Kassenleistung

Eine vielleicht dumme Frage: Ich habe im Leistungskatalog der AOK nachgeschaut und weiß natürlich, dass Implantate nicht darin enthalten sind, aber: leistet sie denn wenigstens ihren Anteil des medizinisch Notwendigen, das in jedem Fall gemacht werden müsste, selbst wenn ich statt der Kassenbehandlung Implantate machen lasse, so dass ich nur die Mehrkosten der Implantate tragen müsste?

Bei mir wird in jedem Fall eine umfangreiche Behandlung im Unterkiefer fällig, die wesentlichst verringert und vereinfacht werden könnte durch ein einziges Implantat. In dem Zusammenhang fällt mir eine Sendung von Stern TV mit Günther Jauch ein, wo man live mitverfolgen konnte, wie einer Patientin Zahnimplantate eingesetzt wurden - fix & fest & fein. Frage nur, wer kann sich das leisten, alle die Dinge, die möglich sind, grade auch in der Zahnmedizin? Herrlich, dritte Zähne ohne Rausnehmen! Und behauptet unsere Gesundheitsministerin wirklich, es gäbe keine Zweiklassenmedizin?

Zähneknirschend,
Eva

Hallo Eva,

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des § 30 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit medizinisch notwendigem Zahnersatz. Dazu zählen Implantate in der Regel nicht.

Wählen Sie einen über das Maß des Notwendigen hinausgehenden Zahnersatz, haben sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst in vollem Umfang zu tragen (§30 Abs.3 SGB V). Somit können die Kosten für das Implantat um den Betrag gemindert werden, der medizinisch eh notwendig ist.

Freundliche Grüße

Jan Lorenz
http://www.abc-der-krankenkassen.de

Hallo Jan,

ich würde hier gerne, wenn auch sehr spät, nochmals nachhaken.

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des § 30 SGB V haben
Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit medizinisch
notwendigem Zahnersatz. Dazu zählen Implantate in der Regel
nicht.

So kenn ichs auch.

Wählen Sie einen über das Maß des Notwendigen hinausgehenden
Zahnersatz, haben sie die dadurch entstehenden Mehrkosten
selbst in vollem Umfang zu tragen (§30 Abs.3 SGB V). Somit
können die Kosten für das Implantat um den Betrag gemindert
werden, der medizinisch eh notwendig ist.

Der letzten Satz im Absatz juckt mich.
Ist das wirklich so?
Ich hatte selbst mal bei meiner (TKK) genau wegen sowas angefragt. Vor ca. 2 Jahren.
Mir fehlt der vorletzte obere Backenzahn.
Um hier was gescheit (Brücke oder so) machen zu können müßten die beiden anschließenden Zähne, die noch OK sind, miteinbezogen werden.
Ich habe nur mit der Kasse telefoniert, aber die Aukunft erhalten das bei einer Implantat definitiv nichts dazugegeben
wird.
Nicht mal der Teil der bei der normalen Behandlung von der Kasse bezahlt werden würde.

Hat sich hier was geändert?

Freundliche Grüße

Jan Lorenz
http://www.abc-der-krankenkassen.de

Gruß

Robert Allendorf