Hallo
darf ich da mal eine dumme Frage /Anmerkung stellen?
Immer 
„Normalerweise“ würde man die Rechnung doch als Forderung
buchen und das Kassenbuch erst dann berühren, wenn der
tatsächliche Geldfluss da ist.
Nehmen wir an, die Buchhaltung erfolgt über ein gutes Steuerbüro, das Sonntags leider geschlossen hat
Der fiktive Gastronom erfasst am Tag über ein Kassenbuch die Umsätze, die Einnahmen, Mankogelder und Barkäufe (zum Beispiel 200 Brötchen geholt und bar aus dem Kassenbestand bezahlt). Den Restbetrag bucht er abends dann als Bankeinzahlung und zahlt das Geld bei der Kasse ein.
In der Gastronomie muß man jeden Abend einen sog. Z-er ziehen, der alle Umsätze des laufenden Tages erfasst. Parallel dazu muß man natürlich auch den tatsächlichen Bargeldfluss konkret erfassen. Nehmen wir also einmal an, man hat einen Bargeldanfangsbestand von 200 Euro im Betrieb als Wechselgeld. Abends sagt die Kasse, man hat 10.000 Euro Umsatz gemacht. Dann zieht man im Kassenbuch die Tagesrechnungen (also Bar-Wareneinkäufe) raus, legt die Quittung als Beleg bei und notiert nach Berücksichtigung eines evtl Fehlbestandes die Bankeinzahlung als Ausgabe, so daß am nächsten Morgen wieder der ursprüngliche Wechselgeldbestand da ist.
Also
Kassenanfangsbestand: 200 Euro
Tagesumsatz: 1000 Euro
Aufwand: Brötchen 100 Euro brutto
Manko: - 5 Euro
Bankeinzahlung / Entnahme: 895 Euro
Kassenendbestand: 200 Euro
Personalkosten, Abschreibungen, Rechnungsüberweisungen, Miete usw läuft alles nicht über dieses Kassenbuch, sondern über die „richtige“ Buchhaltung.
Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, daß man den Verzehr der Gruppe auch ganz normal in die Kasse einbuchen muß, oder? Also jedes Essen, jeder Kakao usw muß eingebucht werden und taucht abends auf dem Z-er auf. Soweit korrekt? Für mich wäre es jedenfalls unlogisch, wenn man die Umsätze des Tages auf einem Schmierzettel erfasst und nach Begleichen der Rechnung erst einbon-t. Macht man ja bei jeder Bestellung so, daß man erst den Kaffee bringt, sofort einbucht und erst später (aber eben noch am selben Tag) abkassiert. Hier wird aber eben nicht am selben Buchungstag abkassiert, sondern die Rechnung wird erst zwei Tage später geschrieben und dem Gast zugeschickt. Erst dann entsteht in meinen Augen ja die offene Forderung, oder?
Kann man dann im Kassenbuch dann unter Ausgaben den Posten „Forderung“ in Höhe der noch nicht erstellten Rechnung an den Gast eintragen?
Die Schlüsselfrage ist aus meiner Sicht also erst einmal, ob der fiktive Gastronom an dem Tag des Verzehrs alle Waren ganz normal als Umsatz in die Kasse einbucht. Wie er das im Kassenbuch vermerkt, könnte er, da unser fiktiver Tag ja ein Sonntag ist, zur Not am Folgetag mit seinem Steuerbüro klären. Er könnte aber eben nicht mehr die Umsätze buchen bzw rausnehmen.
Verständlicher?
Gruß und Danke,
LeoLo