Hallo,
meine Frage ist: Muss ein Betreiber eines öffentlichen Schwimmbades nach dem Bezahlen von Eintritt dem Besucher grundsätzlich einen Kassenbon mitgeben oder muss er dieses nur auf Verlangen machen?
Mich würde bei der Beantwortung unbedingt das entsprechende Gesetz interessieren.
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
mfg
Wolfi
Hallo,
Hallo!
meine Frage ist: Muss ein Betreiber eines öffentlichen
Schwimmbades nach dem Bezahlen von Eintritt dem Besucher
grundsätzlich einen Kassenbon mitgeben oder muss er dieses nur
auf Verlangen machen?
Kassenbon im Sinne von „x € bezahlt“ gibts fast immer, is ja quasi ne Quittung und damit ein Zahlungsbeleg.
Wenn du damit ne „Eintrittskarte“ meinst, die entsprechenden kontrollierenden Personen vorgezeigt werden muss, siehts anders aus.
Ich kenns so, dass ich im Freibad nur ne Eintrittskarte bekomme, bei Bedarf wird mir aber auch ne handschriftliche Quittung ausgestellt 
In den meisten mir bekannten Supermärkten isses inzwischen aber auch so, dass man den Bon nur noch auf Verlangen ausgedruckt u ausgehändigt bekommt bzw danach gefragt wird, ob man ihn haben möchte. Is aber sicher auch ne Kostenfrage, denn wie viele Bons werden einfach ungelesen weggeschmissen u sind damit pure Verschwendung.
Mich würde bei der Beantwortung unbedingt das entsprechende
Gesetz interessieren.
Hmm. Hier dürfte das BGB greifen.
Gruss
Mutschy
Hier im städtischen Hallenbad zieht man eine Magnetstreifenkarte am Kassenautomaten, mit der man durch das Drehkreuz reinkommt. Beim Verlassen geht es wieder durch ein anderes Drehkreuz, dabei wird die Magnetstreifenkarte ersatzlos verschluckt.
Ich wage also zu behaupten, dass es keine Pflicht gibt, eine Quittung auszustellen, sonst würde das nicht seit Jahren funktionieren.
Gruß
smalbop
Doch laut §368 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html
hat der Gläubiger, in diesem Fall also der Badegast, einen Anspruch auf eine Rechnung. Diese kann aber natürlich auch nur auf Verlangen und weitgehend formfrei (Rechnungsbetrag, separat davon die Mehrwertsteuer) ausgestellt werden. Und in einem Schwimmbad wird wohl ebenso selten jemand eine Quittung verlangen wie beim Würsten-Bauchladen-Mann in der Einkaufsstraße.
Hier gibt es wohl aber theoretisch einen Beleg zum Kauf der Magnetkarte…