Kassenführung bei EÜR

Hallo,

ein EÜR-Rechner ist nicht Buchführungspflichtig und muss somit kein Kassenbuch führen. Wie bucht dieser die Barumsätze?
Als Kosteneinlage bzw. Privateinlage ohne am Ende die Kasse abzustimmen?

Gruß und Danke für Antworten

Servus,

wenn eine abstimmbare Kasse vorhanden ist, ist es dem Überschussrechner nicht verboten, ein Kassenbuch zu führen und zu buchen. Liegt eigentlich nahe, finde ich.

Die Buchung über Privatentnahmen und -einlagen kann problematisch sein, weil jungdynamische Betriebsprüfer von der Fraktion „Chefchef, ich weiß was!“ das manchmal nicht verstehen.

Sinnvoll ist, das Konto „Kasse“ zu buchen wie gewohnt, aber dem Kind einen passenden Namen zu geben, wie z.B. „Bargeldbewegungen“.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Die Buchung über Privatentnahmen und -einlagen ist mit Sicherheit problematisch.

Man stelle sich vor, die EÜR flattert dem Sachbearbeiter beim Finanzamt, zur jährlichen Abtippübung, auf den Tisch . Und nun liest dieser darin Zahlen wie „Entnahmen: 50.000 Einlagen: 150.000“ …tja… wo kommen die Einlagen her?..Schweiz?

Das führt 100%ig zu (unnützen) Rückfragen…oder Meldungen zur Betriebsprüfung :wink:

…wo die Konten Privatentnahmen und Privateinlagen in der EÜR stehen fragt sich

Sonja :wink:

…wo die Konten Privatentnahmen und Privateinlagen in der EÜR
stehen fragt sich

Sonja :wink:

nicht nur die Sonja fragt sich das…

Servus,

dass der Prüfer bei Bp Zugang zu sämtlichen Buchungen auf sämtlichen Konten hat, ist Dir aber schon bewusst?

Das Konto „Kasse“ steht herich auch nicht in der EÜR. Und trotzdem hat es, wenn falsch bebucht, bei Bp schon zu mehr oder weniger dramatischen Zuschätzungen geführt. Genau an dieser Stelle ist vor einigen Jahren (ich glaube, 2005) ja die Frage hochgekocht, welche Aussagekraft genau das Konto „Kasse“ eines Überschussrechners hat.

Der netteste Fall, den ich in diesem Zusammenhang in den Fingern hatte, betraf Bp bei einer Rechtsanwältin, bei der sich erbittert über die (mit etwas Verstand betrachtet vollkommen harmlosen) Konten „Privateinlagen“ und „Privatentnahmen“ gefetzt wurde, während gleichzeitig das katastrophal bebuchte Fremdgeldkonto völlig unangetastet blieb, obwohl man dort reichlich und unbemessen Anlässe für Zuschätzungen hätte hernehmen können…

Schöne Grüße

MM

Oh, das kann ich beantworten :wink:

Zeile 82 und 83 der Anlage EÜR 2009

Im amtlichen Formular, ja, aber dort auch nur für § 4 (4a) EStG.
Die „klassische“ EÜR, auch Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG kommt vollständig ohne diese Positionen aus.

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Mensch, mein ich doch… das amtliche Formular…und das hat das „Amt“ halt gern mal vorliegen

Nachfrage eines Steuerdummies
Hallo,

vielleicht habe ich die Frage alleine anders als die bisherigen Beantworter verstanden. Gefragt war doch nur, wie Barumsätze anzugeben sind, wenn keine Buchführungspflicht besteht. Das geht doch auch wie die anderen Umsätze über entsprechende Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen). Ein Kassenabschluss ist doch dann auch nicht erforderlich. Privateinlagen und Privatentnahmen aus einer Barkasse sind bei einer EÜR überhaupt nicht relevant. Es werden nur die betrieblich bedingten Einnahmen und Ausgaben (unabhängig von der Zahlungsweise) nachgewiesen.Das gilt auch bei Sach-, Leistungs- und Nutzentnahmen bzw. -Einlagen. Auch hier kann man Belege erstellen und in der EÜR unter 81-82 angeben.

Das ist doch etwas anderes, als wenn ein Händler eine Barkasse hat. Dieser wäre als Kaufmann doch auf alle Fälle buchführungspflichtig.

Gruß Woko

Servus,

es ist zwar richtig, dass ein Überschussrechner bei der Aufzeichnung seiner Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Gegenkonten auskommen kann - ich selber habe vor ungefähr hundert Jahren viele Überschussrechnungen schlicht mit Belegordner und Addistreifen gemacht -, aber die Frage „wie bucht …?“ schließt ja mit ein, dass der Überschussrechner seine Aufzeichnungen bucht, d.h. zu jedem Vorgang nicht nur ein Ausgabenkonto, sondern auch ein Gegenkonto braucht. Und an diesem Gegenkonto hat sich die Diskussion - in line mit der Fragestellung - entzündet.

Schöne Grüße

MM

wie Clematis schon treffend schrieb: Bei der Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG werden keine PRivateinnahmen oder -einlagen eingetragen in die Anlage EÜR.

Und nur mal so am Rande: Sicher wollen die Finanzbeamten gern die amtl. Formulare. Wenn man jedoch seine Aufzeichnen über Datev o.ä. gemacht hat u. ordentlich aufgeschlüsselte Gewinnermittlungen vorlegt, gibt es ein Urteil, das besagt, dass keine Anlage EÜR ausgefüllt werden muss.

(Urteil des FG Münster vom 17.12.08 – 6 K 2187/08)

Soweit die Anlage EÜR nicht der Durchführung der Besteuerung im konkreten Einzelfall dient, sondern ledig die Speicherung von Daten zum Zwecke externer Betriebsvergleiche erleichtert, fehlt es an gesetzlichen Grundlagen für eine entsprechende Pflicht der Steuerpflichtigen zur Beisteuerung solcher Daten auf amtlichem Vordruck EÜR.

Gruß
Sonja

Oh, das kann ich beantworten :wink:

Zeile 82 und 83 der Anlage EÜR 2009

Ein Blick in die Anleitung zur ANlage EÜR des Jahres sagt nun aber Folgendes:
Zeile 81 und 82
Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind […]

Servus,

um die verschiedenen Fäden wieder zusammenzuführen:

Hast Du gegen § 147 VI AO auch ein erstinstanzliches Urteil greifbar?

Schöne Grüße

MM

wie Clematis schon treffend schrieb: Bei der Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG werden keine PRivateinnahmen oder -einlagen eingetragen in die Anlage EÜR

aber wie Clemantis schon treffend schrieb: in der „AMTLICHEN“ EÜR schon (und wenn es auch nur für §4(4a) ist, der baut unabhängig von der Gewinnermittlungsart auf Entnahmen und Einlagen auf)

Soll jetzt aber nicht heißen, dass ich ein Verfechter der amtlichen EÜR bin… ganz im Gegenteil, die „Geschichte“ EÜR ging ja sowieso ziemlich nach hinten los (Zwangsgeldandrohungen, etc)… und „unter uns“, aus sehr verlässlichen Quellen weiß ich, dass die amtliche EÜR auch unter dem normalen Finanzbeamtenfußvolk keinen guten Ruf hat (aber was der Dienstherr halt wünscht…)

Grüßle

Hi

dass der Prüfer bei Bp Zugang zu sämtlichen Buchungen auf sämtlichen Konten hat, ist Dir aber schon bewusst?

Ei sicher, ich mein ja auch den Innendienstler, der auf nix einen Zugriff hat.

Grüßle

vollkommen richtig, wenn aber (überspitzt) alles über Entnahmen/Einlagen eingebucht wird, bläht das die Sache ganz schön auf
…man muss sich dann halt noch rausfinden können und nur „echte“ Entnahmen und Einlagen rausfiltern und die dann in die (sofern sie denn abzugeben ist^^) Anlage EÜR eintragen