Hallo in den Cyberspace,
an die Buchhaltungsexperten folgender Fall:
Ein Einzelunternehmen hatte bisher ausschliesslich Versandhandel. Hier wurde jede Sendung einzeln verbucht. Nun gebe es auch einen Laden dazu mit dazugehöriger Laufkundschaft. Zum Laden gehört eine Registrierkasse. Jede Einnahme wird in die Kasse gebucht.
Frage 1) Muss der Inhalt der Kasse immer mit den verbuchten Einnahmen übereinstimmen?
Frage 2) Muss am Ende des Tages jeder Centbetrag einzeln ins Buchhaltungsprogramm übernommen werden? Oder kann man auch Tages- oder Wochen- oder Monatssummen eingeben? Ist der Aufzeichnungspflicht nicht genüge getan, indem jeder Bon aufgehoben wird, und nur Monatssummen im Buchhaltungsprogramm erscheinen?
Frage 3) Jeder Bon hat ja eine Rechnungsnummer. Ab und an muss der Speicher der Kasse wieder gelöscht werden, wobei auch die Rechnungsnummer wieder auf Null gesetzt wird. Ist das ein Problem, weil es dann multiple Bons mit derselben Nummer gibt (natürlich anderes Datum)?
Frage 4) Zu den Aufzeichnungspflichten: Muss jeder einzelne Bon in Kopie oder Zweitausdruck aufgehoben werden? Oder reicht ein Tagesausdruck, bei dem die Einnahmen aufgeschlüsselt nach Warengruppen aufgeführt sind (keine Aufzeichnung der an diesem Tag ausgegebenen Rechnungsnummern!)?
Herzlichen Dank!
Imke