Kassierfehler, Nachrechnung rechtens?

Hallo Experten,

um eines vorweg zu nehmen ich bin auf der Suche nach einer rechtlichen Antwort, die moralische Betrachtung meine Frage ist eindeutig.

Folgender Fall, es wurde ein Teppich bestellt und eine Anzahlung gezahlt. Bei Abholung wurde der Restbetrag fällig. Die Kassiererin kam auf einen Betrag von 213€ (Warenwert 570€ - Anzahlung 70€…) Auf die Frage ob sie sich sicher sein kam ein eindeutiges „ja“. Es wurden die geforderten 213€ bezahlt und zur Warenausgabe gegangen. Dort wurden die Kassenbeläge angesehen und nach dem Kommentar „ist ja schon bezahlt“ vom Lagerarbeiter wurde der Teppich ausgehändigt. Auf dem Auftrag ist auch ein dicker Stempel mit dem Wort „bezahlt“ gestempelt worden. Einen Tag später kam der Anruf das noch ein gewisser Betrag offen sei und eine Rechnung geschickt wird.

Meine Frage: ist dies rechtens, obwohl die Kassiererin ja auf den Fehler hingewiesen habe?

Wie gesagt, moralisch ist es für mich kein Thema den Restbetrag zu zahlen. Mich interessiert die rechtliche Betrachtung.

Meine Frage: ist dies rechtens, obwohl die Kassiererin ja auf
den Fehler hingewiesen habe?

Hi,

wurde sie das? Die Frage ob sie sicher sei, ist ja noch kein Hinweis auf einen Fehler.

Es wurde ein Preis vereinbart, dieser ist auch zu zahlen. Ein Irrtum der Verkäuferin bedeutet nicht, daß man die Ware „reduziert“ bekommt.

Gruß
Tina

Hi, bist du dir da sicher? Schließlich konnte der Kunde auch annehmen das ggf. eine Preisreduzierung stattgefunden hat während der Bestellung und der Abholung.

Außerdem ist mir nichts bekannt das der Kunde den richtigen Preis nennen muss an der Kasse.

Frage ist natürlich was steht im Kaufvertrag welche Summe wurde dankend erhalten?

Das ist nur meine Meinung, rechtlich bin ich genaso ahnunglos, daher das interesse an dem fiktiven Fall.

Hallo,

Hi, bist du dir da sicher?

Ja.

Schließlich konnte der Kunde auch
annehmen das ggf. eine Preisreduzierung stattgefunden hat
während der Bestellung und der Abholung.

Und die ist dann wo genau auf der Rechnung vermerkt worden?

Außerdem ist mir nichts bekannt das der Kunde den richtigen
Preis nennen muss an der Kasse.

Und das befreit ihn davon, abgeschlossene Verträge einzuhalten?

Frage ist natürlich was steht im Kaufvertrag welche Summe
wurde dankend erhalten?

Eben drum.

Das widerspricht übrigens komplett Deinen Sätzen weiter oben, findest Du nicht?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Hi, bist du dir da sicher?

Ja.

Schließlich konnte der Kunde auch
annehmen das ggf. eine Preisreduzierung stattgefunden hat
während der Bestellung und der Abholung.

Und die ist dann wo genau auf der Rechnung vermerkt worden?

Außerdem ist mir nichts bekannt das der Kunde den richtigen
Preis nennen muss an der Kasse.

Und das befreit ihn davon, abgeschlossene Verträge
einzuhalten?

Frage ist natürlich was steht im Kaufvertrag welche Summe
wurde dankend erhalten?

Eben drum.

Auf dem Kaufvertrag wurde nach der Anzahlung " Anzahlung, Rest kassieren" gestempelt und nach der Restzahlung „bezahlt“ gestempelt. Einzelne Summen von der Anzahlung und der Restzahlung sind nicht vermerkt, nur die jeweiligen Kassenbeläge angehoften.

Das widerspricht übrigens komplett Deinen Sätzen weiter oben,
findest Du nicht?
Gruß
loderunner (ianal)

Auf dem Kaufvertrag wurde nach der Anzahlung " Anzahlung, Rest
kassieren" gestempelt und nach der Restzahlung „bezahlt“
gestempelt. Einzelne Summen von der Anzahlung und der
Restzahlung sind nicht vermerkt, nur die jeweiligen
Kassenbeläge angehoften.

Hi,

was nichts an der Tatsache ändert, daß der bei Abschluß des Kaufvertrages vereinbarte Preis zu bezahlen ist.

Ob die tatsächlich bezahlten Beträge anhand der Kassenbel e ge beweisbar sind oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, daß der vereinbarte Kaufpreis geschuldet wird.

Gruß
Tina

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Hi,

was nichts an der Tatsache ändert, daß der bei Abschluß des
Kaufvertrages vereinbarte Preis zu bezahlen ist.

Ob die tatsächlich bezahlten Beträge anhand der Kassenbel e ge
beweisbar sind oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, daß
der vereinbarte Kaufpreis geschuldet wird.

Gruß
Tina

Wird aber der Kaufvertrag nicht erst an der Kasse rechtskräftig? Ist doch im Supermarkt auch so das die Preise an der Kasse gültig sind und nicht die am Regal. Wäre es dann hier nicht auch so das der Preis den der Kassierer haben will der richtigere gegenüber dem vom Fachberater ist?

Gruß
Sven

Hi,

Wird aber der Kaufvertrag nicht erst an der Kasse
rechtskräftig?

Nein. Im Prinzip sind auch mündliche Verträge gültig: Verkäufer bietet Teppich zu einem bestimmten Preis an, Käufer sagt ja -> Kaufvertrag ist geschlossen. Hier wurde ein schriftlicher Vertrag gemacht, aufgrunddessen der Teppich bestellt und eine Anzahlung geleistet wurde.

Ist doch im Supermarkt auch so das die Preise

an der Kasse gültig sind und nicht die am Regal.

Auch das stimmt nicht zwingend, liegt in der Preisauszeichnung ein Fehler vor, könnte der Vertrag wegen Irrtums angefochten werden.

Wäre es dann

hier nicht auch so das der Preis den der Kassierer haben will
der richtigere gegenüber dem vom Fachberater ist?

Nein, richtig ist der Preis, der vertraglich vereinbart wurde. Selbst wenn in der Zwischenzeit der Preis des Teppichs im Wege einer Sonderangebotsaktion reduziert wurde, gilt der Preis, der vertraglich vereinbart wurde.

Gruß
Tina

Ist doch im Supermarkt auch so das die Preise
an der Kasse gültig sind und nicht die am Regal.

Auch das stimmt nicht zwingend, liegt in der Preisauszeichnung
ein Fehler vor, könnte der Vertrag wegen Irrtums angefochten
werden.

Das ist doch gerade der Witz: Der Vertrag kommt erst an der Kasse zu Stande (im Supermarkt, wie es im geschilderten Fall ist, weiß ich nicht). Welcher Vertrag sollte also angefochten werden?

Gruß

Anwar

Hallo, wäre es aber nicht dann so da der Käufer eine Bestätigung hat das er gezahlt hat? Es steht ja Betrag dankend erhalten, Käufer könnte nun sagen er habe die komplette Summe bezahlt (lügen), das was der Verkäufer nun verlangt wäre ausgedacht. Und der Verkäufer hätte im Prinzip kaum Möglichkeiten sein Geld zu bekommen?

Gruß

Hallo, wäre es aber nicht dann so da der Käufer eine
Bestätigung hat das er gezahlt hat? Es steht ja Betrag dankend
erhalten, Käufer könnte nun sagen er habe die komplette Summe
bezahlt (lügen), das was der Verkäufer nun verlangt wäre
ausgedacht. Und der Verkäufer hätte im Prinzip kaum
Möglichkeiten sein Geld zu bekommen?

Das wäre aber eine Beweisfrage und keine rechtliche Frage. Der bereits genannte Aspekt, dass genau der Preis geschuldet ist, der vereinbart wurde, ist der richtige. Danach kann gestempelt und gesagt werden, dass alles bezahlt sei, wie will, am Preis ändert sich nichts.

Dass der Kunde hierbei von einer freiwilligen Preisreduzierung augehen könnte, ist völlig lebensfremd, da Geschäfte diesem sowas normaler Weise (schon aus Prestigegründen) auch mitteilen, bzw. wenn überhaupt vor Vertragsschluss sagen. Ein Kunde erkennt schon, wenn der Verkäufer sich irrt…

Gruß
Dea

Ist doch im Supermarkt auch so das die Preise
an der Kasse gültig sind und nicht die am Regal.

Auch das stimmt nicht zwingend, liegt in der Preisauszeichnung
ein Fehler vor, könnte der Vertrag wegen Irrtums angefochten
werden.

Das ist doch gerade der Witz: Der Vertrag kommt erst an der
Kasse zu Stande (im Supermarkt,

Hi,

vielleicht irre ich mich: ich lege die Ware auf das Band, die Kassiererin zieht sie über den Scanner. Damit wäre m. E. ein Kaufvertrag geschlossen.

Stellt sich nun heraus, daß die Ware durch einen Auszeichnungsfehler erheblich billiger ist, als angeboten, kann der Supermarkt den Vertrag wegen Irrtums anfechten.

http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frame…

wie es im geschilderten Fall

ist, weiß ich nicht).

Wie bereits weiter oben geschildert.

Gruß
Tina