassung den Neupreis bei einem Totalschaden von uns erstattet.
Marktüblich sind 24 Monate!
-Bei älteren Fahrzeugen verzichten wir auf die „pauschalen“ Abzüge neu für alt von der Lackierung und den Ersatzteilen.
Marktüblich, keine Besonderheit!
-Sie haben ein Leasing- oder kreditfinanziertes Fahrzeug? Nutzen Sie unsere GAP-Deckung, denn diese schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Restforderung aus dem Leasing oder Kreditvertrag.
GAP-Deckung hat nicht jede Gesellschaft, daher interessant für Leasingfahrzeuge!
-Grobe Fahrlässigkeit bei verursachten Schäden sind bei uns mitversichert, es sei denn Ihr Fahrzeug wurde entwendet oder der Schaden ist infolge von Trunkenheit oder Rauschmittelkonsum entstanden.
…lt. VVG ist ersteres eh mitversichert und letzteres bei anderen Gesellschaften auf den %0 Wert begrenzt.
-Werkseitig eingebaute Sonderausstattung versichern wir beitragsfrei mit.
Werkseitig ist immer mitversichert!
Für nachträglich eingebaute Sonderausstattungen gibt es eine Entschädigungsgrenze ( Zeitwert ) von 5.000 EUR.
5000,-€ sind nicht optimal, meist aber ausreichend. Bis 10000,-€ sind marktüblich.
-Glasbruch einschließlich Plaketten und Vignetten. Erforderliche Reinigung des Innenraumes bis max. 50 EUR werden ebenfalls übernommen.
Plaketten und Vignette sind nicht marktüblich!!
Die Reinigung aber schon und leider etwas zu billig angesetzt!
-Elementarschäden durch zum Beispiel Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen (nicht sogenannte Dachlawinen).
EL ist normal in seinem Umfang. Die Dachlawinen sollte man jedoch mitversichert wissen!!!
-Schäden durch Brand oder Explosion.
Standard!
-Diebstahl, Raub oder Unterschlagung des Fahrzeugs oder seiner Teile.
Standard!
-Schäden aus Unfällen mit Tieren aller Art.
Nicht marktüblich, sondern nur gegen Extrabeitrag meist versichert.
-Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Manschetten und Dämmmaterial, einschließlich Folgeschäden bis 3.000 EUR.
Folgeschäden bist 5000,-€ marktüblich.
-Schäden durch Kurzschlüsse an der Verkabelung, einschließlich Folgeschäden an direkt angrenzenden stromführenden Bauteilen bis 3.000 EUR.
Folgeschäden sind nicht marktüblich, also top!!
-Ersatz der Tür- und Lenkradschlösser nach Schlüsselverlust durch Einbruchsdiebstahl (nicht aus dem Fahrzeug) oder Raub.
Standard.
-Ersatz von Betriebsstoffen bis 150 EUR - Öl, Kühl-, Brems- und Hydraulikflüssigkeit (nicht Kraftstoff).
Nicht marktüblich.
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Wie nun ersichtlich ist, ist es am Ende immer der Inhalt der Bedingungen, was versichert ist und ersetzt wird.
Da jeder aber seine eigene Meinung über Umfang und Preis der KFZ-Versicherung hat, kommt eigentlich niemand um das Lesen der Bedingungen drumrum.
Für was sich jemand schlussendlich entscheidet, ist ihm überlassen, jedoch im Schadensfall sicher diskussionswürdig!
Für jeden, wetten!
VG