Kaskoschaden und mwst

guten morgen,

person A ist einer in den pkw gefahren und abgehauen. person a meldet den schaden seiner kasko und rechnet mit der versicherung laut kostenvoranschlag ab.

person a erhält die netto summe des kostenvoranschlags, also ohne mwst da diese ja noch nicht anfiel. soweit sogut.

wenn person a nun den schaden günstiger repariert bekommt als auf dem eingereichten kostenvoranschlag, bekommt person a dann die mwst dieser günstigeren reparaturrechnung?

besten dank

wenn person a nun den schaden günstiger repariert bekommt als
auf dem eingereichten kostenvoranschlag, bekommt person a dann
die mwst dieser günstigeren reparaturrechnung?

Wen eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, wird sie auch inkl. MwSt. erstattet. Ist jetzt nur die Frage was besser ist, Kostenvoranschlag ohne MwSt. oder günstige Rechnung mit MwSt.

danke für deine antwort.

die summe des kostenvoranschlages wurde bereits ausgezahlt.

frage eben, ob die mwst der güstigeren rechnung ausgezahlt würde.

gruß

frage eben, ob die mwst der güstigeren rechnung ausgezahlt würde.

Wenn der Betragn höher ist, müßte das der Fall sein.

frage eben, ob die mwst der güstigeren rechnung ausgezahlt würde.

Wenn der Betragn höher ist, müßte das der Fall sein.

Soviel ich weiß, gilt dies auch, wenn die Rechnung niedriger ausfällt. Sonst wäre es ja nicht möglich den Schaden selber zu reparieren.

Hallo Knipser,

Soviel ich weiß, gilt dies auch, wenn die Rechnung niedriger
ausfällt. Sonst wäre es ja nicht möglich den Schaden selber zu
reparieren.

wenn die tatsächliche Brutto -Rechnung in der Summe niedriger liegt als der bereits erstattete Netto -Kostenvoranschlag, soll trotzdem noch die Mwst. nachreguliert werden?
Das wäre mir neu und widerspricht auch dem Grundsatz, dass dem Versicherungsnehmer ausschließlich der entstandene Schaden ersetzt werden soll/kann.

Mit der Möglichkeit der Selbst-Reparatur hat das doch auch nichts zu tun, weil in dem Falle doch gar keine Rechnung erstellt wird, oder?

Viele Grüße
Loroth

Mit der Möglichkeit der Selbst-Reparatur hat das doch auch
nichts zu tun, weil in dem Falle doch gar keine Rechnung
erstellt wird, oder?

Der eigentliche Schaden wird immer netto berechnet. Die Umsatzsteuer gehört zu den zusätzlichen Kosten. Sofern der Schaden also auf Gutachtenbasis abgerechnet wird, wird nur der Nettobetrag ersetzt, da dieser den tatsächlichen Schaden wiederspiegelt. Was der Geschädigte anschließend mit dem Fahrzeug macht ist also erstmal irrelevant.

Wenn der Geschädigte das Fahrzeug selbst instandsetzt und hierfür Ersatzteile kauft, fällt hierfür selbstverständlich auch Umsatzsteuer an. Müsste der Versicherer diese Kosten nicht ersetzen, wäre der Geschädigte, der den Schaden repariert schlechter gestellt als der, der das Fahrzeug mit Schaden verkauft, oder?

Gruß Knipser

Hi Knipser,

im Ergebnis (MwSt für gekaufte Teile) hast Du Recht, aber diese Aussage

Der eigentliche Schaden wird immer netto berechnet. Die
Umsatzsteuer gehört zu den zusätzlichen Kosten.

Die MwSt ist Bestandteil der Rechnung und somit der Reparaturkosten, und bei einem nicht vorsteuerabzugberechtigten VN ist generell nur der Brutto-Betrag maßgeblich. „Zusatzkosten“ sind das nicht.

Grüße, M

Die MwSt ist Bestandteil der Rechnung und somit der
Reparaturkosten, und bei einem nicht
vorsteuerabzugberechtigten VN ist generell nur der
Brutto-Betrag maßgeblich. „Zusatzkosten“ sind das nicht.

Das sehe ich anders. Der Schaden ist immer der gleiche, egal ob der Eigentümer zur Vorsteuer berechtigt ist oder nicht. Bei einer Privatperson kommen lediglich zusätzliche Kosten in Form der Umsatzsteuer hinzu, da diese die Umsatzsteuer nicht erstattet bekommen können. Sie sind daher zu erstatten, sofern sie tatsächlich anfallen. Lediglich bei einem Totalschaden KANN dies anders sein. Hier kommt es auf das Gutachten des Sachverständigen an.

Stellt der Gutachter bei einem Teilschaden also fest, dass der Schaden (netto) bei 3.000 € liegt und entscheidet sich der VN für die fiktive Abrechnung, so erhält er nur 3.000 €. Kauft der VN dann Ersatzteile im Wert von 1.000 €, so erhält er die angefallene USt. in Höhe von 190 € zusätzlich.

Gruß Knisper

vielen dank an alle erstmal.

sind ja recht geteilte meinungen.

fakt ist. der kostenvoranschlag beläuft sich tatsächlich auf netto 3000 euro. und in der tat könnte person a den pkw für 1000 euro reparieren lassen, in einer werkstatt, mit rechnung. es wird halt ausgebeult und nicht ersetzt.

was passiert wohl, wenn person a diese niedrige rechnung der versicherung einreicht und davon die mwst möchte???

grüzie