In unserem Kleingartenverein hat der Vorstandsvorsitzende Geld veruntreut. Es fing langsam an und hat sich über drei Jahre immer mehr gesteigert bis am Ende die Pacht an den Hauptverband nicht mehr gezahlt werden konnte und wir kurz vor der Auflösung der Kleingartenkolonie standen. Erst dadurch kam alles ans Licht.
Der Vorstandsvorsitzende hat mittlerweile schriftlich gestanden, das Geld genommen und für seine Spielsucht verwendet zu haben.
Eine Kassenprüfung hat ergeben dass knapp 9.000 Euro fehlen. Der Veruntreuer kann das Geld nicht zurückzahlen.
Die Kassenprüfung hat auch ergeben, dass die Kassenwarte (in dieser Zeit gab es drei) fahrlässig gehandelt haben, indem sie dem Veruntreuer das Geld ausgezahlt haben ohne ordentliche Belege dafür zu erhalten. Der letzte Kassenwart hat ihm sogar die Kontokarte des Vereins gegeben, und hat über Monate die Kontoauszüge nicht überprüft. Als es ihm dann auffiel hat er sich noch Wochenlang mir Ausreden abspeisen lassen, u.a. die Karte sei geklaut worden. Gesperrt wurde die Karte aber erst viel später.
Klar ist, dass der Kassenwart in einem Verein für das Vereinsvermögen verantwortlich ist und bei fahrlässigem Verhalten auch mit seinem Privatvermögen haftet.
Was ich nicht verstehe, ist die Reihenfolge der Haftung.
Muss der Verein zuerst versuchen das Geld vom Veruntreuer wiederzubekommen und erst wenn das nicht passiert kann er sich an den Kassenwart wenden?
Oder ist es so, dass erstmal der Kassenwart zur Verantwortung gezogen wird und der Kassenwart dann das Geld vom Veruntreuer zurückfordern muss? Oder kann der Verein bei beiden gleichzeitig Forderungen geltend machen, oder wie ist die Situation?