Kassenbuch und Rechnung - Gastronomie

Hallo an alle

Man nehme an, jemand betreibe einen Gastronomiebetrieb. Eine Gesellschaft mietet die Räumlichkeiten an (zum Beispiel am 01.02.2013), setzt 5000 Euro um und erbittet eine Rechnung. Wir nehmen ebenfalls an, die Buchhaltung liefe über ein Kassenbuch, deren Bestand ja nie ins Minus gehen kann / darf.

Wie würde man die 5000 Euro Umsatz verbuchen?

Man muß doch den Umsatz an dem Tag einbuchen, wo die Gesellschaft alles verzehrt, also bon-t man am 01.02.13 alle Waren ein um beim abendlichen Z-er erscheinen die Umsätze. Der Bargeldbestand bzw die Einnahme ist aber nicht vorhanden, also müsste man doch im Kassenbuch auf eine (ggf noch gar nicht geschriebene) Rechnung verweisen…?

*grübel*

Wie würde man das 100% sauber und prüfungssicher machen?

Danke für alle fachkundigen Antworten im Voraus. Ich bitte von Vorschlägen abzusehen, die auch nur ansatzweise eine steuerliche Grauzone betreten.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

darf ich da mal eine dumme Frage /Anmerkung stellen?

„Normalerweise“ würde man die Rechnung doch als Forderung buchen und das Kassenbuch erst dann berühren, wenn der tatsächliche Geldfluss da ist.

Deine Frage hört sich so an, als ob ALLES über das Kassenbuch abgebildet wird? Wie verhält sich dass dann mit den Aufwänden - da müsste es dann doch das gleiche Problem geben…

Neugierige Grüße
Bling

Hallo

darf ich da mal eine dumme Frage /Anmerkung stellen?

Immer :wink:

„Normalerweise“ würde man die Rechnung doch als Forderung
buchen und das Kassenbuch erst dann berühren, wenn der
tatsächliche Geldfluss da ist.

Nehmen wir an, die Buchhaltung erfolgt über ein gutes Steuerbüro, das Sonntags leider geschlossen hat :wink: Der fiktive Gastronom erfasst am Tag über ein Kassenbuch die Umsätze, die Einnahmen, Mankogelder und Barkäufe (zum Beispiel 200 Brötchen geholt und bar aus dem Kassenbestand bezahlt). Den Restbetrag bucht er abends dann als Bankeinzahlung und zahlt das Geld bei der Kasse ein.

In der Gastronomie muß man jeden Abend einen sog. Z-er ziehen, der alle Umsätze des laufenden Tages erfasst. Parallel dazu muß man natürlich auch den tatsächlichen Bargeldfluss konkret erfassen. Nehmen wir also einmal an, man hat einen Bargeldanfangsbestand von 200 Euro im Betrieb als Wechselgeld. Abends sagt die Kasse, man hat 10.000 Euro Umsatz gemacht. Dann zieht man im Kassenbuch die Tagesrechnungen (also Bar-Wareneinkäufe) raus, legt die Quittung als Beleg bei und notiert nach Berücksichtigung eines evtl Fehlbestandes die Bankeinzahlung als Ausgabe, so daß am nächsten Morgen wieder der ursprüngliche Wechselgeldbestand da ist.

Also
Kassenanfangsbestand: 200 Euro
Tagesumsatz: 1000 Euro
Aufwand: Brötchen 100 Euro brutto
Manko: - 5 Euro
Bankeinzahlung / Entnahme: 895 Euro
Kassenendbestand: 200 Euro

Personalkosten, Abschreibungen, Rechnungsüberweisungen, Miete usw läuft alles nicht über dieses Kassenbuch, sondern über die „richtige“ Buchhaltung.

Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, daß man den Verzehr der Gruppe auch ganz normal in die Kasse einbuchen muß, oder? Also jedes Essen, jeder Kakao usw muß eingebucht werden und taucht abends auf dem Z-er auf. Soweit korrekt? Für mich wäre es jedenfalls unlogisch, wenn man die Umsätze des Tages auf einem Schmierzettel erfasst und nach Begleichen der Rechnung erst einbon-t. Macht man ja bei jeder Bestellung so, daß man erst den Kaffee bringt, sofort einbucht und erst später (aber eben noch am selben Tag) abkassiert. Hier wird aber eben nicht am selben Buchungstag abkassiert, sondern die Rechnung wird erst zwei Tage später geschrieben und dem Gast zugeschickt. Erst dann entsteht in meinen Augen ja die offene Forderung, oder?

Kann man dann im Kassenbuch dann unter Ausgaben den Posten „Forderung“ in Höhe der noch nicht erstellten Rechnung an den Gast eintragen?

Die Schlüsselfrage ist aus meiner Sicht also erst einmal, ob der fiktive Gastronom an dem Tag des Verzehrs alle Waren ganz normal als Umsatz in die Kasse einbucht. Wie er das im Kassenbuch vermerkt, könnte er, da unser fiktiver Tag ja ein Sonntag ist, zur Not am Folgetag mit seinem Steuerbüro klären. Er könnte aber eben nicht mehr die Umsätze buchen bzw rausnehmen.

Verständlicher?

Gruß und Danke,
LeoLo

Hallo Leolo,

gibt es denn bei eurer Kasse keine Möglichkeit, die Umsätze dieses Geburtstages direkt umzubuchen auf „Rechnung“? Ich buche auch ein Restaurant. Auf den Z-Bons steht dann als Auflistung z.B.
Einnahmen bar 1000 €
Einnahmen EC-cash 100 €
Einnahmen Rechnung 1000 €
Einnahmen gesamt 2100 €

Bei deinem Kassenbuch wäre es dann genauso. Du erfasst alle Umsätze von diesem Tag. Dann erfasst du in eiem zweiten Schritt die Umsätze, die nicht bar getätigt wurden, als Ausgabe. Also z.B.

Umsatz 2000 €

  • EC-cash 100 €
  • Rechnung 1000 €
  • Brötchen 500 €

Der Saldo muss dann wieder mit deinem Kassensturz passen.

Viele Grüße

Gesine

Hallo

Zum Glück ist es ja nicht „unsere“ Kasse, sondern eine theoretische Frage über eine " fiktive" Kasse. Wenn es die Buchungsmöglichkeit dort gibt, erledigt sich die Frage in der Tat. Falls nicht, müsste das nachprogrammiert werden.

Falls aber diese Möglichkeit nicht existiert, gehe ich jetzt mal davon aus, daß man die Umsätze normal bucht und im Kassenbuch eine Ausgabe „laut Rechnung“ anführt. Dann muß es ja steuerlich korrekt sein. Eine kurze Bestätigung meiner These oder falls ich irre aber auch ein Widerspruch wäre willkommen.

Gruß und Danke,
LeoLo

Falls aber diese Möglichkeit nicht existiert, gehe ich jetzt
mal davon aus, daß man die Umsätze normal bucht und im
Kassenbuch eine Ausgabe „laut Rechnung“ anführt.

Genau

Wenn die Leute dann die Rechnung bar bezahlen, muss sie natürlich als Einnahme wieder ins Kassenbuch, aber nur als Einnahme, nicht als Erlös, denn der wurde ja schon gebucht.

Viele Grüße

Gesine

1 Like

Hallo

…Gesellschaft setzt 5000 Euro um und erbittet eine Rechnung.

OK

Wir nehmen ebenfalls an, die Buchhaltung liefe über ein
Kassenbuch, deren Bestand ja nie ins Minus gehen kann / darf.

Die Verbuchung der Bargeldumsätze ist nicht die Buchaltung.
Warum überlasst Ihr das nicht einfach der Kasse?

Wie würde man die 5000 Euro Umsatz verbuchen?

Kreditverkauf.

Man muß doch den Umsatz an dem Tag einbuchen, wo die
Gesellschaft alles verzehrt, also bon-t man am 01.02.13 alle
Waren ein um beim abendlichen Z-er erscheinen die Umsätze.

Wenn die Gesellschaft geht, wird aus der Kasse eine Rechnung gezogen. Dabei wird der Kasse mitgeteilt, mit welcher Zahlform der Kunde bezahlt hat. Üblich sind: bar, EC-Karte, Kreditkarte, Gutschein, Kredit (Postpaid), …

Im konkreten Fall ist das eindeutig ein Kreditverkauf (Rechnung mit Zahlungsziel).

Der
Bargeldbestand bzw die Einnahme ist aber nicht vorhanden,

Der Umsatz ist vorhanden, die Einnahme nicht. Genau umgekehrt wie bei Gutscheinen.

also
müsste man doch im Kassenbuch

Wieso führt Ihr ein Kassenbuch, wenn Ihr eine Registrierkasse habt?

auf eine (ggf noch gar nicht
geschriebene) Rechnung verweisen…?

Die Rechnung wurde doch schon von der Kasse erstellt. Schreibt Ihr etwa zwei Rechnungen für den gleichen Vorgang?

*grübel*

Ja, genau.

Wie würde man das 100% sauber und prüfungssicher machen?

Die Kasse ordentlich einrichten. Und vor allem die Mitarbeiter in deren Umgang Schulen.

MfG Frank

Das hängt zunächst einmal davon ab, wie der Gastwirt seinen Gewinn ermittelt:
Durch Vermögensvergleich -Bilanzierung- (§ 5 EStG = Einkommensteuergesetz) oder durch den Überschuß der Einnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs.3 EStG).