Kaskoschaden Sachverständigenverfahren jetzt Klage

Hallo,

ein selbst verschuldeter Kaskoschaden (durch Aquaplaning) wurde vom Sachverständigen der Versicherung als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft (Neuwert 60.000 EUR, 146.000 km gefahren, 3 Jahre alt). Schadenbehebung ca. 23.000 EUR. Der Wiederbeschaffungswert wurde so gering eingeschätzt, wie laut Schwacke das Fahrzeug Wert hätte. Die gehobene Ausstattung des Fahrzeugs ist aber auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur sehr schwer und wesentlich teurer zu bekommen. Nach über einem Jahr ist jetzt das Sachverständigenverfahren abgeschlossen. Dabei hat der Obergutachter ohne Berücksichtigung der Marktlage nur den Mittelwert zwischen den beiden Gutachten als Wiederbeschaffungswert angesetzt. Es muss nicht unbedingt die komplette Ausstattung des verunfallten Fahrzeugs sein, aber doch annähernd. Ist das zu viel verlangt? Die Versicherung ist der Meinung, dass ein Fahrzeug mit Grundausstattung reicht.Sie hat auch bis heute keinen Cent gezahlt. Alle Kosten mussten selbst getragen werden(eigener Sachverständiger, Verbringungskosten, Rechtsanwalt, Standkosten für das verunfallte Fahrzeug).
Kann jetzt nach dem unbefriedigenden Sachverständigenverfahren noch geklagt werden, um gerichtlich einen einigermaßen sinnvollen Wiederbeschaffungswert feststellen zu lassen?
Viele Grüße
p10ikl

Hallo,
leider kann ich Ihnen nicht helfen, da ich mich nur mit Klagen vor dem Sozialgericht auskenne.
Freundliche Grüße von
Harald Meyer