guten morgen,
person A ist einer in den pkw gefahren und abgehauen. person a meldet den schaden seiner kasko und rechnet mit der versicherung laut kostenvoranschlag ab.
person a erhält die netto summe des kostenvoranschlags, also ohne mwst da diese ja noch nicht anfiel. soweit sogut.
wenn person a nun den schaden günstiger repariert bekommt als auf dem eingereichten kostenvoranschlag, bekommt person a dann die mwst dieser günstigeren reparaturrechnung?
besten dank