Kasse abrechnen und Urlaub bei 5-Tage-Woche

Hallo!

Ich vereine hier mal zwei Fragen in einem Threat. Es handelt sich in unserem konstruierten Fall um einen AN, der 160 Stunden im Monat im Einzelhandel (BY) arbeitet.
Nach der Arbeit (bspw. 14 bis 20 Uhr, macht 5 Stunden bezahlte Arbeit und eine Stunde unbezahlte Pause) geht es ans Kasseabrechnen. Da der Mitarbeiter da schon sehr geübt ist, braucht er alles in allem 10 Minuten. Danach muss er in seiner Abteilung noch ein wenig putzen und alle elektronischen Geräte ausschalten. 20:15 Uhr steht er vor der Tür und kann gehen.
Muss diese Mehrarbeit bezahlt werden oder ist es festegelgt, dass das nicht arbeitsrelevant ist und somit unbezahlt bleibt?

Die zweite Frage, der gleiche AN: Nach Aussagen des Chefs bei der Einstellung wurde gesagt, dass es keine 6-Tage-Woche gibt, heißt, dass jeder AN neben dem Sonntag immer mindestens einen weiteren freien Tag in der Woche hat. Ist das ein freiwilliges agreement oder ist das ein Gesetz?
Nun möchte der AN Urlaub nehmen. Der Chef verlangt, dass für eine Woche sechs Tage Urlaub notwendig sind (Montag bis Sonnabend). Ist das mit dem Grundsatz der 5-Tage-Woche vereinbar?

Wie stellt sich die zweite Frage bei einem Minijobber dar? Muss der auch mindestens zweimal frei haben? Und wie ist das bei ihm mit Urlaub.

Ach so, die AN haben (laut Tarifvertrag? Wo findet man den?) 2,5 Tage Urlaub pro Monat, also 30 Tage im Jahr.

Danke und einen schönen Sonntag wünscht
die Lidscha

Hallo

Muss diese Mehrarbeit bezahlt werden oder ist es festegelgt,
dass das nicht arbeitsrelevant ist und somit unbezahlt bleibt?

Die Viertelstunde ist zu bezahlen oder in Freizeit auszugleichen.

Die zweite Frage, der gleiche AN: Nach Aussagen des Chefs bei
der Einstellung wurde gesagt, dass es keine 6-Tage-Woche gibt,
heißt, dass jeder AN neben dem Sonntag immer mindestens einen
weiteren freien Tag in der Woche hat. Ist das ein freiwilliges
agreement oder ist das ein Gesetz?

Es gibt keine Pflicht des AG, dem AN eine 6Tage-Woche zu garantieren.

Nun möchte der AN Urlaub nehmen. Der Chef verlangt, dass für
eine Woche sechs Tage Urlaub notwendig sind (Montag bis
Sonnabend). Ist das mit dem Grundsatz der 5-Tage-Woche
vereinbar?

Ja, wenn als Urlaubstage "Werk"tage vereinbart sind.

Wie stellt sich die zweite Frage bei einem Minijobber dar?
Muss der auch mindestens zweimal frei haben?

Nein, aber er darf natürlich.

Und wie ist das
bei ihm mit Urlaub.

Anteilig wie bei einem vergleichbaren Vollzeitler.

Ach so, die AN haben (laut Tarifvertrag? Wo findet man den?)

Beim AG oder bei der zuständigen Gewerkschaft. Ob der TV auch wirklich auf das AV Anwendung findet, wäre zu prüfen.

2,5 Tage Urlaub pro Monat, also 30 Tage im Jahr.

Wie gesagt, man müßte wissen ob Werk- oder Arbeitstage.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Nach der Arbeit (bspw. 14 bis 20 Uhr, macht 5 Stunden bezahlte
Arbeit und eine Stunde unbezahlte Pause) geht es ans
Kasseabrechnen. Da der Mitarbeiter da schon sehr geübt ist,
braucht er alles in allem 10 Minuten. Danach muss er in seiner
Abteilung noch ein wenig putzen und alle elektronischen Geräte
ausschalten. 20:15 Uhr steht er vor der Tür und kann gehen.
Muss diese Mehrarbeit bezahlt werden oder ist es festegelgt,
dass das nicht arbeitsrelevant ist und somit unbezahlt bleibt?

das muss bezahlt werden, kann aber z.B. auch pauschal abgegolten werden, wenn das vereinbart wurde. Wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet, ggf. sogar mit Zuschlägen (in BY war der Tarif bis 1999 allgemeinverbindlich, wenn das Arbeitsverhältnis da schon bestand oder im Anstellungsvertrag die Geltung der Tarifverträge vereinbart ist oder der Arbeitgeber in der HDE/LAG tarifgebunden ist und der MA Mitglied bei Ver.di). Hier wird ja zumindest hinsichtlich des Urlaubs auf den Tarif verwiesen. Wenn sich der Verweis nur auf den Urlaub bezieht, entsteht noch keine Tarifbindung, wird der Tarif aber allgemein angewendet, dann schon.

Die zweite Frage, der gleiche AN: Nach Aussagen des Chefs bei
der Einstellung wurde gesagt, dass es keine 6-Tage-Woche gibt,
heißt, dass jeder AN neben dem Sonntag immer mindestens einen
weiteren freien Tag in der Woche hat. Ist das ein freiwilliges
agreement oder ist das ein Gesetz?
Nun möchte der AN Urlaub nehmen. Der Chef verlangt, dass für
eine Woche sechs Tage Urlaub notwendig sind (Montag bis
Sonnabend). Ist das mit dem Grundsatz der 5-Tage-Woche
vereinbar?

Ja, weil nicht feststeht, welcher Tag frei ist. Der Urlaubsanspruch in Werktagen ist nur dann umzurechnen (mal 5 durch 6, also statt 36 Werktage 30 Arbeitstage), wenn der Freizeittag von vornherein feststeht (z.B. Rolliersystem: 1. Woche Montag frei, 2. Woche Dienstag frei …).

Wie stellt sich die zweite Frage bei einem Minijobber dar?
Muss der auch mindestens zweimal frei haben? Und wie ist das
bei ihm mit Urlaub.

Wenn der Minijobber auch nur einen Werktag pro Woche frei hat, es aber nicht feststeht, welcher, dann bleibt es auch bei diesem bei dem Urlaub in Werktagen.

Ach so, die AN haben (laut Tarifvertrag? Wo findet man den?)
2,5 Tage Urlaub pro Monat, also 30 Tage im Jahr.

Die Arbeitnehmer haben lt. Tarif 32, 34 oder 36 Werktage pro Jahr Urlaub (je nach Alter 24, 30, 31 oder älter)

Danke und einen schönen Sonntag wünscht
die Lidscha

Grüße
EK