Hallo Experten! Ich muß hier, um die Sachlage darzustellen, mal ein bißchen ausholen… Ich hatte vor ein paar Tagen ein Problem mit einem Laden (sehr klein, à la „Tante Emma“), in dem es asiatische Lebensmittel zu kaufen gibt. Ich hatte die Woche davor eine große Flasche Sesamöl gekauft (kostete ca. 13 DM, also kein geringer Betrag) und dann festgestellt, daß das Öl schlecht war. Also ging ich zurück in den Laden und wollte es umtauschen, aber man versuchte, sich herauszureden, daß man dieses Produkt dort nicht führe und daß ich es woanders gekauft hätte. Leider war gerade dieses Produkt dann auch im Regal nicht mehr zu finden (ich vermute, man hatte gemerkt, daß das Zeug nicht mehr zu gebrauchen war). Nach einigem Hin und Her bekam ich dann „kulanterweise“ Ersatz, weil ich auch nachweisen konnte, daß der Preisaufkleber mit den anderen im Laden identisch war. Anders konnte ich die Sachlage nicht beweisen, weil man in diesem Laden grundsätzlich keine Kassenzettel bekommt (die haben nicht mal eine richtige Kasse, sondern nur einen Taschenrechner!)…
Lange Rede, kurzer Sinn - die Frage, die sich mir nun stellt, ist: ist ein Händler verpflichtet, einem Kunden einen Kassenbeleg zu geben, wenn dieser es verlangt? Wenn das z.B. an einem Zeitungskiosk o.ä. nicht der Fall ist, kann ich das ja noch verstehen, aber in einem Lebensmittelladen? Man muß doch etwas in der Hand haben für eine eventuelle Reklamation, oder?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hier eine Antwort geben könnte - danke!
Hallo,
meinst Du etwa den Asienladen in München, bei dem soetwas öfter vorkommt? Die verrechnen sich auch mal ganz gerne. Rate mal zu wessen Gunsten. Solltest Du dort nocheinmal einkaufen, rechne lieber nach.
Ich wundere mich nur, dass die bisher keine Probleme mit der Gewerbeaufsicht oder dem Finanzamt hatten. Das Finanzamt könnte ein übrigens ein Grund für die Verwendung eines Taschenrechners sein. Das kann die Buchführung „vereinfachen“, zudem kann der Kunde nicht nachrechnen. Ich kaufe dort nicht mehr ein.
Grüße Rossi
verlangen…
Hallo
Lange Rede, kurzer Sinn - die Frage, die sich mir nun stellt,
ist: ist ein Händler verpflichtet, einem Kunden einen
Kassenbeleg zu geben, wenn dieser es verlangt? Wenn das z.B.
an einem Zeitungskiosk o.ä. nicht der Fall ist, kann ich das
ja noch verstehen, aber in einem Lebensmittelladen? Man muß
doch etwas in der Hand haben für eine eventuelle Reklamation,
oder?
Wenn du keinen Kassenbeleg freiwillig bekommst, kannst du einen verlangen. Handgeschrieben reicht auch. Wenn du bezahlst, hast du meiner Ansicht das Recht darauf und die Verkäufer die Pflicht einen auszustellen.
grüsse
grey
meinst Du etwa den Asienladen in München, bei dem
soetwas öfter vorkommt?
Hmmm, bei mir ist das eigentlich noch nicht vorgekommen - vielleicht ist das aber auch ein anderer Laden. Welchen meinst Du denn?
Die verrechnen sich auch mal ganz
gerne. Rate mal zu wessen Gunsten. Solltest Du dort nocheinmal
einkaufen, rechne lieber nach.
Das mach’ ich eigentlich automatisch, während ich meine Waren „einsammle“ - zumindest grob über den Daumen gepeilt…
Ich kaufe dort nicht
mehr ein.
Ich wohl auch nicht… Mir sind diese Geschäftspraktiken etwas zu dubios. Solche Läden gibt’s ja Gott sei dank recht häufig!