Kasse kann evtl nicht entlastet werden

Liebe Experten,

in den nächsten Tagen werde ich die Kasse unseres Vereins prüfen. Bereits jetzt ist klar, dass der erste und zweite Vorsitzenden bei dieser Prüfung anwesend sein werden, da beide davon ausgehen, dass der Kassier Ausgaben getätigt hat, bei denen der erste Vorsitzende hätte zustimmen müssen. Desweiteren wurden Mitgliedsbeiträge erst wieder im November oder Dezember des vergangenen Jahres abgebucht, anstatt zu Jahresbeginn.
Ich gehe davon aus, dass der erste Vorsitzende im Rahmen der Prüfung für nicht genehmigt Ausgaben, die Genehmigung noch erteilen kann. Was ist, wenn er dies nicht tut. Wird dann bei der HV die gesamte Vorstandschaft nicht entlastet oder nur der Kassier. Wie geht es dann weiter, wenn keine Entlastung stattfindet ??? Der bisherige Kassier möchte neuer 2. Vorsitzender werden ???
Desweiteren stelle sich für mich als Kassenprüfer die Frage, was ich mache, wenn bei der Kassenprüfung keine (Bergeld-)Kasse vorliegt, sondern nur das Kassenbuch ? Dies war bereits im vergangnen Jahr der Fall. Lt. Kassenbuch waren über 1.000,–€ in der Bargeldkasse. Kann ich einfach davon ausgehen, dass diese Geld vorhanden ist ?
Ich weiß, dass ich sehr viele Fragen habe. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Viele Grüße

Hallo Bienchen 35_68,

ich bin zwar kein Jurist und weiß nicht ob meine Aussagen so 100% richtig sind aber ich kann Dir nur aus meiner langjährigen Kassiertätigkeit berichten:

Da läuft ja einiges nicht ganz richtig bei Euch, was?? :wink:
Dass der Vorsitzende die Ausgaben nachträglich genehmigt ist meiner Meinung nach im selben Jahr noch möglich; ich würde aber dem Kassier schon mal „auf die Finger klopfen“, da es nicht sein kann, dass er Ausgaben tätigt, die nicht genehmigt sind. Falls der Vorsitzende diese nicht genehmigt hat der Kassier ein Problem. Für diese kann er vom Verein zur Erstattung herangezogen werden, da er offiziell nur das machen, darf, was ihm aufgetragen wurde - und das ist ja bekanntlich die Begleichung von Rechnungen, die auch genehmigt worden sind.
Bzgl. Entlastung: Es gibt keine Entlastung allein für den Kassier; das ist falscher Volksglaube…
Entlastet wird immer nur der gesamte Vorstand.
Falls die Entlastung durch die Versammlung verweigert wird, hat der gesamte Vorstand ein Problem und muss dafür Sorgen, dass die Kasse „passt“.
Zu deiner Tätigkeit als Kassenprüferin:
Willst Du bei mir auch Kassenprüferin werden???
Du prüfst die Belege und glaubst nur einer Zahl, die Dir vorgelegt wird???
Du gehst wirklich davon aus, dass Geld vorliegt, wenn Dir Dein Kassier diesen Betrag in seinem Kassenbuch ausweist???
Mach das nicht.
Lass Dir wirklich nachweisen, dass das Geld auch da ist. Durch nachzählen der Barkasse, durch Kontoauszüge vom Girokonto, Festgeldauszüge, Sparbücher, Depotauszüge usw.

VG
cdj

Hallo Crazy-Djoe,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden ist es einfach immer dasselbe Problem, es ist einem unangenehm jemand anderes, denn man dann ja auch privat kennt auf die Füße zu stehen. Mein weiteres Problem ist, dass sich mein 2. Kassenprüfer bei der letztn Prüfung gleich zurückgelehn hat und mir erklärte, dass er/sie ja eh keine Ahnung habe und sich voll auf mich verlassen würde. Ich selbst war dann zu feige, zumal ich mir nicht 100%-ig sicher war, ob ich auf die Bargeldkasse bestehen kann.
Dies wird dieses Jahr anders laufen !!!
Dankeschön !

Viele Grüße
Bienchen

Bestehe definitiv darauf.
Stell Dir doch mal den Fall vor, DU beantragst in Eurer Hauptversammlung die Entlastung deines Kassiers und ein Jahr später stellt sich aus irgendeinem Grund heraus, dass das Geld seit Jahren gar nicht da ist, für das DU die Entlastung beantragt hast…
Also ich möchte da kein Kassenprüfer sein…
Ich vergleiche das immer mit meinem Arbeitgeber.
Ich arbeite in einer Sparkasse und muss auch ab und zu auf meiner Geschäftsstelle als Leiter den Kassenstand überprüfen, ob das auch so passt, was meine Kassiererin da so aufschreibt.
Und da wird jeder Cent gezählt und geprüft ob der Kassenstand auch da ist, den die Kassiererin angibt zu haben.
Ist ja auf der anderen Seite auch für den Kassier die Bestätigung, dass seine Arbeit, die er macht, auch passt.

VG

cdj

Du hast da recht und ich habe selbst auch entsprechende Befüchtungen.

Ich denke ich bin jetzt bei meiner nächsten Prüfung in dieser Woche besser vorbereitet und werde etsprechend agieren.
Ich kann ja dann nuch kurz über das Ergebnis hier berichten.
Vielen Dank noch mal für die Unterstützung. Es gibt Dinge bei denen man jemanden braucht, der einem sagt, dass man richtg liegt.

Viele Grüße
Bienchen

Hallo Carzy-Djoe,

ich habe nundie Kassenprüfung hinter mir. Folgende Dinge wurden festgestllt:

  • für das Jahr 2008 sind noch Ausgabenbelege mit 609 € Barausgaben aufgetaucht, die nun nachgebucht wurden (in der Kasse !!!)
  • Quittungen aus denen der Empfänger nicht ersichlich ist
  • die Bezahlung von drei Rechnungen über Ausgaben, die vom Ausschuss nicht genehmigt waren
  • Ausgaben von 30€ wurden gebucht zu denen lediglich ein Beleg über 20 € vorlag
  • Augaben i.H.v. 2,28 € wurden gebucht, die lt. Beleg 14,29 betrugen
    -lt. Kassenbuch hätten inder Kasse (mit Falschbuchungen) 821,59 € sein müssen, tatsächlich waren 817,51 € in der Kasse
  • der 2. Kassenprüfer war der Meinung, dass ich zu kleinlich bin, da ich den Kassenbestand mehrfach zählen wollte. Er hat den Geldbeutel geöffnet und wollte den Fehlbetrag einlegen.
  • Der Kassier hat den Falhbetrag in der Kasse so erklärt, dass er das Geld zu Hause in die Kasse gezählt hätte und ihm dabei ein Fehler unterlaufen sei. Er habe das Geld in die Kasse zählen müssen, da er seit Jahresbeginn bereits wieder bar Einnahmen und bar Ausgaben hatte.
    Ich würde an der HV gerne all diese Dinge inmeinem Bericht bringen.

Bin ich zu kleinlich ???

Viele Grüße
Bienchen

  • ob der 1. Vors. oder jemand aus dem geschäftsführenden Vorstand einer Ausgabe zustimmen muss, müsste eigentlich schriftlich dokumentiert sein und damit nachzulesen sein. Bei einer einmaligen größeren Anschaffung wurde dies z.B. in einer Vorstandssitzung so beschlossen und entspr. protokolliert.
    Grundsätzlich müsste in der Satzung geregelt sein, wer den Verein in Rechtsgeschäften nach außen (z.B. Kauf einer größeren Sache) vertreten darf. Das kann der 1. Vors. alleine sein oder immer 2 aus dem geschäftsführenden Vorstand. Wenn der 1. Vors. alleine zustimmen kann, kann er dies auch bei der Kassenprüfung nachträglich tun. Er wird ja von den Vorgängen wissen.
  • Dass die Mitgliedsbeiträge erst gegen Jahresende abgebucht wurden ist meiner Meinung nach kein großes Fehlverhalten. Hauptsache, sie wurden im lfd. Geschäftsjahr bzw. richtigem Kalenderjahr gebucht. In der Regel steht auf der Beitrittserklärung, wann die Beiträge fällig sind. Wenn der Beitrag also jeweils zum 01.03.d.J. fällig war und erst im Nov. abgebucht wurde, fehlt dem Verein natürlich übers Jahr die Liquidität. Ist natürlich nicht schön und sollte auf jeden Fall geändert werden.
  • Bei der Jahreshauptversammlung wird der Kassierer in der Regel gesondert entlastet - und anschließend der gesamte restliche Vorstand. Ich sehe es so: Wird der Kassierer nicht entlastet - kann der restliche Vorstand dennoch entlastet werden. Sowas hatte ich auch noch nicht - gefühlsmäßig würde ich sagen: Meldung an Vereinsregister ? Erneute außerordentliche Jahreshauptversammlung ?
    Wenn der Kassierer nicht entlastet wird kann er anschließende kein anderes Vorstandsamt annehmen.
  • Wenn es im Verein eine „Barkasse“ gibt, muß die auch den Kassenprüfern vorgelegt werden. Als Kassenprüfer würde ich keinen Bargeldbestand bestätigen, wenn ich diesen nicht gesehen hätte. Nur eine Vorlage des Kassenbuches würde ich nicht akzeptieren.