Kataster/Grundbuch

Liebe/-r Experte/-in,
mal angenommen ich würde ein völlig ebenes Grundstück 100x1000m² kaufen, Fläche nach Grundbuch wohl 10ha.
Darauf errichte ich (rechtliches und praktisches lassen wir mal weg, alles Theorie) einen in der Mitte 86,6m hohen Wall auf der gesamten Länge. Dann hat ja jede der beiden Schrägen des Walls (nach Pythagoras genau 100m) schon 10ha.
Was würde nun nach einer Neuvermessung als Fläche ins Grundbuch eingetragen werden? 20ha? Wäre es ein Unterschied, wenn man das Grundstück der Länge nach teilt (also eben 50x1000m² bzw. auf der Schräge 100x1000m²).

Cu Rene

Hallo René,
die in das Liegenschaftskataster zu übernehmende Fläche ist die Projektion der Grenzpunkte auf die Normal-Null-Höhe (NN). Die im Kataster geführte Fläche wird dem Grundbuchamt mitgeteilt und dort nachrichtlich geführt.
Bei Deinem Beispiel bleibt die „Fläche“ völlig unverändert, lediglich die „Oberfläche“ vergrößert sich!
Schönen Gruß,
Hans

Vielen Dank,

die in das Liegenschaftskataster zu übernehmende Fläche
ist die Projektion der Grenzpunkte auf die Normal-Null-
Höhe (NN).

Genau das war mir unklar. Jetzt verstehe ich auch, warum immer etwas falsches rauskommt, wenn man selbst versucht ein Grundstück mit dem Maßband zu vermessen.

Cu Rene

Lieber Rene,

die Katasterfläche kann durch keinerlei äußere Eingriffe verändert werden, da sich diese ausschließlich auf die Ebene bezieht.

Gruss
Günther Freund

Hallo,
es wird grundsätzlich in der Waagerechten gemessen. Erderhebungen spielen dabei keine Rolle.

Mit freudlichen Grüßen

G. Haude

Hallo,
entschuldigt bitte, wenn ich diesen Beitrag nochmals aufwärme, aber vielleicht kann mir hier geholfen werden.
Folgender Sachverhalt:
ich will ein Grundstück kaufen, das Grundstück ist eben, liegt aber ca 1,5 m unter den Geländeniveau. Im Inserat steht eine Fläche von 1600qm, wenn ich nachmesse, komme ich auf nur 1300qm.
Ich habe beim Verkäufer nachgefragt, dieser hat mir zum einen bestätigt, dass die Fläche, die ich nachmesse richtig ist, wenn ich quasi ein Tuch über das Grundstück spannen würde. Da das Grundstück aber Böschungen hat, ist es größer.
Der Verkäufer hat die Grundfläche aus dem Grundbuch entnommen und bezieht sich darauf.
Welche Fläche ist denn nun die Richtige???
Danke für eine schnelle Antwort.
Grüße
Jürgen