Kasus bei dem Verb entheben

Ich las, das Wort „entheben“ benötige den Genitiv.

Sie enthoben ihn des Amtes …

Jedoch las ich auch einen Satz, in dem jenes Wort zusammen mit einem Dativ gebraucht wird:
Unternehmen werden mehr oder weniger
dem marktwirtschaftlichen Zwang enthoben, …[Infinitivgruppe].
Sollte es nicht „des marktwirtschaftlichen Zwanges“ heißen?

Hallo fill,
mein noch ziemlich neuer Duden, 25. Auflage, erlaubt „entheben“ nur mit den Fällen, wie sie in deinem Beispiel verwendet werden: die Person steht im Akkusativ, die Sache (z.B. das Amt) im Genitiv: Ich enthebe jemanden (Akk.) einer Pflicht (Gen.).
Ich lese aber neuerdings immer wieder mal Verstöße gegen diese Regel, auch bei anderen Verben, die den Genitiv nach sich ziehen, beispielsweise bei „einer Sache gedenken“. Hier taucht auch der Dativ auf; aber ich halte das für einen Fehler.
Freundliche Grüße
Martin Dittrich