Hallo,
ich Arbeite seid ca. 1 Jahr in einem Getränkemarkt und muss dort nach Ladenschluss (20 Uhr) noch die Kassenabrechnung machen und zuschließen. Dies dauert in der regel 15-20 Minuten. Habe das Recht mir diese 15-20 Minuten bezahlen zu lassen? Da diese Tätigkeit ja zwingend erforderlich ist nehme ich an das es auch zu meinen Tätigkeitsbereich gehört da ich den Laden abschließen muss. Würde mich über Antworten freuen