Hallo Mirco,
nach der Mehrkostenvereinbarung handelt es sich bei Deiner Füllung um eine Zahnhalsfüllung. Bei dieser Art von Füllung kann ich mir eine Farbschichtung überhaupt nicht vorstellen, was bedeutet, Deine Zahnärztin stellt sich einfach auf den Standpunkt, daß sie mehr Geld für diese Füllung haben will, als sie formalrechtlich bekommen darf.
Selbstverständlich kennt Deine Zahnärztin die einschlägigen Abrechnungsbestimmungen, sie weigert sich aber offensichtlich diese zu berücksichtigen. Welchen Schluß Du daraus ziehst, bleibt Dir allerdings selbst überlassen.
Jeder Zahnarzt muss neben zuzahlungspflichtigen Varianten auch die nicht zuzahlungspflichtigen Varianten anbieten, sonst verletzt er/sie seine/ihre Pflichten als Vertragszahnarzt.
Meine Zahnärztin meinte dazu nur, wenn ich ihr eine schriftliche Bestätigung der Kasse besorge, dass sie das übernehmen würde, wäre das kein Problem, Sie wüßte aber nichts davon, dass die Kasse dies bezahlt.
Diese Äusserung ist schlicht und einfach unverschämt!
Bei meiner Krankenkasse bekomme ich als Information lediglich, dass Kunststofffüllungen bei Zahn 13 Kassenleistung seien.
Diese Auskunft ist auch absolut korrekt. Nur wenn Du als Patient auf einer mit mehreren Farben geschichteten Füllung bestehst, darf der Behandler Mehrkosten in Rechnung stellen.
Selbstverständlich gibt es schriftliche Richtlinien zu diesem Thema. Diese kannst Du Dir aber nach meiner Kenntnis nicht runterladen. Kompetente Auskunft kann Dir aber die Kassenzahnärztliche Vereinigung Deines Bundeslandes geben.
Gruß
Gero