kassengebühr doppelt zahlen muessen?

Hallo zusammen.

Wie oben erwaeht soll ich 2 mal kassenbeguehr im quartal zahlen.
Ich erlaeutere kurz wie es zustande kam.

Ende maerz 09 hatte ich einen unfall und benoetigte einen krsnkenwagen.
Der fuhr mich zuerst in das naehste krankenhaus ein. Das krankenhaus sagte aber das die nichts fuer mich tun koennen und das ich in ein anderes krsnkenhaus muss. Diese prozedur dauerte 15 min warten. Die schwester war allerdings schon sehr voreillig und schnappte sich auch schon meine krsnkenkassenkarte. Gab sie mir aber such wieder zurueck. Da ich sie im anderen kh abgebdn sollte. Aisgefurllt oder unterschriebrn habe ich nichts.

Im anderen krankenhaus wurde ich dann auch versorgt… Das erste krankenhaus nahm keine versorgung vor. Erst im krabkenwagen erhielt ich schmerzmittel und anstaendigen verband sowie einen tropf.

Wie gesagt wurde ich im 2 ten krankenhaus aufgrnommen operriert und war 2 tahe dort. Da zshlte ich braf meinen tagrssatz.
Im anschluss musste ich zu einem arzt also zahlte ich auch da im ersten quartal meine kassengebuehr.

Jetzt schreibt mich eine kassenaerztliche vereinigung an. Das ich die 10 euro fuer das qiartsl no 1 2010 zahlen muss weil das 1ste krankenhaus mich versorgt haette.

Aber das stimmt nicht. Die haben mir nicht mal ein pflaster oder ein tablettchen gegen meine dchmerzen gegeben. Haben mir gleich gesagt ich waere hier falsch.

Ich kann ja nichts dafuer das der krankenwagen mich ins falsche krankenhaus faehrt.

Auf jedenfall soll ich zahlen.

Muss ich das?
Gilt nicht mein beleg das ich beteits fuer quartal no1 2010 gezahlt habe.
Muss ich doppelt zahlen?

Fuer mich sind die 10 euro derzeit echt unmoeglich einfach so zuverlieren. Arbeote 40+std die woche und muss mich noch „aufstocken“ lassen damit ich auf minimum sozialsatz komme. Es ist nicht machbar. Und jetzt kommen die sturr und wollen doppelt geld haben.

Hallo,

besprich das doch einfach noch mal in Ruhe mit den Verantwortlichen.

Zur Klärung der weiteren Vorgehens: Der Krankenwagen hat die Pflicht, das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus anzufahren. Fahren sie einen unnötig langen Weg und es passiert etwas (z.B. Zustandsverschlechterung, die bei der Anfahrt zum näheren Klinikum nicht passiert wäre), so haben die Rettungsdienstler ein strafrechtliches Problem.
Das Krankenhaus hat widerum die Pflicht, jeden Patienten zumindest schon mal zu sichten. Wenn es Ihnen unmöglich ist, den Patienten aufzunehmen (z.B. alle Betten belegt) und es dem Patienten zuzumuten ist, ein anderes Krankenhaus aufzusuchen (beispielsweise wegen einer schnelleren Behandlungsmöglichkeit), ist es sinnvoll, den Patienten weiterverlegen zu lassen. Wenn du dich schon über fünfzehn Minuten Wartezeit beschwerst, will ich nicht wissen, was etwa bei einer Stunde passiert wäre, bis ein Behandlungsplatz frei geworden wäre.

Gruß
Liete

P.S.: Guck mal nach deiner Tastatur; ich glaub, die ist defekt.