Kasseneinnahmen verbuchen?

Hallo in den Cyberspace,

an die Buchhaltungsexperten folgender Fall:

Ein Einzelunternehmen hatte bisher ausschliesslich Versandhandel. Hier wurde jede Sendung einzeln verbucht. Nun gebe es auch einen Laden dazu mit dazugehöriger Laufkundschaft. Zum Laden gehört eine Registrierkasse. Jede Einnahme wird in die Kasse gebucht.

Frage 1) Muss der Inhalt der Kasse immer mit den verbuchten Einnahmen übereinstimmen?

Frage 2) Muss am Ende des Tages jeder Centbetrag einzeln ins Buchhaltungsprogramm übernommen werden? Oder kann man auch Tages- oder Wochen- oder Monatssummen eingeben? Ist der Aufzeichnungspflicht nicht genüge getan, indem jeder Bon aufgehoben wird, und nur Monatssummen im Buchhaltungsprogramm erscheinen?

Frage 3) Jeder Bon hat ja eine Rechnungsnummer. Ab und an muss der Speicher der Kasse wieder gelöscht werden, wobei auch die Rechnungsnummer wieder auf Null gesetzt wird. Ist das ein Problem, weil es dann multiple Bons mit derselben Nummer gibt (natürlich anderes Datum)?

Frage 4) Zu den Aufzeichnungspflichten: Muss jeder einzelne Bon in Kopie oder Zweitausdruck aufgehoben werden? Oder reicht ein Tagesausdruck, bei dem die Einnahmen aufgeschlüsselt nach Warengruppen aufgeführt sind (keine Aufzeichnung der an diesem Tag ausgegebenen Rechnungsnummern!)?

Herzlichen Dank!

Imke

Servus,

Frage 1) Muss der Inhalt der Kasse immer mit den verbuchten
Einnahmen übereinstimmen?

Er muss mit den verbuchten Kassenbewegungen übereinstimmen. Es gibt ja nicht nur Einnahmen, sondern auch Abgänge aus der Kasse, und auch Zugänge, die keine Einnahmen sind.

Frage 2) Muss am Ende des Tages jeder Centbetrag einzeln ins
Buchhaltungsprogramm übernommen werden? Oder kann man auch
Tages- oder Wochen- oder Monatssummen eingeben?

Mit Kassenabschluss kann man von der Kasse die Summe der Tageseinnahmen abrufen; es reicht aus, diese - nachvollziehbar gegliedert nach USt-Sätzen - in die FiBu zu übernehmen.

Ist der
Aufzeichnungspflicht nicht genüge getan, indem jeder Bon
aufgehoben wird, und nur Monatssummen im Buchhaltungsprogramm
erscheinen?

Nein, Monatssummen sind zu wenig. Sie sind nicht mit den tatsächlichen Kassenbeständen abstimmbar, weil ja auch nicht das Bargeld bis Ende Monat in der Kasse liegen bleibt.

Frage 3) Jeder Bon hat ja eine Rechnungsnummer. Ab und an muss
der Speicher der Kasse wieder gelöscht werden, wobei auch die
Rechnungsnummer wieder auf Null gesetzt wird. Ist das ein
Problem, weil es dann multiple Bons mit derselben Nummer gibt
(natürlich anderes Datum)?

Löschen von Registrierkassenspeichern ist immer ein Problem. Wobei die Verwendung einer Registrierkasse eine elektronische Aufzeichnung ist, die im Fall Betriebsprüfung auch elektronisch zugänglich gemacht werden muss. Und Prüfer können aus Registrierkassen Speicher und Werte auslesen, von denen die Inhaber dieser Kassen vorher nie gehört haben… Wieauchimmer: Je nach Kasse gibt es sicherlich eine bessere Möglichkeit als Löschen. Wobei die Kassenbelege keine Rechnungen in dem Sinn sind, daher die Frage der fortlaufenden Nummern keine so große Bedeutung hat.

Frage 4) Zu den Aufzeichnungspflichten: Muss jeder einzelne
Bon in Kopie oder Zweitausdruck aufgehoben werden?

Sollte, ja. Wichtiger ist aber das Protokoll zum Tagesabschluss.

Schöne Grüße

MM