auf einem grundstück wurde ohne genehmigung ein pferdesall (max. 2 pferde) gebaut. heute war das katasteramt zu besuch. mit welchen strafen muss man hier rechnen?
Hallo,
im schlimmsten Fall mit dem Abriß…
das Katatsteramt hat nur das Aufmaß des „Schwarzbaues“ genommen…die eigentliche Entscheidung wird von der für Baugenehmigungen zuständigen Behörde (Bauamt) getroffen.
Es stimmt, im schlimmsten Fall droht der Abriß.
Fraglich ist aber auch, ob die Baugenehmigung hätte erteilt werden können, wenn sie beantragt worden wäre. Hätte man nämlich eine Baugenehmigung bekommen und hat nur keine beantragt, ist das Gebäude meist grundgesetzlich geschützt und kann nicht ohne Weiteres abgerissen werden.
Wenn allerdings unter keinen Umständen eine Baugenehmigung erlassen werden könnte, verstößt der Bau gegen andere Gesetze und der grundgesetzliche Schutz ist weg. Dann kommt auch ein Abriß in Frage.