Kassationsgerichtshof Frankreich -Adresse gesucht

ZITAT (Quelle: Yahoo Schlagzeilen vom 28.11.2001):
http://de.news.yahoo.com/011128/12/2dfuf.html

>&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:aris (AP) Die französische Justiz hat ihre heftig kritisierte Rechtsprechung zu Behinderten bestätigt. Der Kassationsgerichtshof sprach am Mittwoch einem sechsjährigen Jungen mit Downsyndrom einen Anspruch auf Entschädigung zu, weil er nicht abgetrieben wurde. Der Generalstaatsanwalt hatte vergebens vor «einem Recht, nicht geboren zu werden» gewarnt. Behindertenverbände reagierten mit Empörung, Gesundheitsminister Bernard Kouchner äußerte sich beunruhigt.

Bereits vor einem Jahr hatte das höchste Zivilgericht Frankreichs einem heute 18 Jahre alten schwer Behinderten eine Entschädigung zugesprochen, weil er geboren und nicht abgetrieben wurde. In diesem zweiten Fall hoben die Richter die Entscheidung einer Vorinstanz auf, die dem sechs Jahre alten Lionel nur teilweisen Schadenersatz zugebilligt hatte. Ihm stehe volle Entschädigung zu. Die Eltern hatten geltend gemacht, der Frauenarzt hätte die Trisomie 21 in der Schwangerschaft erkennen müssen.

Generalstaatsanwalt Jerry Sainte-Rose mahnte in seinem Plädoyer, ein solches Urteil verletze die Würde des Jungen, Mensch zu sein. Er warnte vor einer «Eugenik als Vorsichtsmaßnahme», die um jeden Preis die Geburt eines behinderten Kindes vermeiden wolle.

Gesundheitsminister Kouchner wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren. Er sei aber beunruhigt «über die Wendung, die die Dinge nehmen». Die Entscheidung stoße eine Diskussion an «über die Möglichkeit, Leben zu verweigern, über den Unterschied zwischen Normalität und Behinderung».

Der Anwalt eines Behindertenverbandes, der sich aus Protest gegen das erste Urteil des Kassationsgerichtshofs gegründet hatte, warf den Richtern vor, Behinderte mit Verachtung zu behandeln. Der Vorsitzende des Verbands, Xavier Mirabel, sagte: «Ich hoffe, dass nicht die ganze Gesellschaft unsere Kinder so sieht. Das wäre unerträglich.» Er hat wegen der Rechtsprechung des Kassationshofs juristische Schritte gegen den französischen Staat eingeleitet.>> ZITAT ENDE

Kann mir jemand mit der Adresse des betreffenden Gerichtes dienen ? Ich möchte der verantwortlichen Kammer gern eine symbolische Entschädigung in Höhe von 0,50 EURO in bar zukommen lassen.

Torsten

Bitte schön!
Hi Torsten,

da ist sie schon: http://www.courdecassation.fr/

So long

Tessa