Hallo!
Ich vereine hier mal zwei Fragen in einem Threat. Es handelt sich in unserem konstruierten Fall um einen AN, der 160 Stunden im Monat im Einzelhandel (BY) arbeitet.
Nach der Arbeit (bspw. 14 bis 20 Uhr, macht 5 Stunden bezahlte Arbeit und eine Stunde unbezahlte Pause) geht es ans Kasseabrechnen. Da der Mitarbeiter da schon sehr geübt ist, braucht er alles in allem 10 Minuten. Danach muss er in seiner Abteilung noch ein wenig putzen und alle elektronischen Geräte ausschalten. 20:15 Uhr steht er vor der Tür und kann gehen.
Muss diese Mehrarbeit bezahlt werden oder ist es festegelgt, dass das nicht arbeitsrelevant ist und somit unbezahlt bleibt?
Die zweite Frage, der gleiche AN: Nach Aussagen des Chefs bei der Einstellung wurde gesagt, dass es keine 6-Tage-Woche gibt, heißt, dass jeder AN neben dem Sonntag immer mindestens einen weiteren freien Tag in der Woche hat. Ist das ein freiwilliges agreement oder ist das ein Gesetz?
Nun möchte der AN Urlaub nehmen. Der Chef verlangt, dass für eine Woche sechs Tage Urlaub notwendig sind (Montag bis Sonnabend). Ist das mit dem Grundsatz der 5-Tage-Woche vereinbar?
Wie stellt sich die zweite Frage bei einem Minijobber dar? Muss der auch mindestens zweimal frei haben? Und wie ist das bei ihm mit Urlaub.
Ach so, die AN haben (laut Tarifvertrag? Wo findet man den?) 2,5 Tage Urlaub pro Monat, also 30 Tage im Jahr.
Danke und einen schönen Sonntag wünscht
die Lidscha