Kassenwart ohne Vereinsmitgliedschaft?

Hallöchen allesamt.
Meine Frage:
Darf jemand in einem eingetragenen Verein (e.V.) das Amt eines
Kassenwartes ausüben, obwohl er selbst garnicht Mitglied in diesem
Verein ist? Darf er auf einer ordentlichen Versammlung gewählt werden
ohne Mitgliedschaft?
Gruß, Silvio

Auch hallo.

Darf jemand in einem eingetragenen Verein (e.V.) das Amt eines
Kassenwartes ausüben, obwohl er selbst garnicht Mitglied in
diesem
Verein ist? Darf er auf einer ordentlichen Versammlung gewählt
werden
ohne Mitgliedschaft?

Ein Kassenwart gehört dem engeren Vorstand an (zumindest bei meinem e.V. :wink: )
Von daher sollte man dem Verein schon beitreten um überhaupt gewählt werden zu können. Und umgekehrt betrachtet wäre es sonst ziemlich einfach Personal für eine solche Tätigkeit zu bekommen.
Aber diese beiden Herrschaften müssten näheres wissen: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..
& http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

HTH
mfg M.L.

Auch hallo.

Ein Kassenwart gehört dem engeren Vorstand an (zumindest bei
meinem e.V. :wink: )
Von daher sollte man dem Verein schon beitreten um überhaupt
gewählt werden zu können.

Aus dem Gesetz ergibt sich das aber nicht!
Das ist aber auch normalerweise in der Satzung geregelt.

Schade, dass sich meine Vereinsrechtsliteratur schon in der neuen Wohnung befindet, sonst könnte ich Dir aus dem Sauter/Schwayer die entsprechende Randnotiz zitieren. So mache ich das jetztaus dem Gedächtnis.
Über das Für und Wider kann man sicher geteilter Meinung sein.
Gruß
Peter

Hallo.

Ich habe gerade mal die Satzung meines Vereins konsultiert. Interessanterweise steht da nirgends, dass ein Vorstandsmitglied (und damit auch ein Kassierer) überhaupt ein ordentliches (und zahlendes) Mitglied des jeweiligen Vereins sein muss.
Aber dennoch: jemandem im Vorstand wird man wohl ein gewisses Vertrauen entgegenbringen (müssen). Da dürfte es ein Aussenstehender wohl etwas schwerer haben. Man merkt: eine gewisse Implikation ‚Mitglied im Vorstand‘ -> ‚Vereinsmitglied‘ ist da schon dabei :wink:

mfg M.L.

Hallo.

Ich habe gerade mal die Satzung meines Vereins konsultiert.
Interessanterweise steht da nirgends, dass ein
Vorstandsmitglied (und damit auch ein Kassierer) überhaupt ein
ordentliches (und zahlendes) Mitglied des jeweiligen Vereins
sein muss.
Aber dennoch: jemandem im Vorstand wird man wohl ein gewisses
Vertrauen entgegenbringen (müssen). Da dürfte es ein
Aussenstehender wohl etwas schwerer haben. Man merkt: eine
gewisse Implikation ‚Mitglied im Vorstand‘ ->
‚Vereinsmitglied‘ ist da schon dabei :wink:

Mal zum formalen:
ich habe als Schriftführer nach Vorstandswahlen dem Registergericht immer nur die Vorstandsmitglieder gemeldet,die Vorstand gem. §26BGB
waren. (wobei von diesen 4 Vorstandsmitgliedern nur zwei den Vorstand nach außen vertreten.) Dabei habe ich nie erlebt, dass das Registergericht eine Bestätigung der Vereinsmitgliedschaft verlangt hat, obwohl es sonst ganz schön pingelig war. (ich hatte mal vergessen mitzuteilen, dass die Gewählten die Wahl angenommen hatten und bekam prompt eine „Rüge“)
(ganz nebenbei: auch ein Kassier als Vorstandsmitglied gem.§26 BGB muss nicht unbedingt aktiv vertretungsberechtigt sein. Für den aktiven Vertretungsfall könnte man ja evtl. noch ein besonderes Vertrauensverhältnis ins Spiel bringen) Und wenn er von geschäftlichen oder steuerlichen Dingen besonders viel versteht ??? warum soll er dann als Nichtmitglied nicht diesen Job übernehmen oder - warum soll nicht z.B. der/die Schriftführer/in Vorstandsmitglied sein, ohne dass er /sie gleichzeitig Mitglied ist?

Das hängt doch alles vom Einzelfall und natürlich von der Satzung ab

Viele Grüße
Peter

Vielen Dank für Eure prompten Antworten. Ich denke, damit ist diesem
Falle die Sache hinreichend geklärt.
Gruß, Silvio

Hallo Silvio,

Meine Frage:
Darf jemand in einem eingetragenen Verein (e.V.) das Amt eines
Kassenwartes ausüben, obwohl er selbst gar nicht Mitglied in
diesem Verein ist?

Wie Peter schon schrieb, kommt es auf die Satzung drauf an.

Darf er auf einer ordentlichen Versammlung gewählt
werden ohne Mitgliedschaft?

wenn die Satzung dem nicht entgegensteht, ja.

Ich kenn uebrigens einen Verein, da ist ein Vorstandsmitglied nicht Vereinsmitglied.

Ciao maxet.