Servus,
noch ein bissel weiterführend zum bereits Erläuterten:
Das Kassenbuch ist eine Aufzeichnung im Rahmen der Buchhaltung. Für diese Aufzeichnung gilt das sog. „Radierverbot“ gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Nachträgliches Ändern eines Kassenbuches ist die Fälschung eines Beleges: Entweder Bestand x war am 17. Juni 2007 in der Kasse oder Bestand y, aber beides gleichzeitig kann nicht sein - entweder der erste oder der „verbesserte“ Kassenbericht ist gefälscht.
Ich weiß, dass da die schönsten Excel-Turnereien stattfinden, und ich habe schon Einmann-GmbHs mit rechnerischen Kassenbeständen von über 20.000 DM gebucht. Das ist aber alles nicht bloß falsch, sondern auch gefährlich: Ein so zurechtgeschustertes Kassenbuch hat keine Beweiskraft für die Buchhaltung, es schafft bei der Betriebsprüfung die Möglichkeit, die davon berührten Bereiche (und in der Regel werden das halt auch Bareinnahmen sein) mehr oder weniger großzügig zu schätzen. Besonders ärgerlich ist das bei Betrieben, die wesentliche Teile oder ihre sämtlichen Einnahmen bar erzielen: Da ist eine Schätzung der Bargeldvorgänge so viel wie eine Vollschätzung des Betriebsergebnisses. Und wenn die deutlich genug oberhalb des ursprünglich erklärten Gewinnes liegt, geht das deutlich in Richtung Steuerhinterziehung. Derjenige, der die Kassenberichte getürkt hat, ist dann im Zweifelsfall per Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit im Boot. Inbesondere für einen selbständigen Buchhalter und Büroorganisator gar nicht schön, wenn er aus so einem Anlass Post vom Staatsanwalt bekommt.
Das ist jetzt ziemlich krass ausgedrückt, aber überhaupt nicht unrealistisch. Seit ein paar Jahren sind die Kassenbücher bevorzugtes Thema bei Betriebsprüfungen, insbesondere wenn elektronische Registrierkassen vorhanden sind: Die fertigen nämlich elektronische Aufzeichnungen an, die auch elektronisch zugänglich gemacht werden müssen. Und so eine Registrierkasse kann dem Betriebsprüfer Auswertungen liefern, die der Steuerpflichtige selber noch nicht mal vom Hörensagen kennt.
Kurz: Kassenbücher und Kassenberichte sind Urkunden, da gibts nichts zu Korrigieren. Schließlich ist der ausgewiesene Bestand regelmäßig nachgezählt und mit dem Kassenbericht abgestimmt worden, und der war halt richtig oder nicht, aber er war nicht heute richtig und übermorgen plötzlich rückwirkend ganz anders.
Schöne Grüße
MM