Kastanienbaum, wem "sind" die Kastanien

Hallo,

unser Nachbar (Mehrfamilienhaus) hat eine bestimmt 12 m hohe Kastanie, die auch immer fleißig blüht. Jetzt im Herbst ist das Laub natürlich lästig und erst die vielen Kastanien… Zudem stehen Autos direkt unter dem Kastanienbaum. Wer ist eigentlich für die Entsorgung zuständig? Jedenfalls bis jetzt erledigen wir das als Hausmeister sozusagen. Zu der Kastanie kommt auch noch eine ebenso große Birke. Auf dem Grundstück des Nachbarn sind die Äste bereits abgesägt. Was meint Ihr dazu? Außerdem ist unsere Biotonne immer überfüllt.

LG
pauline

Na - halt der, den’s stört.
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-kein-anspruch-auf-baumfaellen-trotz-laub-und-pollen_258_500318.html>

Wenn es trotz Einhaltung der Abstandsgrenzen zu natürlichen Immissionen auf dem benachbarten Grundstück kommt, ist der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Bäume stehen, hierfür regelmäßig nicht verantwortlich.

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Hallo,

der Link war sehr interessant. Der Kastanienbaum steht genau auf der Grenze.

Also wir.

Vielen Dank und LG
pauline

Dann trifft das hier zu:
Wird der Baum bzw. der Strauch von der Grenze durchschnitten, gehört nach der neuesten Rechtsprechung des BGH jedem benachbarten Grundstückseigentümer derjenige Teil des Grenzbaums bzw. -strauchs, der sich auf seinem Grundstück befindet (vertikal geteiltes Eigentum).
Quelle: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/beeintraechtigung-der-grundstuecksnutzung-durch-baeume-str-81-grenzbaeume-und-grenzstraeucher_idesk_PI17574_HI629041.html

Als Grenzbaum gibt es extra einen Paragrafen dazu im BGB:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 923 Grenzbaum

(1) Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen.

(2) Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen. Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last. Der Nachbar, der die Beseitigung verlangt, hat jedoch die Kosten allein zu tragen, wenn der andere auf sein Recht an dem Baume verzichtet; er erwirbt in diesem Falle mit der Trennung das Alleineigentum. Der Anspruch auf die Beseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann.

(3) Diese Vorschriften gelten auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch.

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Hallo X_Strom,

Och, ist das alles kompliziert… Wir hatten auch schon mit den Nachbarn, allerdings ohne Erfolg, gesprochen, Der Baum steht schon noch auf dem Nachbargrundstück, ist nur durch einen alten Bretterzaun getrennt, der durch den Stamm weggedrückt wird, zu uns auf die Seite.

Trotzdem vielen Dank
pauline

Der Stamm entspringt dem Erdreich also noch komplett auf dem Nachbargrundstück? (Wichtig: Oberirdische Wurzelanläufe gehören nicht zum Stamm.)
Dann ist es der Baum des Nachbarn.
Beseitigungsansprüche wegen grenznaher Bepflanzung dürften verjährt sein.
Alles Weitere zum nachbarrechtlichen Umgang mit den Baum (also eher mit dem Nachbarn) regeln die jeweiligen Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Genau da solltest du nachschauen (lassen).
Es gibt nämlich auch eine „außergewöhnliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks“. Stell dir vor, große Bäume wären in dem Wohngebiet eher eine Ausnahme. Statt dessen ist die Gegend von Rasenflächen und Koniferen geprägt, dazwischen Ziersträucher und kleinwüchsige Bäume. Der Baum könnte zudem in Hauptwindrichtung stehen, so dass die Mehrzahl der Blätter auf euren Grund geweht wird. Und dort könnte ein gut gepflegter und empfindlicher Zierrasen vorhanden sein, bei dem man die Blätter penibel entfernen muss.

Jedenfalls kann man bei einer außergewöhnlichen Belastung durch den Baum eine „Baumrente“ verlangen, um die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen.
Freiwillig zahlt das niemand und wenn der Nachbar auch nur den Hauch einer Chance sieht, dass ein Richter sagt, dass die Belastung nur etwas größer als ortsüblich ist (weil auf anderen Grundstücken auch mittelgroße Bäume stehen), dann bekommt der Nachbar Recht, denn dann ist es ist dort nicht außergewöhnlich, größere Laubansammlungen zu beseitigen,

Hallo X_Strom,

vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

ne, ne soweit geht es dann doch nicht (ist schließlich nicht unser Haus) aber den Eigentümer hab ich schon angesprochen (meinen ehemaliger Chef). Einen empfindlichen Zierrasen gibt es auch nicht, eher große Bäume. Da haben wie wohl Pech gehabt, dass da ausgerechnet eine große Kastanie da wächst. Wollte das einfach nur mal wissen.

LG
pauline

LG
pauline

Hallo,
in mancher Kommune gibt es Vorschriften, wann ein grosser Baum ueberhaupt beseitigt werden darf. Eventuelle Beseitigungsansprüche koennten daran scheitern.
Das war schon vor Greta so, schliesslich speichert ein Baum CO2 und schafft Luftsauerstoff, zum Atmen fuer beide und weitere Nachbarn.

Hallo Helmut,

Ist mir schon klar. Ich habe auch nichts gegen den Baum, bloß dass alle Äste auf unserer Seite sind, der Nachbar aber keine hat, ärgert einen schon.

LG
pauline