Kassen / Wechselgeld

hallo, kann mein AG von mir verlangen, das ich tag für tag meine kasse jeden tag mit nach hause nehme und wieder mitbringe? bin im einzelhandel tätig, und habe wechselgeld vom AG zur verfügung gestellt bekommen, weil wir keinen tresor haben, soll ich jeden tag das geld mit nehmen, was ich aber in mein spind einsperre. es steht auch im AV drin das ich es mitnehmen muss. kann man das verlangen?

Hallo,

nein,es ist Sache des AG,in dem Betrieb für eine nach den Bestimmungen der Sachversicherer geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit zu sorgen.

Und nicht diese Kosten auf seinen AN abwälzen…schließlich verdient ein Verkäufer in den seltensten Fällen soviel im Monat,das er davon einen Wertschutzbehältnis
(landläufig auch als Tresor bekannt) nach den Vorschriften der Versicherungen bei sich zu Hause einbauen lassen kann.

EInen Wertschutzschrank der Klasse römisch III,wie er als MIndeststandard für den gewerblichen Bereich von den Versicherungen gefordert wird,bekommt man ab ca.
1.800,- € zuzüglich der Montagekosten.

Außerdem können noch weitere Auflagen der Versicherungen hinzukommen,da man seine private Hausrat-und Haftpflichtversicherung natürlich ebenfalls informieren muss.

Hallo,

lt. Geschäftsinhaltsversicherungsbedingungen (…man ist das ein langes Wort…) kann der AG auch das Geld mit nach Hause nehmen lassen.
Teilweise ist dies vorteilhafter, als es in den Tresor zu stopfen. Denn bei Raub sind die Summen ggf. höher, welche eine Versicherung ersetzt.
Allerdings gilt im Tresor (meist!) und beim Transport (definitiv!), immer eine Summenbegrenzung…es sei denn man ist Geldtransportunternehmer (man schon wieder so lang…)

da man seine private Hausrat-und
Haftpflichtversicherung natürlich ebenfalls informieren muss.

die beiden sind bei beruflichen Sachen außen vor…

16BIT

hm, und wenn ich nun das geld im spind eingesperrt habe, wer haftet dann dafür?

Kleiner Tipp
Hi!

hm, und wenn ich nun das geld im spind eingesperrt habe, wer
haftet dann dafür?

Unabhängig davon, dass man Deine Frage vermutlich eher nicht beantworten wird, da Du die Vorschaltseite missachtet hast …

Frage Frank Müller mal nach belastbaren rechtlichen Quellen!

VG
Guido

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Das Kleingedruckte dieser Bedingungen

Zusätzlich bis zur jeweils genannten Entschädigungsgrenze sind auf Erstes Risiko versichert:

  • Bargeld und Wertsachen im verschlossenen Geldschrank bis zu 25.000 Euro
    -Wertsachen unter anderem Verschluss bis zu 2.500 Euro
    -Bargeld und Wertsachen unverschlossen bis 250 Euro
    -Bargeld in Registrierkassen bis 50 Euro je Kasse, insgesamt maximal 500 Euro

Hallo Stefan,

grundsätzlich gehören die Tageseinnahmen nach Geschäftsschluß in ein gesichertes Behältnis.Das kann entweder der Tresor in der Firma oder aber der Einwurftresor einer Bank sein.
Das sind die im Einzelhandel üblichen Verfahrensweisen und in diesen Fällen ist der AN auch auf der sicheren Seite,wie man in diversen Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes nachlesen kann.

Bei allem anderen sähe sich der AN dem Vorwurf der Fahrlässigkeit ausgesetzt und wäre haftbar,es sei denn es bestehen ausdrückliche schriftliche Arbeitsanweisungen
(wie sie zum B. alle großen Discounter als Kassenanweisungen haben).

Außerdem ist auch der Gesetzgeber involviert über die Berufsgenossenschaft
BGHW (Handel und Warendistribution) siehe dazu hier:
http://medien-e.bghw.de/bghw/inh/bgv.htm

Daher auf konkrete schriftliche Arbeitsanweisungen bestehen oder das Geld bleibt in der Firma.

P.S.

Ein Spind ist übrigens überhaupt kein guter Platz als Versteck,da Spinde generell von Dieben „geknackt“ werden,weil da die AN meistens Geld für Kaffee usw. horten…

Außerdem ist auch der Gesetzgeber involviert über die
Berufsgenossenschaft
BGHW (Handel und Warendistribution) siehe dazu hier:
http://medien-e.bghw.de/bghw/inh/bgv.htm

???

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen.

Und jetzt bring das bitte mal mit dem hier diskutierten Thema in Zusammenhang.

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Du bist witzig!
Hi!

Und jetzt bring das bitte mal mit dem hier diskutierten Thema
in Zusammenhang.

Hat er sich jemals auf die Frage bezogen, auf welche er antwortet?

Hier wird nach der Situation gefragt, ob es arbeitsrechtlich erlaubt ist, vom AN zu verlangen, dass er die Kasse mit nach Hause niimmt und er labert irgendwas von der versicherungsrechtlichen Beurteilung und Haftung.

Das Ganze macht er dann noch sachlich falsch und mit Quellen, die an der Frage kilometerweit vorbeigehen.

Naja, wie immer eigentlich …

Gruß
Guido

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Das Kleingedruckte dieser Bedingungen

Welche Bedingungen meinst Du denn ?

Hallo Stefan,

hallo, kann mein AG von mir verlangen, das ich tag für tag
meine kasse jeden tag mit nach hause nehme und wieder
mitbringe?

Mich würde mal interessieren um wieviel Euronen es hier überhaupt geht.

Allerdings unabhängig von dieser Antwort, sollte dein Chef sich einmal seine
Geschäftsinhaltsversicherung anschauen;
Alternativ seinen Versicherungsvermittler befragen,
denn für kleine Summen wird meist noch nicht einmal ein doppelwandiger bzw. eingebauter Geldschrank benötigt.

Gruß Merger

Danke Euch allen

Danke Euch allen

Wofür?
Die Frage, ob der AG es darf, ist nur einmal beantwortet worden - und das (wie immer bei Frank Müller) vollkommen falsch.