Kassenleistung oder nicht?

Ich benötige eine Kunststofffüllung an einem Frontzahn. Meine Zahnärztin gab mir zum nächsten Termin einen Zettel mit einer Mehrkostenbeteiligung über ca. 80 € mit, welche ich beim nächsten mal bezahlen soll. Nun rief ich meine Krankenkasse an, wo mir gesagt wurde, dass der Frontbereich komplett Kassenleistung sei. Also wieder Anruf beim Zahnarzt, der mir nun mitteilte, dass er eine Säure-Ätz-Technik benutzt und die nicht Kassenleistung sei.
Stimmt das denn so?
Welche Techniken gibt es denn noch?
Ist diese Technik ihr Geld also Wert?

Danke schonmal für eure Hilfe

Hallo,

also nur die (Schmelz)Säure-Ätz-Technik im Frontzahnbereich begründet nicht eine Mehrkostenvereinbarung. Das heißt es handelt sich um eine Kassenleistung.
Sollte Deine Zahnärztin jedoch eine Füllung mit aufwendingeren Verfahren machen - also Dentinadhäsives Verfahren in Mehrschichttechnik zum Beispiel - ist eine Mehrkostenvereinbarung zulässig. Dies ist wesentlich zeitaufwendiger und geht weit über die „normale“ Kassenfüllung hinaus. Ich würde dir empfehlen nochmal genau nachzufragen.
Im übrigen ist Deine Zahnärztin verpflichtet, Dir eine Füllung nach Kassenrichtlinien anzubieten.

LG Kathi

Hallo,

erstmal lieben Dank für die Antwort. Auf der Mehrkostenbeteiligung steht als Leistung:" 13 (F3 - mvd). Was auch immer das genau zu bedeuten hat. Immer dieses Fachchinesisch. Ich will ja auch jedesmal genauer nachfragen, aber als Angstpatient bin ich froh, wenn ich heil wieder raus bin. Wobei ich sagen muss, das diese Zahnärztin die erste ist, wo ich mich was das angeht richtig verstanden und gut aufgehoben fühle.

LG Mirco

Hallo,

F3 bedeutet dreiflächige Füllung, mvd (mesial-vestibulär-distal) kennzeichnet die Lage. In deinem Fall handelt es sich wohl um eine Zahnhalsfüllung.

LG Kathi

Hallo Kathi.

Das stimmt so leider nicht mehr. Nachdem, ich glaube 2004, der Punktwert in der Kons angehoben wurde, sind FZ Füllungen mit dentinadhäsiver Mehrschichttechnik Kassenleistung. Nur im Seitenzahngebiet nicht. Allerdings nur mit einer Farbe. Muss mehr als eine Farbe zur optimalen Füllung verwendet werden, ist das mehrkostenfähig.

Lieben Gruß

Ramius

Hallo Ramius, danke für den interessanten Hinweis. Kann ich als Patient denn herausfinden, ob ich einfarbige Füllungen benötige? Wahrscheinlich eher nicht. Gibt es irgendeinen offiziellen Text oder Anweisung in der deine Ausführungen stehen? Meine Zahnärztin meinte dazu nur, wenn ich ihr eine schriftliche Bestätigung der Kasse besorge, dass sie das übernehmen würde, wäre das kein Problem, Sie wüßte aber nichts davon, dass die Kasse dies bezahlt. Bei meiner Krankenkasse bekomme ich als Information lediglich, dass Kunststofffüllungen bei Zahn 13 Kassenleistung seien. Im Callcenter sitzen nur leider keine Zahnärzte und schriftliche Bestätigungen gäbe es sowieso nicht.

Liebe Grüße Mirco

Hallo Mirco,

nach der Mehrkostenvereinbarung handelt es sich bei Deiner Füllung um eine Zahnhalsfüllung. Bei dieser Art von Füllung kann ich mir eine Farbschichtung überhaupt nicht vorstellen, was bedeutet, Deine Zahnärztin stellt sich einfach auf den Standpunkt, daß sie mehr Geld für diese Füllung haben will, als sie formalrechtlich bekommen darf.

Selbstverständlich kennt Deine Zahnärztin die einschlägigen Abrechnungsbestimmungen, sie weigert sich aber offensichtlich diese zu berücksichtigen. Welchen Schluß Du daraus ziehst, bleibt Dir allerdings selbst überlassen.

Jeder Zahnarzt muss neben zuzahlungspflichtigen Varianten auch die nicht zuzahlungspflichtigen Varianten anbieten, sonst verletzt er/sie seine/ihre Pflichten als Vertragszahnarzt.

Meine Zahnärztin meinte dazu nur, wenn ich ihr eine schriftliche Bestätigung der Kasse besorge, dass sie das übernehmen würde, wäre das kein Problem, Sie wüßte aber nichts davon, dass die Kasse dies bezahlt.

Diese Äusserung ist schlicht und einfach unverschämt!

Bei meiner Krankenkasse bekomme ich als Information lediglich, dass Kunststofffüllungen bei Zahn 13 Kassenleistung seien.

Diese Auskunft ist auch absolut korrekt. Nur wenn Du als Patient auf einer mit mehreren Farben geschichteten Füllung bestehst, darf der Behandler Mehrkosten in Rechnung stellen.

Selbstverständlich gibt es schriftliche Richtlinien zu diesem Thema. Diese kannst Du Dir aber nach meiner Kenntnis nicht runterladen. Kompetente Auskunft kann Dir aber die Kassenzahnärztliche Vereinigung Deines Bundeslandes geben.

Gruß
Gero

Hallo Ramius,

also dass die Mehrschichttechnik Kassenleistung ist, wage ich jetzt mal sehr stark zu bezweifeln. In den Bestimmungen steht:
„…Lt. Richtlinie III. 5. zur konservierenden Behandlung sind im Frontzahnbereich in der Regel adhäsiv befestigte Füllungen das Mittel der Wahl. Mehrfarbentechnik im Sinne einer ästhetischen Optimierung ist nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung. Bei Füllungen in Mehrfarbentechnik im Frontzahnbereich wird die preisgünstigste plastische Füllung über Erfassungsschein bzw. DTA abgerechnet. Die Mehrkosten werden dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für die Mehrkosten ist die GOZ.“ Quelle: Daisy Verlag

Ich behaupte das Gegenteil und gehe sogar noch weiter: Die dentinadhäsive Mehrschichttechnik wird in den meisten Praxen analog nach § 6 Abs.2 GOZ abgerechnet, da es sich um ein neu entwickeltes Verfahren handelt. Dies wird auch regelmäßig von den Gerichten bestätigt.

Davon mal abgesehen, ist es natürlich schon grenzwertig, welche Behauptung die Zahnärztin des TE da aufstellt.

LG Kathi

Hallo Kathi,

eigentlich wollte ich nicht so tief in das sehr verwirrende Thema Mehrkosten einsteigen aber nach Deiner Behauptung

Ich behaupte das Gegenteil und gehe sogar noch weiter: Die dentinadhäsive Mehrschichttechnik wird in den meisten Praxen analog nach § 6 Abs.2 GOZ abgerechnet, da es sich um ein neu entwickeltes Verfahren handelt. Dies wird auch regelmäßig von den Gerichten bestätigt.

muss ich doch die Rechtslage etwas deutlicher darstellen.

Die gesetzliche Grundlage für die zahnärztliche Versorgung von Kassenpatienten sind die sogenannten „Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 Abs. 6 SGB V“ (nicht die Abrechnungsinterpretationen des Daisy Verlags!).

Darin heißt es in der aktuellen Fassung unter B.III.5.Satz 3: „Im Frontzahnbereich sind in der Regel adhäsiv befestigte Füllungen das Mittel der Wahl. Mehrfarbentechnik im Sinne einer ästhetischen Optimierung ist nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung.“

Der gemeinsame Bundesausschuss macht hier keinen Unterschied zwischen einer Dentinadhäsiven oder Schmelzadhäsiven Befestigung. Auch eine Mehrschichttechnik löst keine Mehrkostenberechnung im Frontzahnbereich aus. Schichten musste man übrigens auch schon die alten Amalgamfüllungen, insofern ist es nicht so einfach daraus einen vom Gesetzgeber nicht berücksichtigten Mehraufwand zu konstruieren.

Tatsache ist und bleibt dass lediglich eine Farbschichtung im Frontzahnbereich auf Wunsch des Patienten eine Mehrkostenberechnung auslösen kann und nicht eine sogenannte dentinadhäsive Befestigungstechnik. Die meisten Gerichtsurteile (wenn sie denn für Zahnärzte positiv ausfallen) beschäftigen sich übrigens mit der Frage der Ansetzbarkeit von Analogberechnungen für Kunststofffüllungen bei privat versicherten Patienten. Diese Frage ist nicht einfach auf die Berechnung von Füllungen bei gesetzlich versicherten Patienten zu übertragen.

Gruß
Gero

Hallo,

erstmal vielen lieben Dank für eure Antworten, es tut mir leid eine solche Diskussion hier ausgelöst zu haben, zumal ich jetzt zugegebener Maßen als Laie mittlerweile thematisch überfordert bin.
Was ist nun richtig oder nicht, scheint wohl an meiner Interpretation zu liegen. Das meine ich in der Hinsicht, ob ich nun den Zahnarzt wechsle auf Grund der mangelhaften Beratung (keine Kassenleistung angeboten, Mehrkosten nicht ausreichend erläutert), oder ich ihr vertraue, dass die Leistung sinnvoll und somit vertretbar ist. Ich habe das Gefühl, dass die Frage wohl doch nicht so klar und eindeutig zu beantworten ist.

Liebe Grüße Mirco

Hallo Micro,

Doch die Frage ist ganz einfach zu beantworten, willst du eine einfache Füllung ohne Farbanpassung ( auch wenn es Säure- Ätz- Technik ist) ist es eine Kassenleistung! Somit keine Mehrkosten für dich. Willst du etwas kosmetisches, genau an deiner Zahnfarbe angepasst kostet es etwas. Wenn deine Zahnärztin dennoch nicht von ihrer Meinung abweicht, such dir eine/n neue/n.

Gruß