Laß es wie es ist
Beim Scheibeputzen ist’s mir aufgefallen:
Die Gemeindeverwaltung, die mir damals
die G-KAT Plakette ausgestellt hat, hat
einen nicht lichtechten Stift genommen.
Mitlerweile sieht das Ding aus, als hätte
niemals was draufgestanden.
Bei meinem Auto genauso…
- Verliert die Plakette damit ihre
Gültigkeit z.B. bei Ozon-Alarm?
Nein, da die Erlaubnis bei O-Alarm zu fahren, nicht aus dem vorhandensein der Plakette herrührt, sondern durch die Schlüsselnummer deines FAhrzeugs im Fahrzeugschein. (Schadstoffklasse)
Die Plakette wurde nur erfunden, um bei Verkehrskontrollen im Alarmfalle schnell und unkompliziert feststellen zu können, ob der Fahrer brechtigt ist zu fahren.
- Sollte ich selber „basteln“, also z.B.
das Ding vorsichtig abziehen und mein
Kennzeichen mit einem Beschriftungsgerät
eintragen?
Nein, damit machst Du bei Kontrollen Polizisten erst recht neugierig, wenn die sehen, daß an der Plakette „rumgemurkst“ wurde. Zudem bestehen solche Plaketten aus einem Material, beim Versuch die Plakette abzuziehen, zerreißt sie in Fetzen. Nicht verwechseln mit einer beliebigen Folie, die man abziehen kann. Siegelfolien der Polizei (Mord in einer Wohnung, Türschloß mit Siegel zugeklebt) sind genauso.
Danke für alle Antworten
Stefan
Noch ebbes: Das Ozon-Alarm-Gesetz lief zum 31.12.99 aus. Bis jetzt gibt es noch kein neues Gesetz, welches die Verkehrsbeschränkungen im Alramfalle regelt. Also: Freie Fahrt, ohne schlechtes Gewissen egal wieviel Mikrogramm Ozon.
Und: Als Ich noch meinen „guten alten“ Toyota Starlet täglich fuhr, ohne Kat versteht sich, regte sich auch niemand auf. In eine Kontrolle bin Ich nie gekommen. Und wenn: Ich hätte gesagt, daß Ich unbedingt auf das Auto angewiesen bin und der Polizist hätte nichts machen können.
Kritiker sagten: „Lachgas-Gesetz“
Gruß und unfallfreie Kilometer
Dennis