Kassenbon vom Supermarkt digitalisieren - Ist das eine gute Idee?

Einen schönen Tag in die Runde,

angenommen man möchte Platz und Ordnung schaffen und scannt daher alle seine privaten Rechnungen mit einem Scanner ein.

Kann man dann z.B. im Falle einer Gewährleistungsinanspruchnahme, z.B. weil der Herd oder der Sat-Receiver defekt ist, den damals eingescannten Beleg einfach wieder ausdrucken oder könnte der Verkäufer diesen dann ablehnen, weil es halt nur ein „Ausdruck“ und nicht der „Original-Kaufzettel“ ist? Meist handelt es sich hierbei also um Situationen jenseits der Online-Welt.

Beispiele wären:
Der Discounter um die Ecke. Man wird bei der Rückgabe der Ware nach dem Kassenbon gefragt, ohne den einem in der Regel der Umtausch verwehrt wird.
Auch hatte ich einen Mehrwegflaschen-Bon zu lange nicht eingelöst, sodass sich die Thermo-Tinte soweit aufgelöst hatte, dass weder Strichcode, noch die Nummer darunter zu lesen waren und sich den Bon nun nicht mehr einlösen lies. Ein weiteres Beispiel wären Versand-Belege.

Ich befürchte im Moment einfach, dass der Gesetzestext diesbezüglich von einer Wahrscheinlichkeit der Manipulation der digitalisierten Kassenbons ausgeht und jene Gesetze dementsprechend „schwammig“ formuliert sind, sodass man im Zweifelsfall (z.b. bei höherpreisigen Waren - Beispiel wäre z.b. ein Computerkauf beim Discounter) stets die Original-Rechnung, bzw. Kassenbon aufbewahren sollte.

Es gibt sehr viele Kassenbon Digitalisierungs-Apps für das Smartphone, die damit werben die oftmals lästige Aufbewahrung von Kassenbons überflüssig zu machen.

Meine Frage also: Kann man bedenkenlos, rechtlich abgesichert alle seine Kassenbons (fachgerecht als Sondermüll) entsorgen mit der Gewissheit, dass man auch morgen mit einem Ausdruck jener Aldi-Kassenbon-Kopie den Computer zurückgeben kann?

Alles Gute und viel Gesundheit,
Chris

Hallo,

ich musste „letztens“ (vor 2-3-4 Wochen) eine Mikrowelle zu Lidl bringen, weil sie defekt war. Kassenbon hatte ich nicht mehr, weil ich aber mit Karte bezahlt habe, hatte ich den entsprechenden Kontoauszug. Von der Mikrowelle hatte ich allerdings noch die Originalverpackung. Die Kontoauszüge bekomme ich nur online, also habe ich den entsprechenden Ausschnitt mit den Transaktionsdaten ausgeschnitten, ausgedruckt und mit der Mikrowelle zu Lidl gebracht. Ich bekam anstandslos das Geld zurück.

Gruß
Christa

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Interessanter Lösungsweg.

Ich fand im Netz zum Thema folgendes:

**Wie sind die rechtlichen Grundlagen bei digitalisierten Kassenbons?

Stiftung Warentest hat die Rechtsgültigkeit der digitalen Kassenzettel mehrfach bestätigt. Das bedeutet, dass Sie eingescannte und digitalisierte Belege Ihrer Käufer genauso akzeptieren müssen, wie die ausgedruckte Variante und somit Ansprüche auf Garantieleistungen zu gewährleisten sind. Bei einer Rückgabe können Sie sich jedoch weiterhin auf Ihre Kaufbedingungen beziehen und nur dann Ware zurücknehmen, wenn diese beispielsweise noch originalverpackt mit originalem Kassenbeleg vorliegt. Der klassische Kassenbon auf Papierbasis wird also weiterhin Bestand haben.

Ich muss also davon ausgehen, dass bei einer Rückgabe im Supermarkt der Kassenbon am besten doch aufbewahrt werden sollte. Eine zusätzliche Digitalisierung (ähnlich dem beschriebenen Konto-Auszug-Beweis-Weg) ist wohl trotzdem zu empfehlen. Dann kann man seine Bons trotzdem ins Archiv packen, und nur für den Notfall wieder rauskramen.

Das Problem mit den Bons wird das von dir bereits angesprochene „Auflösen“ der Thermotinte sein, deswegen ist eine Kopie auf jeden Fall erforderlich.

Zunächst mal solltest du dir klarmachen, was Sachmängelhaftung und was Garantie sind. Und was dann daraus für ein Anspuch auf „Umtausch“ folgt. Und dass das Einlösen eines Mehrwegbons damit nun gar nichts zu tun hat.

Bei der Sachmangelhaftung geht es darum, den Zeitpunkt des Kaufs nachzuweisen. Das KANN man mit einem Kassenbon machen. Das kann aber auch ein ganz anderer Beweis sein, z.B. ein Zeuge. Und du solltest dir klarmachen, dass es sich da um keine Mindesthaltbarkeit handelt. Nach 6 Monaten nach dem Kauf musst du dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag und nicht erst später entstanden ist oder durch die Benutzung/Abnutzung verursacht wurde. Versuch das mal.

Bei einer Garantie kann der Garantiegeber (normalerweise der Hersteller, muss aber nicht sein) festlegen, was die Voraussetzung zur Wahrnehmung der Garantierechte ist. Das kann eine Registrierung (ggf. Online) sein, es kann die Originalverpackung sein, es kann eine Urkunde mit Stempel vom Händler sein, es kann der Kassenbon sein. Das ist im Einzelfall anhand der Garantiebedingungen zu prüfen.

Und beim Mehrweg-Bon kannst du ganz sicher sein, dass dir ein Scan in aller Regel gar nichts bringt.

Es kommt also drauf an.

Btw., da man derartige Nachweise ohnehin nur bei höherwertigen Sachen aufhebt kann man sich die ganze Arbeit ohnehin komplett sparen. Mehr als ein einziger Stehordner kommt da nicht mal bei der reichen Großfamilie zusammen.

ich würde nach „musst du“ noch ein „in der Regel“ einfügen. S. oben mit meiner Mikrowelle. Es waren knapp 7 Monate bei mir, ich musste gar nichts beweisen.

Du hast recht, meist muss man da gar nichts beweisen. Weil der Händler die Kunden nicht verlieren will. Rechtlich ist es aber trotzdem ein „muss“.

Das lief aber nicht unter Sachmängelhaftung, sondern unter Kulanz.